SerufsausbttÜung un- Vkrtschastsberatung. Durchführung Ser Prüfungen in -er prakikfchen Serufsausbil-ung. — IIK 1VV/38 vom 20. 11. 1939 —. Meine Anordnung vom 3. 1ü. 1939 — II 100/39 — (DN. S. 724) erhält folgende Ergänzungen: 1. Gebühr für die Erteilung der Ab lösungsscheine für Eehilfenprü- f u n g e n. Ich bin damit einverstanden, daß für die Er teilung der Ablösungsscheine nicht die volle Prüfungsgebühr entrichtet werden mutz, da die Aufwendungen hierfür wesentlich geringer find. Ein voller Verzicht auf die Erhebung einer Ge bühr kommt jedoch nicht in Frage, da auch mit der Prüfung der Unterlagen für die Erteilung des Ablösungsscheins eine namhafte Verwaltungs arbeit zu leisten ist. Die Gebühr für die Erteilung der Ablösungsscheine an Lehrlinge, die zur Wehr macht eingezogen werden, wird auf die Hälfte der Prüfungsgebühren ermäßigt. Bereits in voller Höhe bezahlte Prüfungsgebühren werden in solchen Fällen zur Hälfte zurückerstattet. 2. Zentrale Drucklegung des Ablö sungsscheins. Da bisher Bestellungen für den Ablösungs schein nur in ganz geringem Umfange vorliegen, wird von einer zentralen Drucklegung weiterhin Abstand genommen. Ich bitte die LBsch., den Ab lösungsschein auf ihrem Kopfbogen unter Hinweis auf meine Anordnung darüber auszustellen. Sollte späterhin eine zentrale Drucklegung zweckmäßig sein, so bitte ich um rechtzeitige Mitteilung. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 873. Zulassung von Neichsberufswettkampfslegern zu -en HehMenprüIungen tm Gartenbau, in -er Ztfcherei un- km Molkereilach. — II ä 109/39 vom 20. 11. 1939 —. Auf Grund der in Ziff. 2 der Ausführungsbestim mungen zu den Grundregeln des RNSt. für die praktische Ausbildung im Gartenbau vom 1. 10. 1937, für die Ausbildung in der Fischerei vom 30. 1. 1939 sowie Ziff. 3 der Ausführungsbestimmungen zu der Grundregel des RNSt. für die Ausbildung im Molke reifach vom 16. 10. 1936 gegebenen Möglichkeit der Lehrzeitabkürzung ordne ich an: Die Reichs-, Gau- und Kreisfieger des Reichs berufswettkampfes der Gruppen Gärtner ohne und mit Fachschule, Fischer und Molkereifachleute (ein schließlich der durch den Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen durch die DAF. ermittelten Sieger) können zur Eehilfenprüfung auf ihren An trag schon zu einem Zeitpunkt zugelassen werden, durch den die 3jährige Lehrzeit um höchstens 1 Jahr verkürzt wird. In allen Fällen ist die Zustimmung des Lehrmeisters erforderlich. Anträge sind an den Eauwettkampfleiter der Gruppe Nährstand zu richten, der sie mit seiner Stellungnahme an die Abteilung IIweiterleitet. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 873. Schrift: ^Lan-volk un- Lan-arbeit". — II 110/2 vom 20. 11. 1939 —. k In dem Eemeinschaftsverlag von Ferdinand Hirt in Breslau und Hermann Schroedel Verlag in Halle a. d. Saale erscheint ein Unterrichtswerk „Landvolk und Landarbeit" von LR. Petersen (Lehrbuch für ländliche Berufsschulen), das ich zum Selbst studium der Landarbeits- und Landwirtschafts lehrlinge empfehlen kann. Ich bitte die LBsch., dem Unterrichtswerk ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Etwaige Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge bitte ich, an mich zu richten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 874. Zulassung zum Molkereimeisterlekrgang. — II ä 170/10/39 vom 23. 11. 1939 —. Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß die Zulassung zum Molkereimeisterlehrgang nur nach Erfüllung der vorgeschriebenen praktischen Vor bildung möglich ist. Eine Lockerung der Grundregel H während des Krieges ist nicht erfolgt. Besondere Ausnahmefälle bedürfen meiner Entscheidung. Bei Nichtbefolgung müssen für etwaige Schadensansprüche die Leiter der Lehranstalten haftbar gemacht werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 874. 8»rst. Gewinnung von §aulbaumrkn-e. — IIk 440/39 vom 23.11.1939 —. Der Neichsforstmeister hat im Nachgang zu seinem Erlaß vom 28.9.1939 (vgl. Anordnung vom 18.10.1939 — II ? 440/39 — (DN. S. 767) unter dem 30.10.1939 — III/II 11 10 716 — noch folgendes mit geteilt: „Die in meinem RdErl. vom 28. 9. 1939 — III/II 9867 — (veröffentlicht im NMBlFv. 1939 S. 253) für die Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil pflanzenkunde und Heilpflanzenbeschaffung ange gebene Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Ihre jetzige Anschrift lautet: Reichsarbeitsgemeinschaft für Heilpflanzenkunde und Heilpflanzenbeschaffung, Berlin W 35, Lützow- straße 97." An die Landesbauernschaften, außer Alpenland, Donau land und Südmark. — DN. 1939 S. 873.