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ockknkluti für Pulsnitz, Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Morihburg und Umgegend. Erscheint Mittwochs u. Soimabcnds. AbonneinentsprciS: vierteljährlich 10 4!gr., auch bei Bestellungen durch tue Post. Inserate werden mit 8 Ps. für den Raum einer gespaltene» Eorpus-gcilc de> rccknet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags jriih s Uhr hier anszugcbcn. MnrtsbLatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DrriundrummiBcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn ldanfm Moritz Tschersich, Dresden: An« noncenburau von Mar Rnschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard n. Eomp. daselbst Haascnstcin und Bögler da'elbst und Engen Fort daselbst. .M 21 Akittwoch dcn 15. März 1871. Bckauntmach n n g für die Gemeiudevorstän-e im Pultznitzer Gerichtvamtsbezirke, die Reichstagswahl im 1 Wahlkreise des «Königreichs Sachsen betr. Bei der am 3. Mär; diese« Jahres stattgebabten Wahl eines Rcichktagsabgeordneten im 3. Wahlkreise des Königreichs Sachsen haben wie sich durch Ermittelung des Wahlergebnisses am 7. März dieses Jahres gezeigt hat, Herr Advokat .Gulins Robert Deumer auf Schwepnitz bei Kamenz und Herr Advokat Ru-olph Thiel in Bautzen die meisten Stimmen erhalten. Auf Keinen von Beiden hat sich jedoch die absolute Mehrheit der in dem Wahlkreise abgegebenen gültigen Stimmen vereinigt und es ist daher nach Vorschrift von 8 12 des Wahlgesetzes für den Reichs tag des Deutschen Bundes vom 31. Mai 1869 zu einer cnzern Wahl unter diesen beiden Wahlcandidaten zu verschrciten. Zu dieser Wahl ist als Termin der 17. März dieses Jahres <Kreitag- anberaumt worden. - Indem dies bekannt gemacht und zugleich ausdrücklich darauf hingemieseu wird, -atz bei dieser Wahl nur unter den beiden oben genannten Wahleandidaten zu wählen ist, und alle auf andere Candidaten fallende Stimmen ungültig sind, werden unter dem Be merken, daß die Wahlbezirke, die Wahllokale, die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter, sowie dw Zeit der Wahl unverändert bleiben, die Gemeinde vorstände im hiesigen ländlichen GerichtsamtSeczirkc hiermit angewiesen, die nach 8 8 des Reglements zu erlassenden Bekanntmachungen über den Wahlbezirk, das Wahlloca!, den Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter, sowie die Zci: der Wahl — obwohl ohne Einhaltung derart gesetzten Frist — in ortsüblicher Weise schleunigst zu erlassen, auch noch vor dem Wahltermine eine besondere Bescheinigung darüber, daß die erwähnte'Bekannt machung in ortsüblicher Weise geschehe» ist, auSzustellcn und den Wahlvorstehern -u behändigen, over, wenn der betreffende Gemeindevorstand zugleich Wahlvorsteher ist, dem Protokolle beizulegen. Bei diesen Wahlen sind übrigens die Vorschriften von 88 10 bis 22 deö Reglements vom 28. Mai 1870 ebenfalls zu beobachten. Die -Wahlprotokolle aber sind mit der vorerwähnten Bescheinigung, ingleichen mit den bei den Wahlen geführten Gegenlisten und den Wählerlisten von sämmtlichen Wahlvorstehern ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig au dcn Wahlcommissar, Herrn Regierungsrath Edelmann in Bautzen und zwar srankirt cinzurcicheu, daß sie spätestens im Lause des -ritten Tages nach dem Wahltermine, also am 2«. März dieses Jahres in dessen Hände gelangen. Auch wird noch den Wahlvorstehern andurch bekannt gemacht, daß ihnen die für die erste Wahl aufgestellten Wählerlisten, welche dem König lichen Wahlkommissar übersendet worden sind, des Nächsten behuss weitern Gebrauchs bei ter bevorstehenden Wahl werden zuaestell! werden. Pulßnitz, am 9. März 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fcllmer. Rcke. B e k a n u t m a ch u u q, Reichstagswahl betreffend. Zu der zwischen Herrn Advccat Julius Robert Deumer auf Schwepnitz bei Camen; und Herrn Advocat Rudolph Thiel in Bautzen vorznuehmenden enger n Wahl ist Seiten des Herrn Wahlcommissar für den 3. Wahlkreis des Königreichs Sachsen der 17. März dieses Jahres als Wahltermin festgesetzt worden. Indem dies andurch bekannt gemacht wird, werden zugleich die stimmberechtigten Bewohner hiesiger, einen Wahlbezirk bildenden Stadt aufge fordert, ihre Stimmzettel, welche von weißem Papier und ohne äußeres Kennzeichen sein müssen, u am März dieses Jahres, von Bormittags I» Uhr bis Nachmittags « Uhr im hiesigen Nathsiessiongzimmer persönlich vor dem Wahlvorstande, welcher derselbe geblieben, in die Wahlurne zu bringen. Dabei wird bemerkt, daß bei dieser Wahl nur unter den beiden obengenannten Wahlcandidaten zu wählen ist und alle auf andere Candi- datcn fallenden stimmen ungültig sind. Pulsnitz, am 9. März 1871. Der Stadtrath. , Lotze. B c k a ii u t m a ch u n g. Die Rin-viehmärkte werden von jetzt ab auf dem Hinteren Theile des SchießhauSplaveS, der Schweiuemnrkt auf dem freien Platze hinter -er Aeilgenhanersche« Henke, der Mferdemarkt auf der Schloß-, Großröhrsdorfer- und Bretniger Gaffe abgehalten wer den, was hiermit bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 7. März 1871. Der Stadtrath. Loht.