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R'ocknü'luü für Knlsnitz, Köiütisbrück, Kaöeöerg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend. Erschein: Mittwochs u. Sonnabends. Abonnementspreis: Xiierteljälirlich 10 Ngr., auch be: Bestellungen durch die Poft. Inserate werden mit « Pf. sür den Raum einer gespaltenen Norpud-Zcile de rechnet und sind bi« spätesten« Dienstags und Freitags früh 0 Ubl hier auszugeben. A'mtsMatL der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DmumUMtimiBrr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschästsstellen für KauigSLrück: bet Herrn Kauft«. Montz Tschersich, Dresden: An noncenburau von Max Ruschplcr, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Comp. daselbst Haasensteiu und Vogler daselbst und Eugen Fort daselbst. Sonnabend 60. den 29. Juli l871. Bekanntmachung des Ministeriums des Inner», die Rotz- und Wurmkrankheit der Pferde betreffend. Die unter den Pferden in Frankreich herrschende Notzkrankheit legt für Deutschland die Gefahr der Einschleppung dieser Krankheit durch die heimkehrenden Truppen und Armeefuhrwerke sehr nahe. Während nun dieser Gefahr rücksichtlich der zu den Truppen selbst gehörigen Pferde durch gemessene Anordnungen der Bundes-Militair- Verwaltung bereits vorgebeugt worden ist, findet sich das Ministerium des Innern in Betreff der, den Militair-Commando-Behörden nicht unterstellten Armeefuhrwerke, die aus Frankreich zurückkchrcn, veranlaßt, hierdurch die Vorschriften der, Seite 41 flg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1855 veröffentlichten Verordnung Vom 30. März 1855, polizeiliche Maaßregeln bei der Rotz- und Wurmkrankhcit der Pferde betr., unter dem besonder» Hinweis darauf einzuschärsen, daß nach ZH 4 und 12 der gedachten Verordnung bei einer, nach Befinden mit Gefängniß zu verbüßenden Geldstrafe bis zu 50 Thalern, jeder Pferdebesitzer, bei dessen Pferden der Rotz oder Wurm ausbricht oder krankhafte Zustände eintreten, welche den Ausbruch dieser Krankheiten befürchten lassen, verpflichtet ist, hierüber ungesäumt der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen und daß dieselbe Anzeigeverpflichtung auch allen, mit der Thierheilkunst sich beschäftigenden Personen ohne Ausnahme obliegt, sobald sie an einem ihrer Behandlung übergebenen Pferde rotz-' oder wurm-verdächtige Krankheitserscheinungen wahrnehmen. Dresden^ den 18. Juli 187!. M i n i st e ri u m d e s I n n e r n. Voit Nostitz-Wallwitz. Forwerg. BetannrmaOung. In Folge Chausseeneubaues durch Rammenau wird der von der BischofSwerda-Camenzer Chaussee unweit des Rammenauer Chausieehauseß nach Rammenau und Hauswalde abzweigende Communicationsweg vom I. August dieses Jahres au bis aus Weiteres für den Fährverkehr gesperrt und letzterer auf die Chaussee und den von Burkau nach Rammenau sührenoen Communicaliousweg verwiesen. Bautzen, am 26. Juli !871. Königliche Amtshauptmannschast daselbst. In Interims Verwaltung: Schäffer, RegierungS-Rath. Otto. Bckanntmachuu g. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gcrichtsamte sollen den 8. September 1871 die dem Maurer Karl Gottlieb V)übner in Steinborn zugehörigen Grundstücke Rr. 17 des Grund- und Hppothekenbuchs für OuoSdorf und Nr. 57 des Grund- und Hypotheken!uchs für Steinborn, welche Grundstücke am 21. Juni ohne Berücksichtigung der Oolasten auf 75 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 24. Juni 1871. Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Zcißig, Res. Ermel. Bekanntmachung Ermel. — In der Sitzung des Dresdner-Stahivgrordnetencollegiums am Königliches Gericbtsamt. In Stellvertretung: Zcißig, Res. Sachsen. Dresden, 25. Juli. (D. I.) Se. Excellcnz Herr Staatsminister l>r. Schneider hat einen Urlaub von mehrer« Wochen zum Zweck einer Brunnencur und einer Erholungsreise am 24. d. M. angeireien. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 13. zum 14. Juli dieses Jahres mittels Einbruchs von einem im Vorraum zum Scheer- saal der Gruberschen Tuchfabrik in Reichenbach aufbewahrt gewesenen, Ellen breiten Stück dunkelblauen Tuches, mit blau-roth-gelber Leiste und der Ar. 18,021 versehen, 7—7.^ Ellen abgerissen und auf bisher noch unermittelte Weise entwendet worden. Zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Diebes wird dies hiermit mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Bestohlenen Demjenigen, welcher den Dieb ermittelt, dergestalt, daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von 5 Thlr. -- —- zugesagt haben. Königsbrück, den 24. Juli 1871. wachsen io. Juli. Die Ergänzungswahlen zu unsrer Zwecken Kainmer (dieselbe wird auch nach dem neuen Wahlgesetz nur )u z aUzweMhrllch erneut) stehe« wahrscheinlich nahe bevor. Atan er wartet sie eigentlich schon im Juli. Sic sind diesmal von besonderer 20. Juli wurde über einen dankenswerten Antrag des St.-B. Adv. > Lehmann gleich allseitig zustimmender Beschluß gefaßt. Es sollen näm lich die durch den Siegeseinzug entstandene» Kulistwerke, Gemälde, Standbilder und Büsten zur Anregung Patriotischer Gesinnung bei der Jugend in den Schulhäusern der Stadt angebracht und ausgestellt Wichtigkeit, thcils weil ihr Ausfall, wenn er den liberalen Fractionen günstig ist, diesen eine starke nnd feste Mehrheit in der Kammer ver schaffen kann, da sie beim letzten Landtage immer und erst eine zweifel hafte uiid oft fchwankende hatten, theils weil gerade dieser Landtag an wichtigen Gesetzesvorlagen fruchtbar zu werden verspricht. Das vom vorigen Landtage erlaßene allgemeine Schulgesetz wird zur Berathung gelangen, nnd was man darüber hört, läßt die besten Hoffnungen Be treffs seines Inhaltes schöpfen. So soll den kirchlichen Organen als solchen ntir über den Religionsunterricht in der Schule die Aufsicht Vorbehalten, im Uebrigen die Controle der Schulen theils sachkundigen, thcils solchen Elementen anvertrant werden, welche die bürgerliche Ge meinde und die Familie repräsentiren. In ähnlichem zeitgemäßen Sinne soll die neue Gemeinde- und Bezirksverfassung organisirt werden. (Kreuzzeitung.) Leipzig- 23. Juli. Bekanntlich hat unsere städtische Vertretung unter