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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 6.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193900004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 16 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 6.1939
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1939, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1939 1 2
- Ausgabe Nr. 1a, 10. Januar 1939 25 26
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1939 57 58
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1939 73 74
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1939 91 92
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1939 103 104
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1939 119 120
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1939 143 144
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1939 155 156
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1939 171 172
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1939 189 190
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1939 197 198
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1939 213 214
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1939 225 226
- Ausgabe Nr. 14, 15. April 1939 245 246
- Ausgabe Nr. 15, 22. April 1939 269 270
- Ausgabe Nr. 16, 29. April 1939 285 286
- Ausgabe Nr. 17, 6. Mai 1939 301 302
- Ausgabe Nr. 18, 13. Mai 1939 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 20. Mai 1939 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 27. Mai 1939 345 346
- Ausgabe Nr. 21, 10. Juni 1939 361 362
- Ausgabe Nr. 22, 17. Juni 1939 395 396
- Ausgabe Nr. 23, 24. Juni 1939 409 410
- Ausgabe Nr. 24, 1. Juli 1939 449 450
- Ausgabe Nr. 25, 8. Juli 1939 469 470
- Ausgabe Nr. 26, 15. Juli 1939 485 486
- Ausgabe Nr. 27, 22. Juli 1939 501 502
- Ausgabe Nr. 28, 29. Juli 1939 523 524
- Ausgabe Nr. 29, 5. August 1939 547 548
- Ausgabe Nr. 30, 12. August 1939 567 568
- Ausgabe Nr. 31, 19. August 1939 591 592
- Ausgabe Nr. 32, 26. August 1939 613 614
- Ausgabe Nr. 33, 2. September 1939 629 630
- Ausgabe Nr. 34, 9. September 1939 649 650
- Ausgabe Nr. 35, 16. September 1939 661 662
- Ausgabe Nr. 36, 23. September 1939 673 674
- Ausgabe Nr. 37, 30. September 1939 685 686
- Ausgabe Nr. 38, 7. Oktober 1939 705 706
- Ausgabe Nr. 39, 14. Oktober 1939 733 734
- Ausgabe Nr. 40, 21. Oktober 1939 753 754
- Ausgabe Nr. 40a, 27. Oktober 1939 771 772
- Ausgabe Nr. 41, 28. Oktober 1939 801 802
- Ausgabe Nr. 42, 4. November 1939 811 812
- Ausgabe Nr. 43, 11. November 1939 831 832
- Ausgabe Nr. 44, 18. November 1939 847 848
- Ausgabe Nr. 45, 25. November 1939 859 860
- Ausgabe Nr. 46, 2. Dezember 1939 877 878
- Ausgabe Nr. 47, 9. Dezember 1939 893 894
- Ausgabe Nr. 48, 16. Dezember 1939 909 910
- Ausgabe Nr. 48a, 18. Dezember 1939 933 934
- Ausgabe Nr. 49, 23. Dezember 1939 957 958
-
Band
Band 6.1939
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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935 DN. 1939 Nr. 48 a 936 Auf jeden Fall muß durch enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern und Wehrbezirkskommandos bis Ende Januar 1940 in dieser Hinsicht unbedingt das erreicht sein, was für die Aufrechterhaltung der land wirtschaftlichen Erzeugung notwendig ist. Sollten einzelne Dienststellen der Wehrmacht den in den Erlassen des OKW. anerkannten Forderungen der Landwirtschaft nicht gerecht werden oder die ge stellten Anträge nicht mit der erforderlichen Beschleu nigung bearbeiten, ist mir unverzüglich zu berichten. III. Ergänzung zur Auftragseinholung der Arbeitsämter. Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung hat aus drücklich angeordnet, daß die Kreis ernährungsämter gemeinsam mit den Arbeitsämtern und Wehrbezirks kommandos die erforderlichen Fest stellungen für den Arbeiterbedarfder einzelnen landwirtschaftlichen Be triebe mit aller Sorgfalt zu treffen haben. Danach darf es auf keinen Fall den einzelnen Betrieben überlassen bleiben, lediglich nach eigenem Ermessen ihren Bedarf an Arbeitskräften den Arbeitsämtern anzugeben. Vielmehr haben die KBsch. (Kreisernährungsämter) die Pflicht, sich da von zu überzeugen, ob die Vermittlungsaufträge der landwirtschaftlichen Betriebe an die Arbeitsämter unter Berücksichtigung der Betriebserfordernisse und der Erzeugungsnotwendigkeiten rechtzeitig und aus reichend abgegeben wurden. