4. Nicht steuergutscheinfähige Miet zinszahlungen. 8 10 der zweiten NFDVO. ist zu beachten. Hier nach sind nur Mietzinszahlungen, die beim Vermieter zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, steuergutscheinpflichtig. Die Auszahlungsanord nungen über Mietzinszahlungen sind sofort nachzu prüfen; den Kassen ist die Höhe der in Zahlung zu gebenden Steuergutscheine mitzuteilen. 5. Übersendung von Steuergut schei nen an Kreditinstitute. Nachstehend aufgeführter Erlaß des Reichsmini sters der Finanzen vom 4.8.1939 Nr. 14 2044—232 VI ist zu beachten: „Die Reichsgruppe Industrie hat gebeten, bei Jnzahlunggabe von Steuergutscheinen an gewerb liche Unternehmer die Steuergutscheine auf Antrag der empfangsberechtigten gewerblichen Unter nehmer anstatt an diese selbst an ein von ihnen bezeichnetes Kreditinstitut zu ihren Gunsten zu übersenden. Dieses Verfahren ist bereits in meinem Erlaß vom 27.4.1939 K 2002 — 1 EenB., Reichsbesoldungsbl. S. 91/96, unter Abschnitt L III Ziffer 4 vorgesehen. Dazu ist bestimmt, daß das Kreditinstitut, dem ein Steuergutschein zugunsten eines Dritten übersandt wird, auf dem Stamm des Steuergutscheins als Empfänger, der gewerbliche Unternehmer, dem der Steuergutschein in Zahlung gegeben wird, auf den Zeilen des Stamms „zu gunsten des . . . ." zu bezeichnen ist. Ich halte die Anwendung dieses Verfahrens für erwünscht. Ich bitte Sie, Ihre Nachgeordneten Dienststellen (Kassen) entsprechend anzuweisen." An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen, Haupt kasse, Ober- und Nebenkassen. — DN. 1939 S. 599 Nachlaßgewährung auf Solch-CrzeugMe für Sie Dienstkrafiwagen -es RNSt. — IV8 I 3003/39 vom 18. 8. 1939 —. Die Robert Bosch E. m. b. H. in Stuttgart ge währt dem RNSt. auf ihre Erzeugnisse für die Dienst kraftwagen folgenden Nachlaß: Bosch-Batterien ... 14 vH Bosch-Zündkerzen. . 20 „ 28 „ Bosch-Sicherungen . 5 „ 20 „ Ersatzteile zu Bosch- Kraftfahrzeugzube- hör 17 „ Bezugsartikel.... 25 „ Kugellager 25 „ Bezugsartikel für Servogeräte .... 10 „ Glühlampen, 50— 99Stck. 10 „ 100— 499 „ 20 „ 500—1499 „ 25 „ 1500—2999 „ 30 „ 3000 u. mehr 33 „ Befestigungsteile für Vreitstrahler .... 10 „ Bosch-Kraftfahrzeug- zubehör 10 „ bei Einzelbezug bei Mehrbezug von gleich zeitig mindestens 50 Stck., auch sortiert; Lieferung in einer Sendung bei Einzelbezug bei Mehrbezug von gleich zeitig mindestens 100 Stck. einer Sorte Voraussetzung für die Nachlaßgewährung ist der unmittelbare Bezug bei den Bosch-Verkaufshäusern, Zweigstellen und Boschdiensten. Ferner ist in den Bestellungen ausdrücklich anzugeben, daß die bestell ten Teile für die unter dieses Abkommen fallenden Dienstkraftfahrzeuge des RNSt. bestimmt sind und zu Eroßverbraucherbedingungen geliefert werden sollen. Die Bestellungen sind außerdem mit dem Dienststempel der betreffenden Dienststelle zu ver sehen. Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß der Nachlaß für die beamteneigenen Kraftfahrzeuge des RNSt. nicht gewährt wird. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 601 Msstellungswesen. Seteiligung -er Reichsarbeitsgemeinschaft Düngung (RAGD.) an lan-wirtschaftiichen Ausstellungen. — IVe II «87/84 vom 17. 8. 1939 —. Um die Beteiligung der Reichsarbeitsgemein schaft Düngung (RAED.) in den Ausstellungen des RNSt. zu gewährleisten, ist es erforderlich, daß die Ausstellungsvorhaben, an denen eine Beteiligung Termin, der RAED, erwünscht ist, alljährlich bis zum 20. Ja nuar hier eingereicht werden. Die Liste wird dann geschlossen für alle LBschen von hier aus an die RAED, weitergeleitet. Es ist bei diesen Meldungen weiter anzugeben, welchen Umfang die geplanten Ausstellungen haben werden und mit welcher un gefähren Besucherzahl gerechnet werden kann, damit die RAED, den Umfang ihrer Beteiligung rechtzeitig festlegen kann. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 601