855 DN. 1939 Nr. 44 8S6 bildung nicht verzichtet werden kann. Die vor zeitige Ablegung der Staatsprüfung kann nur dann genehmigt werden, wenn von der Ausbil dung im letzten Abschnitt mindestens die Hälfte nachgewiesen wird. Falls in besonderen Fällen eine weitere Abkürzung der Ausbildungszeit in Frage kommen sollte, sehe ich einem Bericht ent gegen. Ich bemerke jedoch, daß die Ausbildungs zeit der staatlich geprüften Landwirte bereits sehr knapp bemessen ist, und datz deshalb von diesen die vorgeschriebene l^jährige Ausbildung im allge meinen weiter gefordert werden mutz. Bestimmungen über die Erleichterung der Ausbildung und eine Vereinfachung der Prüfung für Kriegsteilnehmer werden gegebenenfalls später ergehen. Dieser Erlass wird auch in DeutschWissErziehg- Volksbildg. veröffentlicht." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 853. j Verzeichnis -er an lan-wkrtfchaftlkchen Serufs- un- Zachschulen zugelassenen Lehr- un- Lern mittel. — Hä 2S2/1/3S vom 10. 11. 193g —. Nachstehenden Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. November 1939 — LV 6022/51 —, der den Unter richtsverwaltungen der Länder und den Regierungs präsidenten zugegangen ist, gebe ich mit der Bitte um entsprechende Veranlassung zur Kenntnis: „Wie ich bereits in meinem Erlasse vom 23. September 1939 — LV 6022/41 — in Aussicht stellte, erscheint eine Nachtragsliste zu dem oben genannten Verzeichnis. Ich ersuche, die Schulen anzuweisen, vor Erscheinen dieser Nachtragsliste im Amtsblatt DeutschWissErziehgVolksbildg. vom 6. Dezember 1939 keine endgültige Entscheidung über die auszuwählenden Lehrbücher zu treffen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 856. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. -V Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. Kriegsarbeitspläne (Briefbogen IIL). (IVäl 100 v. 10. 11. 1939) 2. Unterbringung von Rechtsanwälten. (IVäII 2104 v. 13. 11. 1939) 3. Dienstbekleidungszuschuh an Forstbeamte und An gestellte. (IV8I 8170/9 v. 10. 11. 1939) 4. Durchlaufende Mittel. (IV8I 8347/9 v. 10. 11. 1939) 5. Reisekostenentschädigung Lei von Amts wegen ge währter Verpflegung und Unterkunft. (IV8I 655/39 v. 15. 11. 1939) 6. Arbeitstagung 18. (18 10/42/39 v. 14. 11. 1939) 7. Pflege des Hausfleihes. (IC 110/9/39 v. 11. 11. 1939) 8. Nachzahlung der während der Frei- und Schonjahre gegenüber einer Jahresleistung von 4 vH nicht er hobenen Zinsen. (I L 2830/39 v. 10. 11. 1939) 9. Schulgelderhebung an den landwirtschaftlichen Fach schulen des RNSt. (II ä 200/39 v. 14. 11. 1939) 10. Ausbildung des Nachwuchses in den Fachzweigen Gartenausführung und Friedhofsgärtnerei. (II 155/1/39 v. 13. 11. 1939) 11. Förderung der Kaninchenzucht, Pelznählehrgänge und Verwertung von Kaninchenfleisch, Reichsmittel 1939. (II v 751/4/39 v. 13. 11. 1939) 12. Richtlinien für die Ausstellung von Berechtigungs karten für die freiberuflich tätigen Gärtner auf den Friedhöfen. (IIL 750/39 v. 13. 11. 1939) 13. Beschaffung von Elektromotoren. (IIQ 110 v. 10. 11. 1939) 8. Hinweise auf Anweisungen an die wirtschaftlichen Zusammenschlüsse: 1. Gemeinsame Dienstordnung für die nichtbeamteten Gefolgschaftsmitglieder der Zusammenschlüsse des RNSt. (III ä 107/6591/39 v. 9. 11. 1939) 2. Dienstaufwandsentschädigung für die zum Heeres dienst einberufenen ehrenamtlichen VF. (Vorsitzende der Zusammenschlüsse). (III ä 101/6722/39 v. 10. 11. 1939) Bnfchriftän-erungen. Landesvauernschaft Vaden: Die Diensträume des Tierzuchtamtes Freiburg be finden sich in Freiburg i. Breisgau, »Schlageter Str. 20. Fernspr.: 6727. Landesbauernschaft Bayer. Ostmark: Die Diensträume der KBsch. Cham sind nach der Ludwigstr. 29 verlegt. Fernspr.: 451. Landesbauernschaft Donauland: Die Diensträume der KBsch. Wien, des Tierzucht amtes Wien und der Landbauauhenstelle Wien sind nach Wien I, Wipplingerstr. 14, verlegt. Fernspr.: Li 20—2—52 und II 21—3—49. Landesbauernschaft Kurhessen: Der Dienstsitz der KBsch. Gelnhausen ist nach Geln hausen, Landratsamt, verlegt. Der Dienstsitz der LdwSch. und WVSt. Weiherhof ist nach Hilders (Rhöhn) verlegt. Fernspr.: 30. Landesbauernschaft Kurmark: Die Diensträume der KBsch. Weststernberg in Reppen sind nach Hindenburgstr. 6 verlegt. Landesbauernschaft Sudetenland: Die Anschrift der KBsch. Falkenau lautet: Falkenau, Adolf-Hitler-Platz 49. Fernspr.: 301. Landesbauernschaft Württemberg: Die Diensträume des Forstamtes Aalen sind nach Alte Heidenheimer Str. 3 verlegt. Fernspr.: 390. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstrahe 139/140.