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gs ei ! möß htktt WockenbUltt für Uutsnitz, Aönigsbrck, Uadeöerg, Kadeöurg, Moritzburg und Umgegend. «scheint Hs ». Sonnabends- ^uiiie «nnementsprcis: l eirz ^Nich 10 Ngr., auch bei «"gen durch die Post. >er i Inserate M s Pf. für den Rau» Mienen 8 orpuS-Zcile be- > iUd sind bis spätesten- »wd Freitag- früh SNHr ster auszugebcn. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. IwciundManzuzkter Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für «dnigSbrück: bei Herrn Kauf«. Montz Tschersich, Dresden: An- »oaeenburau von Mar Ruschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. tlomp. daselbst, Haascustcin und Vogler daselbst und Eugen Fort daselbst. 'S' doch Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll .M 98. den SV. Deeember 187V den 7. Dccember 1870. lebst Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll Johannen Sophien verehrt. Berndt geb. Leutholv in Böhmisch Folge e,genlhümlich zugehörige Hausgrundstück, Nr. 31 des Katasters, Fol. Nr. 15 ^rund- und HhpothekenbuchS für Böhmisch Folge, welches Grundstück am l. Dccember 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 800 Thlr. --- gewürderl worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unser Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsslelle aushängenden Anschlag «Ile Den n-0 eil emb< cher» Färber Friedrich Joseph Antov Reeh in Großröhrsdorf eigenthümlich zugehörige HauSgrundstück, Nr. 2218. des Katasters, Fol. Nr. 696 >rund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches Grundstück am 1. Juli 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1950 Thlr. —- üvürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme ans den an hiesiger Gerichtsstelle auShängenden Anschlag llch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, den 24. October 1870. Urch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 2. December 1870. Das Königliche GtMtsamt daselbst. Frllmer. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. FeUmer. 8^ Siel Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmcr. Auctillllsbekamitmachllnz. i 4. IFaunar 1871 Vormittag- 9 Uvr " verschiedene, zur Eoncursmasse des verstorbenen Scvueirerme>ster Heinrich Neinbotd Matibes von hier gehörige zum Theil neue Kleidungsstücke, Andere Gegenstände an Amtsstelle hier öffentlich rach AucNonsgebiauch und geaeu soiortiac Baarzahlung versteigert werden, was anvurch mit dem 'tken bekannt gemacht wild, daß ein Verzeichn,ß der zu versteigernden Gegenstände an teile aushängt. Pulßnitz, am 2. December 1870. ,L den 3V Deeember 187V Gartennahrungsbesitzer Karl Trangott Lunze in Obertichienan eigeuihümtich zugehörige Grundstück Nr. 582, 583, 584, 585, 586» 587, 588, Flurbuchs Fol. Nr. 160 les Grund» und Hypothekeubuchs für Großnaundvrs welches Grundstück am 18. Mai 1870 ohne Berücksichtigung -Elasten auf 901 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, nach nicht erfolgter Einzahlung res vrittheils der Erstehungssummen anderweit nothwen- "N^hrise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. E Um 13. November dieses IabreS Abends gegen 7 Uhr ist von zwei mit Tragkörben versehen gewesenen Frauenspersonen ein Diebstahl an Gutsgarten zu Großnaundorf lagernden Krauthäuptern versucht worren. Die Diebe sind jedoch bei der Annäherung einer Mannsperson unter ^"^kiassung ihrer Körbe und zweier Grastücher nach dem Nievervorfe zu geflohen. Indem dies öffentlich bekannt gemacht wird, ergebt an Jedermann die Aufforderung, etwaige Wahrnehmungen über die Person Ler Diebe, , Körbe und Grastücher an hiesiger Amtsstelle zur Ansicht bereit liegen, anher mitzutheilen. Pulßnitz, am 20. Octobcr 1870. DaS Königliche Gericktsamt daselbst. FeUmer. Pulßuitz, den 2. December 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. FeUmer. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll de« 8. Februar 1871 B r! annlma it, , ök> Die bei Schneefall und Glatteis zn ergreifenden Maatzregel« betr. Die betheiligte Bürgerzchast von Pulsnitz wird rarauf aufmerksam g/mau.i, dak vu emiretendem Lchueeialle jedem Hauseigenthümer die Der- ^M»,g obliegt, in der ganzen die Straße berührenden Lange -eines Grundstückes Babu für die Fußgänger Herstellen zu lasten und solche in passit- Zustande zu erhalten, übrigens aber den hierbei aufgehausten oder in größeren Mengen vom Dache gefallenen Schnee über die ganze Fahrbahn «lraße gleichmäßig auszubreiten. - Herausschasfen von Schnee und Eis au» den Höfen aus die Straße darf nur dann siatlfinden, wenn der Schnee oder das 'Eis alsbald aus »dt abgefahren wird. Länger als einen halben Tag darf beides jedoch in diesem Falle unter allen Umständen nicht aus der Straße liegen bleiben.