658 Hrunölagen üer Setriebsführung. Crhebung -es Statistischen Neichsamtes zur Zest- stelluns -es Verbrauchs unü -er Vorräte an in-ustriellen Crzeugnisten in -er Lan-wirtschast. — II 8 1/1585/39 vom 1. 9. 1939 —. Das Statistische Reichsamt führt in der Zeit vom 12. bis 30. 9. 1939 eine Erhebung über den Ver brauch und die Vorräte an industriellen Erzeugnissen in der Landwirtschaft durch Befragen der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe durch. Das Statistische Reichsamt hat auf meine An regung hin die Landräte, Oberbürgermeister usw. angewiesen, unverzüglich eine Abschrift der Ee- meindeergebnisse den KBF. zuzuleiten. Ich bitte die KBschen darauf zu achten, daß ihnen die Eemeinde- ergebnisse von den Landräten usw. zugehen. Die KVsch. hat die Eemeindeergebnisse in einer Liste, in der sämtliche Eemeindeergebnisse unterein ander aufgeführt sind, zusammenzustellen und das Gesamtergebnis für die KVsch. zu errechnen. Die Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren. Eine Abschrift der Eemeindeliste ist so schnell wie möglich der LBsch. zuzustellen. Die LBsch. hat eine Liste, in der die Endergebnisse der KBsch. untereinander stehen, anzufertigen und hiervon eine Abschrift der RHA. II Abt. 8 einzusenden. An die Landes- und Krsisbauernschaften. — DN. 1939 S. 657. z»rst. Nelchszufchüste für Aufforstungen im Privatwal-. — II8 932/39 vom 1. 9. 1939 —. In einem neuen Erlaß hat sich der Reichssorst- meister damit einverstanden erklärt, daß in besonders dringenden Fällen die Reichszuschüsse für Aufforstun gen auch zur Durchführung von Folgeeinrichtungen verwendet werden können. Unter Folgeeinrichtungen sind vor allem Nachbesserungen vorjähriger mit Hilfe der Reichszuschüsse angelegter Kulturen zu verstehen, daneben jedoch auch die Errichtung von Wildzäunen zum Schutz und zur Erhaltung dieser Aufforstungen. Die LBsch. sind mir in jedem einzelnen Falle dafür verantwortlich, daß sich die Verwendung der Reichs zuschüsse zum Bau von Kulturzäunen nur auf solche Fälle beschränkt, in denen eine Einfriedigung unbe dingt notwendig ist und die Erstellung solcher Ein friedigungen dem Waldbesitzer wirtschaftlich nicht zu- gemutet werden kann. Unter Umständen wird sich empfehlen, dem betr. Waldbesitzer den aufgewandten Betrag für Forstsamen- und Forstpflanzenbeschaffung bis zu 100 vH des Rechnungsbetrages aus den Reichszuschüssen zu ersetzen, dafür ihn jedoch zur Her stellung der erforderlichen Kulturzäune anzuhalten. An die Landesbauernschaften außer Alpenland, Donau land, und Südmark. — DN. 1939 S. 657. Hinweise aus nicht abge-ruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des ReichsLauernführers: 1. Regelung des Postablaufs (IV^.1 301 v. 1. 9. 1939) 2. Dienstliche Mitteilungen der LBsch. (IV^I 260/5 v. 1. 9. 1939) 3. Protektorat Böhmen und Mähren (IVH. I 125 v. 2. 9. 1939) 4. Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes des Deut schen Reiches (IV8I 8008/9 v. 30. 8. 1939) 5. Rednerwesen (IVG 011/107 v. 5. 9. 1939) 6. Anweisungen für die Arbeiten der LHA. II der LBsch. (II 10/6 v. 4. 9. 1939) 7. Reichsbeihilfen für Fortbildungslehrgänge für Sach bearbeiter und Fachwarte für Futterbau und Gär futterbereitung (II L 7 1685/39 v. 1. 9. 1939) 8. Tagung in Stuttgart und Landsberg a.W. (litt 576/39 v. 6. 9. 1939) 9. Arbeitseinsatz von Gefangenen (IL 990/39 v. 7.9.1939) Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.