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Die Anschrift an die Beauftragten ist wie folgt zu fassen: An den Leiter des Arbeitsamtes als Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Ich weise jedoch darauf hin, daß die KBschen in allen anderen Fällen nur über die LBsch. mit dem Reichstreuhänder der Arbeit verkehren dürfen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 580. Ärztliche Untersuchungen an -en Zachschulen öes NNSt. — IIä 2 1852/39 vom 9. 8. 1939 —. Wegen einiger bei der Durchführung der ärzt lichen Untersuchungen aufgetretener Unstimmigkeiten habe ich mich mit dem Reichsminister des Innern in Verbindung gesetzt. Auf Grund dieser Verhandlun gen ist die ärztliche Untersuchung an den mir unter stehenden Fachschulen künftig nach nachstehenden Richtlinien durchzuführen: 1. Sämtliche Schüler und Schülerinnen werden ein - mal in den ersten Wochen des Schulbesuchs ärzt lich untersucht. (Bei LdwSch. nur in der Unter klasse — soweit bisher noch keine Untersuchung erfolgt war, auch in der Oberklasse — bei mehr jährigen Schulen bei Eintritt in die Schule). Diese einmalige Untersuchung ist für sämtliche Schüler und Schülerinnen Pflicht und erfolgt als Reihenuntersuchung. 2. Die Leiter und Leiterinnen der Fachschulen setzen sich wegen der Durchführung der ärztlichen Unter suchung mit den zuständigen Gesundheitsämtern in Verbindung. Ist infolge von Überlastung der Amtsärzte die Durchführung der Untersuchung nicht möglich, so ist mit dem zuständigen Amt für Volksgesundheit der NSDAP, und nötigenfalls — in Ausnahmefällen — mit Privatärzten in Verbindung zu treten, damit die ärztliche Unter suchung auf jeden Fall durchgeführt wird. Vor Beginn der Untersuchungen sind die Ärzte zu bitten, die Anordnung von Röntgenuntersuchun gen weitmöglichst zu beschränken. 3. Die für die Untersuchungen erforderlichen Unter suchungslisten werden den LBschen von der RHA. I zur Verteilung an die Fachschulen zur Verfügung gestellt und sind gegebenenfalls von dort anzu fordern. Die Leiter oder die Leiterinnen der Schulen, bei den Mädchenabteilungen der LdwSch. die mit der Leitung der Klasse beauftragten Leh rerinnen, haben bei der Untersuchung festgestellte Mängel und Beanstandungen zu vermerken. Den Eltern ist hierüber von seiten der Schule in münd licher Aussprache ausführlich Mitteilung zu machen. Mit ansteckenden Krankheiten behaftete oder solcher verdächtige Schüler(-innen) sind sofort vom Unterricht auszuschlietzen. Bei den anderen Schülern und Schülerinnen ist auf die Beseitigung der heilbaren Schäden zu dringen. Nach Ent lassung aus der Schule (Oberklasse) ist in die Spalte 13 der Untersuchungsliste (Schlußbesichti- gung, Urteil) von der Schulleitung einzutragen, ob die festgestellten Mängel während der Schul zeit beseitigt oder ob das zur Beseitigung Er forderliche veranlaßt ist. Ich erwarte, daß sich die Leiter oder die Leiterinnen der Schulen voll und ganz für diese Arbeit einsetzen und hierbei die Form finden, die in keiner Weise auf die Schüler oder Schülerinnen verletzend wirkt. Die abge schlossenen Untersuchungslisten sind im verschlosse nen Umschlag mit der Aufschrift „Ärztliche Unter suchungslisten der (Schule) "auf dem Dienstwege mit einem gesonderten Anschreiben an den „Reichsbauernführer, Verwaltungsamt, Reichshauptabteilung I, Goslar, Am Hessenkopf 5," einzusenden. Als abgeschlossen gilt die Unter suchungsliste auch, wenn einzelne Schüler der untersuchten Unterklasse die folgende Oberklasse nicht besucht haben. Die Schulleitung macht dann aus dem Untersuchungsergebnis dieser Schüler einen Auszug für ihre Akten, um ihn später in die Liste des Jahrgangs nachzutragen, mit dem dieser Schüler die Oberklasse besucht. Soweit Unter suchungslisten von Unterklassen bereits an die RHA. I abgesandt sind, müssen sie von dort zurück erbeten werden. Die Aufbewahrung der Unter suchungslisten hat unter Verschluß zu erfolgen. 4. Diese Reihenuntersuchung ersetzt gleichzeitig die ärztliche Untersuchung für die „Vorläufige Be scheinigung zum Neubauernschein". Anträge auf die Erlangung der „Vorläufigen Bescheinigung" sind daher ohne besondere ärztliche Untersuchung an die LBschen zu senden. Die notwendigen ärzt lichen Angaben werden von der RHA. I aus den Untersuchungslisten entnommen. 5. Die Untersuchungen sind für die Schüler und Schülerinnen unentgeltlich. Die der Schule ent stehenden Kosten von RM 1,— je Schüler oder Schülerin, die evtl. Kosten für Röntgenunter suchungen nebst den den Ärzten entstehenden Reise kosten sind von der Schule zu begleichen. Zusätzlich können von hier Mittel nicht bereitgestellt werden. 6. Meine Verfügung vom 8. 12. 1938 — II 1/4526/38 — wird hierdurch nicht berührt. An die Landesbaucrnschaften und landwirtschaftlichen Fachschulen des RNSt. — DN. 1939 S. 581. Herufsausbilöung unö Wirtschastsberatung.