707 DN. 1939 Nr. 38 708 Wehrkreis X Forstabteilung der Landesbauernschaft Schleswig-Holstein in Kiel, „ XI „ „ „ Niedersachsen in Hannover, „ XII „ „ „ Hessen-Nassau in Frankfurt/Main, „ XIII „ „ „ Bayerische Ostmark in Bayreuth. 2. Dis vorbezeichneten Forstabteilungen sind für den gesamten Bereich des Wehrkreises (Wehrkreisteiles) zuständig und verantwortlich. Sie bedienen sich zur Durchführung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in den Prioatforsten der Nachgeordneten Forstdienststellen des Reichsnährstandes. Als Nachgeordnete Forst dienststellen gelten für diesen Aufgabenkreis auch die unter Ziffer 1 nicht genannten Forstabteilungen der Landesbauernschaften für den betreffenden Eebietsanteil im Wehrkreis (Wehrkreisteil). 3. Die zu 1 bezeichneten Forstabteilungen werden den Forst- und Holzwirtschaftsämtern, die für den gleichen Bereich gemäß Z 7 der Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung errichtet sind, unterstellt. Sie führen die den Forst- und Holzwirtschaftsämtern übertragenen kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in den Privat forsten unter der Bezeichnung „Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abteilung für die Privatforsten", durch. Außerdem führen sie die ihnen als Forstabteilungen der Landesbauernschaften obliegenden Betreuungs aufgaben im Privatwald nach den Weisungen des Reichsbauernführers durch. 4. Durch die Unterstellung der zu 1 bezeichneten Forstabteilungen unter die Forst- und Holzwirtschaftsämter wird ihre Zugehörigkeit zum Reichsnährstand, insbesondere ihre organisatorische, personelle und baus haltsrechtliche Betreuung durch den Reichsnährstand nicht berührt. S. Der Leiter der Reichsforstabteilung des Reichsnährstandes ist gleichzeitig Leiter der zur Bearbeitung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in den Privatforsten zu bildenden Abteilung Privatforsten im Reichs forstamt. Er kann zur Bearbeitung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in den Privatforsten auch andere Beamte und Angestellte der Reichsforstabteilung des Reichsnährstandes zur Mitarbeit im Reichs- forstamt heranziehen. Die Zugehörigkeit dieser Personen zum Reichsnährstand wird dadurch nicht berührt. Der Reichsforstmeister. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Der Reichsbauernsührer. In Vertretung des Vertretung: In Vertretung: Staatssekretärs: gez.: Parchmann. gez.: Millikens. gez.: Behrens. Versonalnachrichten. I. Veröffentlichungen auf Grund der Verordnung über Bekanntgabe von Ernennungs- und Vesörderungserlassen vom 7. September 1939. (RGBl, l S. 1701.) In -en Lanüesbauernschaften. Schlesien. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Karl-Christian König, StL. der KBsch. Militsch-Trachenberg. Zum Beamten auf Lebenszeit: LR. Heinz Leifeld, Leiter des Tierzuchtamtes Neusalz. II. Sonstige Personalnachrichten. öeamte un- Angestellte. Im Verwaltungsamt -es Neichsbauernführers. Befördert wurden: LR. Dr. Wilhelm Weyland zum OLR., RHA. III. LR. Luitpold Fischer zum OLR., RHA. III. Verw.-Oberinspektor Hermann Reinhardt zum Verw.-Amtmann, RHA. II. Versetzt wurden: LR. Georg Henkel von der LVsch. Schlesien als SV. an das VA., RHA. II. AL. Hans Nuppnau von der LVsch. Kurmark als Leiter der Dienststelle Nährstandskaufleute an das VA., RHA. III. In -en Lan-esbauernschasten. Baden. Berufen wurde: Als StL. Hermann Schmid er an die KBsch. Pfullendorf. Bayern. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Ernst Ringler, II O. Zum Hausmeister Heinrich Peschke. Bayerische Ostmark. Ernannt wurde: Zum LR. Hans Ziegler, StL. der KBsch. Forchheim. Hessen-Nassau. Ernannt wurde: Zum Kanzleiassistenten Friedrich Wunsch. Versetzt wurde: LR. Heinrich Rodri an von der Weinbauschule und Wirtschaftsberatungsstelle St. Goarshausen als Direktor an die Lehr- und Ver suchsanstalt für Obst- und Weinbau Oppenheim. Kurhessen. Ernannt wurde: Zum LR. Heinrich Stulle, LdwSch. u. WBSt. Hünfeld. Kurmark. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Annemarie Koh ler, Landfrauenschule Wusterhausen. Niedersachsen. Berufen wurden: Als Lehrerin der landw. Haus haltungskunde Traute Boddin an die Land frauenschule Helmstedt. Als StL. Dr. Wilhelm Weyland an die KBsch. Dannenberg.