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verabreichen. Zum Strecken des Fischmehls sind Tier mehle, Fleischmehle, Garnelen, unentleimtes Kno chenschrot, auch pflanzliche Eiweißfuttermittel, wie Trockenhefe, Süßlupinen-, Erbsen- und Bohnenschrot usw. heranzuziehen. Der Ersatz kann nach den bis herigen Erfahrungen ohne Minderung des Fütte rungserfolges sehr weitgehend sein. Es ist jedoch darauf zu achten, daß Schweine im Eiweißbeifutter mindestens 100 g Fischmehl je Tier und Tag erhal ten und der Eiweißfutteranteil, auch im Legemehl, etwa zur Hälfte tierischer Herkunft ist. Saugferkel und Küken erhalten nach wie vor als Eiweißbeifutter Magermilch oder Fischmehl und Hefe. Ich habe mich bei der HVg. der Deutschen Ge treide- und Futtermittelwirtschaft dafür eingesetzt, daß die marktordnerischen Voraussetzungen für die Einhaltung der vorstehenden Richtlinien bestmöglich gestaltet werden. Insbesondere habe ich im Hinblick auf die Schwierigkeiten, welche sich aus der preiswer ten Beschaffung kleinerer Mengen der verschiedenen Eiweißfutterarten ergeben können, dem Vorschläge der HVg. zugestimmt, wiederum ein Eiweißmisch futter (Konzentrat) nach einheitlichen Richtlinien als Sonderherstellung herauszubringen. Die Be standteile desselben sind folgende: 50 vH Heringsmehl, 38 vH Sojaschrot, extrahiert, 5 vH Futterknochenschrot, nicht entleimt, 5 vH Garnelen, getrocknet und zerkleinert, 2 vH Tierkörpermehl. Das Eiweißmischfutter wird mit einem Protein gehalt von etwa 51 vH garantiert. Es trägt die Be zeichnung „Eiweißmischfutter für Schweine (Konzen- trat-Sond erherstellung) Der Herstellungspreis ab Werk wird den Preis von RM 20,50 je 100 ic§ nicht übersteigen. Zu dem Herstellungspreis kommen lediglich die Verteiler spannen und die entstehenden Frachtkosten, die je nach Entfernung und Mengenabnahme schwanken. Bei Ankauf hat der Verbraucher jeweilig Anspruch auf die gleiche MengeanunvermischtemFischmehlzur Aufzucht. Ich halte den bestmöglichen Einsatz des Eiweiß- futters nur dann für gegeben, wenn alle beteiligten Stellen der LBschen in stetigem Einvernehmen han deln und die Schlüsselung der jeweilig bereitgestell ten Mengen an Eiweißfutter die Besonderheiten des Bedarfs in den KBschen genügend berücksichtigt. Die Getreide-WV. sind seitens der HVg. angewiesen worden, in gleicher Weise mit den LHA. !I zusammen zuarbeiten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 561. Horst. Durchführung von Zorsteinrichtungen im Privatwal-. — Hk 840/39 vom 1. 8. 1939 —. Es besteht die dringende Notwendigkeit, einheit liche Grundsätze und Richtlinien für die Durchführung von Forsteinrichtungsarbeiten im Privatwald auf zustellen. Um ein einwandfreies Bild über bisherigen Um fang, Auftragsstand, Organisation und Verfahren der Forsteinrichtung in den einzelnen LBschen zu er- kmn. halten, ersuche ich, bis zum 31. 8. d. I. eingehend hierüber zu berichten. Der in doppelter Ausfertigung einzureichende Bericht ist wie folgt zu gliedern: 1. Durchgeführte Forsteinrichtungsarbeiten in den Jahren 1936, 1937 und 1938, a) Anzahl der Betriebe mit Größenangaben, b) Gesamtfläche, 2. Auftragsstand für das Jahr 1939, 3. Organisation der Forsteinrichtung und Perso nalstand, 4. durchschnittliche Kostensätze je Hektar (nach Möglichkeit gegliedert nach Besitzgrößen, Standort und Wuchsverhältnissen usw.), 5. Durchführung der Forsteinrich- tung, insbesondere eingehende Schilderung des Einrichtungsverfahrens, Methode der Zu standserfassung (Bonitierung, Feststellung des Bestockungsgrades, Holzvorratsaufnahmen, Zuwachsberechnung usw.), Herleitung des Hiebsatzes, Prüfung der Nachhaltigkeit. Etwa vorhandene „Forsteinrichtungsanweisun gen" und Musterformulare sind mit einzureichen. An die Landesbauernschaften, außer Alpenland, Donau land, Südmark. — DN. 1939 S. 563. öe-arf an Anwärtern -es höheren Zorst-ienstes im Privatwal-. — II k 859/39 vom 1. 8. 1939 —. Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Reichs forstmeisters vom 30. 6. 1939 — ? 12 940 — bekannt: „Nach der Verordnung über die Ausbildung für den höheren Forstdienst vom 11. 10. 1937 (RGBl. I S. 1129) entscheide ich über die Zulassung aller Anwärter des höheren Forstdienstes, also auch über die Zulassung der künftigen Anwärter für den Dienst beim Reichsnährstand, bei Gemeinden und bei Privaten. Um einen Maßstab zu finden für den Bedarf an Anwärtern des höheren Forst dienstes, die nicht für den Staatsdienst bestimmt sind, bitte ich Sie, mir folgende Unterlagen zu übermitteln: