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Ostpreußen. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Rolf Kloeppel, nc. Zum Verw.-Jnspektor Reinhold Damrath, )V8. Pommern. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Dr. Wal ter Nuscheck, Leiter der Melkerschule Schlatkow. Rheinland. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Clemens Otten, Leiter des Tierzuchtamtes Bonn. Zum Verw.-Jnsp. Wilhelm Ortsiefer, HA. II. Sachsen. Ernannt wurde: Zum Verw.-Sekretär Kurt Schrä ger. Zum LR. Dr. Bernhard Pflugmacher, Personal leiter. Zum LR. Martin Pause, Leiter des Tierzuchtamtes Döbeln. Zum Landeskulturrat Dr. Herbert Leuthier. Schlesien. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Werner Günther, AL, IQ. Zum LR. Dr. Karl Fritzsche, Tiergesundheitsamt. Zum LR. Adolf Cogho, Leiter des Tierzuchtamtes Sprottau. Zum Vezirksförster Konrad Kunert, Forstamt Schweidnitz. Schleswig-Holstein. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Broder Christen sen, StL. der KBsch. Südtondern. Thüringen. Ernannt wurde: Zum LR. Walter Uebelhoer, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Hildburghausen. Weser-Ems. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Hans Wacker, Höhere Landbauschule Quakenbrück. Westfalen. Ernannt wurden: Zum LR. Gerhard Eöckenjan, IQ. Zum Forstmeister Kurt Salzmann, Leiter des Forstamtes Bielefeld Württemberg. Ernannt wurde: Zum Vezirksförster Friedrich Schaf, Forstamt Stuttgart. Organisation unü allgemeine Verwaltung. Rnor-nung -es RS§. bete, öezeichnung ^Zührungsgehilfe". — IV^ I 30 vom 12.9.1939 —. Hiermit ordne ich an, daß die Bezeichnung „Führungsgehilfe" mit sofortiger Wirkung auf die Leiter der Stellen für Ernährungssicherung bei den LBF. übergeht, die damit die Führungsgehilfen^er LBF. sind. Die bisherigen Führungsgehilfen nennen sich von jetzt an „Persönliche Referenten". Mein Führungsgehilfe bleibt Dr. Manns' zu seinem Vertreter bestimme ich den StL. der Stelle für Ernährungssicherung beim RBF., Dr. Unter mann. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 663. personalangelegenheiten. Ruhegehaltfähige Dienstzeit. — IV^V n 2395 vom 8.9.1939 —. Der nachstehende Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 9.8.1939 — 4220 — 13 605 IV (RBB. S. 211) wird zur Beachtung mitgeteilt. „Die Festsetzung von Ruhegehältern usw. wird oft dadurch erschwert und verzögert, daß Leim Ein tritt des Versorgungsfalls die für die Ermittelung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erforderlichen Unterlagen fehlen. Es kommen hier insbesondere solche Zeiten in Betracht, deren Berücksichtigung nur auf Grund der Kannvorschriften des 8 85 DBG. in Frage kommt. Da nach DV. Nr. 2 zu 8 126 DBG. Entschei dungen auf Grund von Kannvorschriften erst beim Eintritt des Versorgungsfalls zu treffen sind und Zusicherungen insoweit vorher nicht gemacht wer den dürfen, kommt eine Festsetzung solcher Zeiten vor Eintritt des Versorgungsfalls nicht in Be tracht. Um jedoch einwandfreie Unterlagen für die Ermittelung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit rechtzeitig zur Hand zu haben, empfiehlt es sich, den Beamten schon bei der Anstellung aufzugeben, solche Unterlagen — insbesondere auch hinsichtlich der Militär-(Kriegs-)Dienstzeit — zu den Per- sonalakten einzureichen und sie gegebenenfalls später zu ergänzen. Auf Antrag kann dem Beamten auch vor Ein tritt des Versorgungsfalls mitgeteilt werden, welche Zeiträume nach der jeweiligen Rechtslage für die Anrechnung als ruhegehaltfähige Dienst zeit beim Vorliegen der allgemeinen Voraus setzungen in Betracht kommen können." An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 66«. Unterbrechung -er Gewährung von Waifengel-, 8 133 Abs. 2 Nr. 1 DBG. — IV^ ll 230« vom 8.9.1939 —. Der nachstehende Nunderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. 8.1939 — 4220 — 10 605 IV — (RBB. S. 211) wird zur Beachtung mitgeteilt.