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geringer Leistung und Unzufriedenheit. Unge lernte Holzhauer verschwenden nicht nur den wert vollen Rohstoff Holz, sondern leisten und verdienen auch wenig und sind besonders stark Unfällen aus gesetzt. Es müssen also in erster Linie gelernte Waldarbeiter und Holz hauer beschäftigt werden. 1. Im Rahmen der vorhandenen Arbeiten und Mittel mutz zunächst die ganzjährige Beschäftigung der ständigen Wald arbeiter und der Waldarbeiterlehr linge sichergestellt bleiben. 2. In zweiter Linie ist die Beschäf tigung der regelmäßig beschäftigten Waldarbeiter nach wie vor für eine ange messene Zeit sicherzustellen. Ständig und regel mäßig beschäftigte Waldarbeiter sind von den Be triebsführern bei den Arbeitsämtern namentlich anzufordern. 3. In dritter Linie sind Arbeits lose aus nahestehenden Berufen zu beschäftigen. Zunächst sind hieraus einzu stellen alle diejenigen, die schon einmal in der Holzhauerei tätig waren, alsdann diejenigen aus verwandten Berufen, die eine gewisse Ausbildung mitbringen, vor allem Bauarbeiter, Zimmerleute, Schreiner, Tischler, Arbeiter aus holzbearbeitenden und -verarbeitenden Betrieben, die besonders berück sichtigt werden müssen, Kleinlandwirte und Landarbeiter: sonstige Arbeitslose nur so weit es unbedingt notwendig ist oder eine Anler- nung sichergestellt ist. 4. Soweit hierdurch der Bedarf an Arbeitskräften nicht sicherge stellt werden kann, sind Kriegsge fangene heranzuziehen. Auch hier sollen, wie auch von dem Reichsarbeitsminister verfügt ist, gelernte Waldarbeiter und nahe stehende Berufe, wie Bauarbeiter, Landarbeiter usw., die schon einmal in der Holzbauerei tätig waren oder doch eine gewisse Ausbildung hierfür besitzen, eingestellt werden (stehe besonderen Erlaß). 8. Einsatz von Motorsägen. — Ist durch besonderen Erlaß geregelt. Ein Teil der Motorsägen muß erforderlichenfalls noch für die besetzten Gebiete herausgezogen werden. 6. Sicherzustellen, d. h. freizustel - len vom Heeresdien st sind unbedingt alle Haumeister und Motorsaaen- führer. Soweit durch Erhöhung des Einschlages der Arbeitseinsatz nicht sichergestellt werden kann, ist zu versuchen, weitere Unabkömmlichkeits- anträge bei den zuständiaen Arbeitsämtern zu stellen. Hierbei sind grundsätzlich nur die Jahr gänge über 35 Jahre zu berücksichtigen. Bei der Einstellung der Arbeitskräfte isi enge Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Neichs- arbeitsministeriums unbedingt erforderlich. Der Obervräsident usw., störst- und Holzwirtschaftsamt, die Landesforstverwaltungen, die Landforstmeister I wenden sich an das Landesarbeitsamt, die Forst- amter an das zuständige Arbeitsamt. Persönliche Fühlungnahme ist erwünscht. Über erhebliche Schwierigkeiten bei der Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte für den Holzeinschlag ist zu berichten. III. Zahl der Arbeitskräfte Die durch die Reichsstelle für Holz im ein zelnen erfolgende Holzeinschlagsfestsetzung für das Forstwirtschaftsjahr 1940 wird auf Grund der ver änderten Verhältnisse eine Abänderung der „Holz einschlagsplanung 1940" bringen. Der Einschlag an Nadelstammholz erfährt eine durchschnittliche Kürzung von etwa V4 der geplanten Mengen. Höher liegt dagegen der Bedarf an Nadelschwellen holz. vor allen Dingen aber mit etwa einem Drittel der Bedarf an Buchenfaserholz. Der Einschlag an Laubstammholz und der übrigen Sortimente wird im wesentlichen unverändert bleiben. Hiernach muß bei Unterstellung der üblichen Einschlagsdauer und der Leistung je Tag der Bedarf an Arbeitskräften einstweilen ermittelt und alles wei tere veranlaßt werden. Beim Einsatz von Arbeitslosen und Kriegsgefan genen wird es sich empfehlen, höch stens 0,6 der normalen Leistung ein zu s e tz e n. Die endgültige Feststellung der Zahl der nötigen Arbeitskräfte ist erst bei Mitteilung der Umlagen möglich. Wegen des Einsatzes der Kriegsgefangenen ist aber schon jetzt eine Planung des Arbeitseinsatzes erforderlich. IV. Kosten. Für Kriegsgefangene kann die Erstellung von Baracken notwendig werden. Nach Möglichkeit müssen vorhandene Räume benutzt werden. Die Beschaffung von Holzhauereigeräten stößt bei dem grossen Bedarf für das besetzte Gebiet und für Neueinstellungen auf grosse Schwierigkeiten. Es muß hier auch auf Bestände zurückgegriffen werden, die sich im privaten Besitz ungenutzt be finden, und auf überflüssiges älteres Werkzeug von gelernten Holzhauern oder Waldarbeitern, ge gebenenfalls aus Grund des Reichsleistunasqesetzes vom 1.9.1939. über das hierbei einzuschlagende Verfabren werden in den demnächst erscheinenden Durchführungsbestimmungen zum Reichsleistungs gesetz nähere Vorschriften ergehen. V. Arbeitsorganisation. „Wenn der Soldat an der Front fallt, soll sich niemand zu Hause seiner Pflicht entziehen." Die Aufgaben, die der deutschen Kriegswirt schaft gestellt sind, können nur erfüllt werden, wenn jeder auf dem Platz, auf dem er steht, seine Pflicht voll und ganz erfüllt. Die mit großer Mühe durch- geführte und verbesserte Arbeitsorganisation und Arbeitstechnik, die Steigerung der Arbeitsleistung dürfen nicht verlorenqehen. sondern sie müssen noch verbessert werden. Tatsächlich ist das noch in gro ßem Umfange möglich. Die Leistungsentfaltung