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DN. 1939 Nr. 3V 580 - satzes bis zu seiner Beendigung, längstens jedoch bis zu dem für den Sommerhalbjahrgang 1939 des RAD. in Frage kommenden allgemeinen Entlassungs- >- tag fortzugewähren. Ausdrücklich ist jedoch darauf hingewiesen worden, daß der Erlaß nicht für die in geschlossenen Abteilungen als Wanderarbeiter in der Landwirtschaft eingesetzten Arbeitsmänner gilt, die ja während der Dauer des Einsatzes Angehörige des z RAD. bleiben. In Zusammenhang damit hat weiter der Reichs- r arbeitsminister die Arbeitsämter ermächtigt, auf die Rückerstattung der Kosten für die gewährte Arbeits ausrüstung an die zur Dienstleistung in Eesindestellen , entlassenen Arbeitsmänner zu verzichten, wenn der Arbeitsmann dem Arbeitsamt durch eine Bescheini gung des zuständigen Stadt- oder Landkreises (Be zirksfürsorgeverband) nachweist, daß die Familien- » Unterstützung auf Erund des Erlasses des Reichs ¬ ministers des Innern fortgewährt wird. Diese Regelung bedeutet für die in Frage kom- z wenden Arbeitsmänner zweifellos eine Beruhigung, r — Ich gebe hiervon Kenntnis, bitte jedoch von einer - Veröffentlichung Abstand zu nehmen. An die Landesbauernschaften. - — DN. 1939 S. 578. Son-ernummer f -er Zachzeitschriften zum Crnte-anktag 1-ZY. l —18 210/301 vom s. 8. 1939 —. - Auch in diesem Jahre planen die Schriftleitun ¬ gen der Fachzeitschriften für die Fachschaftsgruppen' i 1. Melker „Tierzucht und Pflege" Berlin W9, ' Schellingstr. 3, 2a) Schäfer „Nordd. Schäfereizeitung", Berlin- Friedenau, b) Schäfer „Südd. Schäfereizeitung", Stutt- gart-W., 3. Schweinewärter „Zeitschrift für Schweine zucht", Berlin-Charlottenburg 2, Hardenberg- , ?' straße 9a, 4. Milchkontrollangestellte „Die Milchkontrolle", Hameln (Weser), Waterloostr. 13, l r I c l r anläßlich des Erntedanktages 1939 je eine Sonder nummer herauszugeben, in der die wegen ihrer Treue zum Beruf und zum Betrieb hervorragenden Angehörigen der Berufsgruppen Melker, Schäfer, Schweinewärter und Milchkontrollangestellte durch Abdruck ihres Lebenslaufes und ihres Bildes geehrt werden sollen. Ich lege besonderen Wert auf diese Sonder nummer, da einer öffentlichen Anerkennung für Treue im Beruf erhöhte Bedeutung zukommt. Den obengenannten Schriftleitungen bitte ich — wegen der Kürze der Zeit — unmittelbar über die LA. IVO möglichst zahlreiche Unterlagen bis spätestens üL 2. 9. 1939 einzureichen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 579. Seauttragte -es Neichstreuhän-ers -er Arbeit. — I 8 4K8/1 vom 9. 8. 1939 —. Der Reichsarbeitsminister hat mit Ablauf des 31. 7. 1939 die bisherige Organisation der Beauf tragtenstellen der Reichstreuhänder der Arbeit auf gehoben und mit Wirkung vom 1. 8. 1939 die Leiter der Arbeitsämter zu Beauftragten der Reichs treuhänder der Arbeit nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. 1. 1934 (8 21) bestellt. Der Dienstbezirk der Beauftragtenstellen stimmt mit demjenigen des betreffenden Arbeitsamtes über ein. Den Leitern der Arbeitsämter liegen in ihrer Eigenschaft als Beauftragte im Rahmen der Zustän digkeit der Reichstreuhänder der Arbeit folgende Aufgaben ob: Einzelangelegenheiten örtlicher Art ohne allge meine oder grundsätzliche Bedeutung, Entgegennahme von Anträgen und Anzeigen, Vorschläge auf Berufung oder Abberufung von Vertrauensmännern (AOE. §8 9, 14, 18) und Entscheidung über die Berufung von Ver trauensmännern nach näherer Weisung der Reichstreuhänder der Arbeit, Vorbereitung der Entscheidung des Reichstreu händers der Arbeit über die Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen des Betrie bes (AOE. 8 16), Überwachung der Bildung und der Geschäfts führung von Vertrauensräten, Überwachen der Durchführung der Bestimmungen über die Betriebsordnung (AOE. 88 28 ff.), Überwachen der Durchführung von Tariford nungen und von Richtlinien, Stellung zu Anträgen auf Herausnahme aus den Tarifordnungen und — nach näherer Weisung der Reichstreuhänder der Arbeit — Entschei dung über die Herausnahme einzelner Ee- folgschaftsmitglieder — nicht ganzer Betriebe oder Betriebsabteilungen — aus dem Gel tungsbereich von Tarifordnungen, Vorprüfen von Entlassungsanzeigen (AOE. 8 20), Vorsrmittlungen in Ehrengerichtsangelegenheiten und im Verzugbußverfahren, Beschaffen von Unterlagen für Tarifordnungen usw., Einzelaufträge der Reichstreuhänder der Arbeit Für Angelegenheiten aus «dem Geschäftsbereich des Reichstreuhänders der Arbeit von örtlicher Be deutung ist künftig zur Vermeidung von Zeitverlust und zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs stets der zuständige Beauftragte in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe, daß sich diese Regelung zur besseren Bearbeitung von Einzelsachen durch die KEW. aus wirkt. — Der Dienstverkehr mit den Beauftragten der Reichstreuhänder der Arbeit erfolgt ohne Mit wirkung der LBsch.