II lt (Ländliche Hauswirtschaft): 4- Sicherung der ländlichen Hauswirtschaft Steuerung der hauswirtschaftlichen Beratung (Ernährung, insbesondere im Selbstversorgerhaushalt, Vorratsbildung und Vorratsschutz, Wäsche, Kleidung und Hausgerät, hauswirtschaftlicher Gartenbau und Geflügel haltung u. a. m.) Mitwirkung bei der Verbrauchslenkung in Verbindung mit dem Deut schen Frauenwerk Mitwirkung beim Einsatz der Hilfskräfte zur Entlastung der Landfrauen. II (Landwirtschaftliches Bauwesen): Ausarbeitung von Musterentwürfen Prüfung von Baustoffen auf Eignung für landwirtschaftliche Bauten und Bearbeitung anderer Fragen des landwirtschaftlichen Bauwesens, soweit Per sonal und Material vorhanden. Lenkung des Wiederaufbaues zerstörter landwirtschaftlicher Gebäude Regelung der Begutachtung bei Schäden II X (Weinbau): (Nur in den Landesbauernschaften Baden, Bayern, Donauland, Hessen-Nassau, Rheinland, Saarpfalz, Südmark und Württemberg als Abteilung Sofern in den übrigen Landesbauernschaftcn weinbauliche Fragen auftreten, sind sie innerhalb der Abteilung II 8 zu behandeln) Anbaulenkung (einschließlich des Rebpflanzgutes) Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Bestellung, Pflege und Werbung (Sicherstellung von Betriebsmitteln) Organisation und Überwachung des Rebschutzdienstes Maßnahmen für eins ordnungsmäßige Kellsrwirtschaft (Wein- und Sützmostbersitung, Traubenkernölherstsllung) Hauptabteilung III. III (Verwaltung, Aufsicht über die Wirtschaftsverbände): Bearbeitung von Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten der Wirtschaftsverbände und ihrer Untergliederungen Prüfung der Geschäftsführung, insbesondere des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Wirtschafts verbände und ihrer Untergliederungen III 8 (Recht): Bearbeitung von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten der Wirtschafts ¬ -s- verbände Bearbeitung von Rechtsfragen der Bewirtschaftung und Verteilung landwirt ¬ schaftlicher Erzeugnisse Steuerung und Überwachung der Schiedsgerichtsbarkeit und des Beschwerde wesens III G (Wirtschaft): Zusammenfassung und Ausgleich der Maßnahmen der Wirtschaftsverbände bei Erfassung, Bewirtschaftung und Verteilung landwirtschaftlicher, garten baulicher und weinbaulicher Erzeugnisse, insbesondere der Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Wehrmacht, Schutzformationen,