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DN. 1939 Nr. 30 584 Grundlagen der Getriebsführung« Hofkarte öes RNSt. — II 6 3 1501/39 vom 9. 8. 1939 —. Um über den Stand der Arbeiten unterrichtet zu sein, bitte ich, mir bis zum 1. September d. I. eine Meldung zu den nachstehenden Punkten einzu reichen: 1. Stand der Arbeiten über die Fortschreibung der Hofkarte nach nebenstehendem Muster. 2. Sind bei der diesjährigen Fortschreibung die Er fahrungen des Vorjahres betreffend Vollständig keit und Zuverlässigkeit der Hofkarte nutzbar ge macht und ist dadurch eine weitere Verbesserung der Angaben in der Hofkarte erreicht worden? 3. Sind die Meldungen über den Handelsdünger aufwand für das Düngejahr 1938/39 vollständig und fristgemäß eingegangen? 4. Welche Zusatzfragen zur Hofkarte werden seitens der LVsch. gestellt? Gegebenenfalls sind die Er gänzungsvordrucke mit der Meldung einzu senden. 5. Der auf der II 8-Leiter-Tagung am 4. 5. 1939 ausgesprochenen Bitte, über Art und Umfang der Verwendung der Hofkarte für die verschiedenen Aufgabengebiete des RNSt. zu berichten, ist nicht von allen LBschen und zum Teil nur wenig aus führlich entsprochen worden. Ich bitte daher noch mals alle LBschen, mir einen eingehenden und anschaulichen Bericht als Unterlage für die dem nächst beginnenden Verhandlungen betr. Finan zierung der Hofkarte einzureichen. 6. Hat die LVsch. die Erfassung der Eemüsebau- betriebe in Angriff genommen? Wie weit sind diese Arbeiten fortgeschritten? Gegebenenfalls ist der Vordruck mit dieser Meldung einzureichen. Meldevordruck zu Ziff. 1: Stand der Arbeiten über die F o r t s ch r e i b u n g der Hofkarte Name der KBsch Zahl der OVschen ins gesamt Wieviel OBschen haben bis zum LS. S. die Hofkarte fortgeschrieben und der KBsch wieder ein gereicht? Vis wann ist mit dem Eingang der noch fehlen den OVschen zu rechnen? An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 583. Lanöbau. Tabakanbauorünung. — IIc 8 1012/39 vom 8. 8. 1939 —. Die im Anhang zum neuen Tabaksteuergesetz er lassene Tabakanbauordnung bedeutet nach Auskunft des Reichsfinanzministers keine Neuregelung gegen über dem zur Zeit bestehenden Zustand. Der Reichs finanzminister wird im Zollblatt die Vorstände der Finanzämter darauf Hinweisen, daß die am 1. 3. 1934 und 15. 6. 1935 erlassenen Verfügungen weiter be stehen. Demnach ist der RNSt. auch weiterhin für die Nachprüfung der zulässigen Tabakanbauflächen zuständig. Es wird empfohlen, diese nach Verein barung mit den Zollämtern stichprobenweise durchzu führen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 583. Leinenwarenrücklieferung für Zlachsbauern. — IlG8 999/39 vom 8. 8. 1939 —. Die für die diesjährige Leinenwarenrückliefe rung zu zahlenden Preise sind durch den Reichskom missar für die Preisbildung in nachstehender Anord nung vom 26. 7. 1939 festgesetzt. „An Stelle der in meinem Erlaß vom 9. Juni 1938 — IIIL—145—4325 — genannten Waren und Preise treten für die zweite Verbilligungsaktion für die Flachsernte 1939 folgende Waren und Preise: -1. Handtücher I. halbweiß 16 Fad. Werggarn Nr. 16 la mech. Kette . 2t gebl. 14 Fad. Werggarn Nr. 12 mech. Kette . roh 45 cm breit, 100 cm lang Weberpreis: RM 0,92 Einzelhandelpreis: RM 1,12 II. vollweiß 16 Fad. Werggarn Nr. 12 la mech. Kette . X gebl. 15 Fad. Werggarn Nr. 12 mech. Kette . 2t gebl. 48 cm breit, 100 cm lang Weberpreis: RM 1,15 Einzelhandelpreis: RM 1,40 Beide Tücher sind in demselben Muster wie die ge wöhnlichen Militärtücher auszuführen. Sie sind zu säumen und zweimal zu bändern. 8. Bettücher I. 16 Fad. Werggarn Nr. 20 la mech. Kette . 2t gebl. 16 Fad. Werggarn Nr. 20 mech. Kette . 2t gebl 160 cm breit, 230 cm lang Weberpreis: RM 6,50 Einzelhandelpreis: RM 7,87 II. 16 Fad. Werggarn Nr. 20 la mech. Kette . 2t gebl 16 Fad. Werggarn Nr. 20 mech. Kette . 2t gebl 160 cm breit, 250 cm lang Weberpreis: RM 7,04 Einzelhandelpreis: RM 8,53