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft und der Reichsarbeitsminister haben des halb meinem Plan zugestimmt, daß gleichzeitig mit den Auftragseinholungen der Arbeitsämter seitens der KBsch. ergänzende Feststellungen über die in den einzelnen Betrieben vorhandenen, für 1940 unbedingt noch benötigten und bei den Arbeitsämtern bereits angeforderten Arbeitskräfte gemacht werden. Diesem Zweck sollen die als Anlage 2 bis 8 beigefügten Vor drucke dienen. Um eine möglichst vollständige Grundlage für den Arbeitseinsatz 1940 und einen gewissen Ausblick für die künftige Entwicklung zu gewinnen, habe ich mit der Umfrage eine Feststellung der zur Zeit ein gesetzten Lehrlinge und der Unterkunftsmöglichkeiten für die verschiedenen Arbeitskräftegruppen verbunden. IV. Das Feststellungsverfahren. 1. Ich mache es den KBF. zur Pflicht, sofort nach Eingang dieser Anord nung, die erforderlichen Maßnah men zur Durchführung der ört lichen Feststellungen zu treffen. 2. Hierzu erhalten die KBsch. durch die Reichsnähr stand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linien straße 139/140 (Fernruf: Berlin 4166 51), bis spätestens 20.12.1939 je OBsch. 10 Vordrucke nach Anlage 2 (gelb), „ „ 5 „ „ „ 3 (grau), 2 „ „ „ 4. Die Vordrucke nach Anlage 2 sind für solche Betriebe bestimmt, die laufend ständige fami lienfremde Arbeitskräfte beschäftigen. Sie sind vom Betriebsführer selbst auszufüllen. Diese Vordrucke sind auf die einzelnen OBsch. so zu ver teilen, daß jeder Betrieb mit ständigen fremden Arbeitskräften 1 Stück vom OBF. zum Ausfüllen erhalten kann. Die Vordrucke nach Anlage 3 sind für solche Betriebe bestimmt, die in normalen Zeiten nur familieneigene oder nur vorübergehend fa milienfremde Arbeitskräfte beschäftigen. Für jeden Betrieb ist auf dem Vordruck nur eine Zeile vorgesehen. Die Ausfüllung ist deshalb nicht vom Vetriebsführer selbst, sondern durch den OBF. oder dessen Beauftragten vorzunehmen. In Spalte 19 ist die Zahl der Räume anzugeben, die zur Unterbringung von Hilfskräften dauernd zur Verfügung stehen, z. B. als Gesindestuben, während in Spalte 20 die Zahl der zur kurz fristigen (zeitweisen) Unterbringung von Aushilfs kräften, z. B. HI., Angehörigen der NS.-Gliede- rungen, des Reichsarbeitsdienstes, der Wehr macht usw. geeigneten Räume einzutragen ist. — Vordrucke der Anlage 3, in denen je 9 Familien betriebe ausgenommen werden können, müssen die OBF. entsprechend der in ihrer OBsch. vorhan denen Gesamtzahl solcher Betriebe erhalten. Die Vordrucke nach Anlage 4 sind bestimmt für die Zusammenstellung (Summen) der von den Vetriebsführern auf den Vordrucken nach Anlage 2 gemachten Angaben. Diese Zusammenstellung ist von den OBF. auf je einem Vordruck je OBsch. vorzunehmen. Mit den Vordrucken ist mit Rücksicht auf den Nohstoffverbrauch während des Krieges sparsam umzugehen. Bei Mehrbedarf einzelner KBsch. ist zunächst durch Nachfrage bei benachbarten kleine ren KBsch. Ausgleich anzustreben. Für den Fall, daß auf diese Weise der Bedarf nicht zu decken ist, steht bei der Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H. noch eine beschränkte Vordruckreserve auf unmit telbare Abforderung durch die betreffende KBsch. kostenlos zur Verfügung. 3. Zur Durchführung der Erhebung ist ein verantwortlicher Einsatz der OBF. notwendig. Die KBF. haben den OBF. entsprechende bindende Aufträge zu erteilen. Die OBF. sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie die örtlichen Feststellungen in eigener voller Verantwortung zur Durchführung und frist gemäß zum Abschluß zu bringen haben. Die OBF. können geeignete Angehörige der Dorfgemeinschaft (z. V. Bauern, Landwirte, Jungbauern, Ortsgefolgschaftswarte) zur Hilfe leistung heranziehen. Für die Wahl solcher Mitarbeiter müssen die örtlichen Verhältnisse ausschlaggebend sein. Die OBF. haben aber sowohl die ausgefllllten Bogen nach Anlage 2 als auch die Listen nach Anlage 3 zu prüfen und abzu-
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