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887 DN. 1939 Nr. 16 883 Welterxaklung -er Unterhaltszuschüsse an -ie zum Vehr-kenst eknge^oaenen Lan-wkrtsihasis- referen-are. — kl 225/39 vom 1.12.1839 —. Nachstehend gebe ich ein an den Reichserziehungs minister gerichtetes Schreiben betr. Weiterzahlung der Unterhaltszuschüsse an die zum Wehrdienst eingezoge nen Landwirtschaftsreferendare vom 28. 11. 1939 zur allgemeinen Kenntnis. Bis zur Klärung der An gelegenheit sind die Unterhaltszuschüsse weiter zu zahlen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, gebe ich weitere Nachricht. „Mit Rücksicht darauf, daß die mir zur Ge währung der Unterhaltszuschüsse zur Verfügung stehenden Mittel für die in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Landwirtschaft neu ein gewiesenen Landwirtschaftsreferendare benötigt werden, sehe ich mich zur Weiterzahlung der Unter haltszuschüsse an die zum Heeresdienst eingezogenen Anwärter außerstande. Ich beabsichtige daher, die LBich. entsprechend anzuweisen und bitte, den be treffenden Referendaren für die Zeit ihrer Ein berufung zum Wehrdienst den Unterhaltszuschuß von dort zu zahlen. Da ich die Gewährung der Unterhaltszuschüsse spätestens zum 1. 1. 1940 ein stellen muß, wäre ich für eine beschleunigte Erledi gung der Angelegenheit besonders dankbar." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 887. HerufsausbU-ung un- Mrtfchastsberatung. kan-ba«. Liste -er langen startoflelforlen. — 1140/39 vom 24. 11. 1939 —. Gemäß Abschnitt VUI. b, 1 der Kartoffel geschäftsbedingungen des RNSt. vom 20. 6. 1933 gelten ab Ernte 1939 als lange Kartoffelsorten: Krebsfest: Aal Edda Edelragis Frühbote Frühe Hörnchen Früheste Delikateß Frühmölle Juli Primula Rote Mäuse Sieglinde Tannenzapfen Viola. Krebsanfällig: Erstling. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 887. Pflanzkartoflelerzeugung 1040. — NO 643/39 vom 25. 11. 1939 —. In Abweichung von der Grundregel für die An erkennung landwirtschaftlicher Saaten (VI/1) darf von allen für den Vertrieb von Pflanzgut zuge lassenen krebsfesten Sorten zur Anerkennung im Jahre 1940 an Stelle von Hochzucht auch anerkannter Nachbau bezogen werden, der mit einer Wertzahl von 0 bis höchstens 15 anerkannt worden ist. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 887. Neue Pflanzen - Arun-o Vonax. — HO 8VV/1/39 vom 29. 11. 1939 —. Unter Bezug auf meine Verfügung vom 15. 8. 1939 -US 8/1030/39 — (DN. S. 609s genehmige ich auf Antrag der Lenzinger Rohstoff-Gesellschaft m. b. H., Versuchsabteilung Wien, daß mit vor stehender Pflanze Anbauversuche auf geringwertigen Böden, insbesondere sauren Wiesen u. ä., sowie llber- schwemmungsgelände angestellt werden, wobei ich um engste Zusammenarbeit bezüglich Feststellung der Kosten und Ernteerträge bitte. Die Pflanze wird für die Herstellung wichtiger Rohstoffe benötigt, so daß sie volkswirtschaftlich bedeutungsvoll sein kann. An die Landesbauernschafien. — DN. 1939 S. 888. Technik in -er Rechtzeitige un- fachmännische Jnstan-setzung von Lan-mafchknen. — HO 111/1 vom 27. 11. 1939 —. Um dafür Sorge zu tragen, daß landwirtschaft liche Maschinen und Geräte für das kommende Jahr rechtzeitig und fachmännisch instand gesetzt werden können, bitte ich folgenden Hinweis an dem schwar zen Brett der OBF. zum Aushang zu bringen: „Rechtzeitige Instandsetzung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte. Der betriebssichere Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen ist heute wichtiger denn je. Bei der Lan-wirtsthast. stärkeren Inanspruchnahme der Maschinen und Geräte muß für eine rechtzeitige und fachmännische Instandsetzung Sorge getragen werden. Hierzu ist es notwendig, daß die Werkstätten während der - Wintermonate die Durchführung der Jnstand- setzungsarbeiten vornehmen. Es darf nicht vor kommen, daß, wie bisher kurz vor der Ernte, der Andrang bei den Werkstätten ein Ausmaß er reichte, das auch die leistungsfähigste und bestens eingerichtete Werkstatt nicht bewältigen kann. Die notwendigen Instandsetzungen an Maschinen und Geräten sind deshalb bis spätestens zum 15. 12. den in Frage kommenden Werkstätten verbindlich