Zorft. -lufforstungsbethtlfen. — n 8 222/39 vom 20.1V. 1939 —. Der Kriegszustand erfordert eine Umstellung in der seitherigen Handhabung der Verteilung der Auf forstungsbeihilfen. Die Neuregelung wird demnächst durch einen Erlaß des Reichsforstmeisters getroffen. Vorläufig bemerke ich: 1. Es sind in erster Linie solche Aufsorstungen zu bezuschussen, die volkswirtschaftlich am wichtigsten sind, d. h. in einem oder mehreren Jahren zusammen hängende Bestände ergeben. Dazu wird es erfor derlich sein, daß besonders im Klcinwaldbesitz solche Maßnahmen einheitlich geplant und ausgeführt werden. Aufforstungen innerhalb solcher bereits be stehender oder neu zu bildender Vereinigungen (Ge nossenschaften, Zweckverbände u. ä.) sind daher vor weg durch Beihilfen zu begünstigen. Auch die wei tere Pflege derartiger Kulturen muß sichergestellt werden, um ihren Bestand zu garantieren. Die gegenwärtige Lage erfordert eine möglichste Kon zentration des Arbeitseinsatzes und der Aufforstungs beihilfen, um die Mittel unter allen Umständen Werte schaffend anzulegen. Es sind daher in erster Linie derartige größere Aufforstungsvorhaben zu be rücksichtigen. 2. Neben der Beschaffung einwandfreien Saat- und Pflanzengutes spielt die Art der Bodenbearbei tung eine ebenso wichtige Rolle, so daß nicht allein die Aufwendungen für Samen und Pflanzen ein Krite rium für die Höhe der Beihilfen sein können. Dies gilt ganz besonders für die Aufforstung in der Nord deutschen Tiefebene. Die Bezuschussung soll sich daher künftig nach den Eesamtkosten richten, wobei von ge wißen Normalsätzen für die Bodenbearbeitung und das verwendete Saat- und Pflanzengut auszu gehen ist. 3. Auch dem Anbau schnellwüchsiger Holzarten, insbesondere Pappel, auch auf Nichtholzboden, ist er weiterte Aufmerksamkeit zu widmen, weil hierdurch mit verhältnismäßig geringen Mitteln Werte schnell geschaffen werden können. Ich bitte um Vorschläge für die Art der Bezuschussung. Die Neuregelung wird Gegenstand der in Kürze vorgesehenen Dienstbesprechung in Berlin sein. Ich bitte, hierzu schon genauere Erhebungen anzustellen und vor allem festzustellen, ob für 1939/40 erweiterte Mittel unter Beachtung der oben angegebenen Richt linien benötigt werden und in welcher Höhe. Ferner bitte ich, auch die Mittel für 1940/41 zu veranschlagen. An die Landesbauernschaften, außer Alpenland, Donau land und Südmark. — DN. 1939 S. 809. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbanernführers: 1. Berechnung der Vesoldungsdienstalter (IV-^II 2300 v. 21. 10. 1939) 2. Einberufungen zum Wehrdienst (IV^. II 240 v. 23. 10. 1939) 3. Planstellenüberwachungslisten und Verzeichnisse über die Besetzung der Planstellen (IVKII 2011 v. 24.10. 1939) 4. Finanzierung der Landwirtschaftsschulen (IV8 I 8125/9 v. 20. 10. 1939) 5. Aufklärungsarbeit der DAF. (IVO 011/129 v. 19. 10. 1939) 6. Matern „So macht es die geschickte Hausfrau" (IVO 011/131 v. 23. 10. 1939) 7. Sammlung der Haupt- und Spezialberichte des XVIII. Internationalen Landw. Kongreßes. Muster aufsätze. Neue Schriften des RNSt. Verlages (IVO 011/132 v. 24. 10. 1939) 8. Soziale Betreuung der Landbevölkerung (18 111/2 v. 20. 10. 1939) 9. Beurlaubung von Betriebsführern und Dauerarbeits kräften (18 1181/39 v. 20. 10. 1939) 10. Unfall- und Haftpflichtversicherung zugunsten der Vauernschulen (18 2545/39 v. 20. 10. 1939) 11. Eingaben auf Überlassung von Grundbesitz in dem von deutschen Truppen besetzten Gebiet der Republik Polen (18 2800/39 v. 19. 10. 1939) 12. Landbauaußenstellen. Geldbedarf für das 2. Rech nungshalbjahr 1939 (IIS 210/1/39 o. 20. 10. 1939) 13. Erhöhung des Phosphorsäurekontingentes (IIS 350/ 1/39 v. 23. 10. 1939) 14. Abschlachtung von Ziegen (III) 740/39 v. 19. 10. 1939) 15. Maßnahmen auf dem Gebiet des Gartenbaues (II 8 100/39 v. 19. 10. 1939) 16. Landessortenversuche 1940 (II8 320/2 v. 24. 10. 1939) 17. Richtlinien für die Zusammenarbeit des RNSt. mit den Organisationen des RNSt., mit den Organi sationen des Kleingartenbaues und der Eigenheimer (II8 170/39 v. 21. 10. 1939) 18. Auswirkung des Krieges auf die Haushaltsführung 1939") (II8 130/39 v. 20. 10. 1939) 19. Rohstoffversorgung (IIIO 430/10640/39 v. 25.10.1939) *) außer Alpenland, Donauland, Südmark. flnschrlftanüerung. Landesbauernschast Sudetenland. Die Anschriften der neuerrichteten KBsch. Hohenstadt und Falkenau lauten: KBsch. Hohenstadt in Hohenstadt, Mähren, Landrats amt. Fernspr. Hohenstadt, Mähren 81 und 82. KBsch. Falkenau in Falkenau, Landratsamt. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.