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Tierzucht. Zählung öer Schweine un- öes Wei-efettviehs am 4. September 1939. — IIv 1 3289/39 vom 28. 7. 1939 —. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft teilt mir unter dem 6. 7. 1939 — IVK 9 Etat. 624 — folgendes mit: „Die nächste Schweinezwischenzählung wird am 4. September 1939 durchgeführt. Damit werden, wie alljährlich, noch einige weitere Ermittlungen verbunden, und zwar die Feststellung 1. der nicht beschaupflichtigen Hausschlachtun gen von Schaf- und Ziegenlämmern (unter 3 Monate alt) in jedem der vorhergehenden drei Monate, 2. der in jedem der drei vorhergehenden Mo nate geborenen Kälber (Abkalbetermine und Verkalbefälle), 3. des Weidefettviehs in den Hauptweide bezirken. Der anordnende Runderlaß vom 6. 7. 1939 — IVK9 Etat. 624 — ist im LwRMBl. Nr. 28 S. 341 abgedruckt. Aus ihm bitte ich den genauen Umfang der Zählung zu ersehen. Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Veränderungen im Umfang vorgenommen worden. In der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland wird die Zählung ebenfalls durchgeführt. Die Großstädte sind von dieser Zwischenzählung befreit. Die richtige und zuverlässige Beantwortung der gestellten Fragen ist von entscheidender Be deutung für die Beurteilung der Lage in unserer Viehwirtschaft und liegt im Interesse des Land volkes selbst. Von jedem Tierhalter muß sorgfäl tigste Mitarbeit gefordert werden. Durch entspre chende Einwirkung sollen richtige Angaben erreicht werden, ohne daß polizeiliche Kontrollen und Straf bestimmungen angewendet werden müssen. Ich bitte, in geeigneter Weise in der Presse und in Vorträgen auf die Bedeutung der Zählung und den Wert richtiger statistischer Angaben aufmerk sam zu machen." Dementsprechend bitte ich zu verfahren. An die Landesbauernschaften. DN. 1939 S. 541 Viehtransport. — IIo 19 849/39 vom 26. 7. 1939 —. Immer wieder treten bei dem Versand von Schweinen zu Schlachtviehmärkten oder zur Schlach tung in den Sommermonaten an heißen Tagen er hebliche Verlusts durch Ersticken und Herzschlag ein; so sind an einem Markttage im Juni aus acht Vieh- grotzmärkten zusammen 401 Schweine tot eingetroffen. Der dadurch der Volksernährung zugefügte Schaden wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, daß diese Todesfälle fast nur bei Tieren von über 100 Ge wicht auftreten. Im wesentlichen sind es zwei Ursachen, auf die diese Schäden zurückzuführen sind: 1. die Überladung der Transportmittel, 2. die Überfütterung der Schlachttiere vor dem Transport; beides Dinge, die ihren Grund letzten Endes in der Gewinnsucht der Versender haben. In einer Zeit, in der unser Vaterland um die Nahrungsfreiheit ringt, kann aber eine solche asoziale Haltung einzelner unter keinen Umständen geduldet werden, abgesehen davon, daß beide Ursachen eine grobe Tierquälerei darstellen, die nach 8 2, 1 des Tierschutzgesetzes strafbar ist. Es wird sich selbstverständlich nicht immer ver meiden lassen, daß ein schweres Tier, dessen Herz in seiner Widerstandskraft geschwächt ist, einmal an einem heißen Tage am Herzschlag zugrunde geht. Die große Zahl der Verluste aber zeigt eindeutig, daß hier ein Verschulden vorliegt. Ich ersuche daher, bei jeder sich bietenden Ge legenheit auf diese Dinge hinzuweisen und gegebenen falls gegen diejenigen, die sich Verstöße in bezug auf die zu enge Verladung der Tiere und ihre Überfütte rung vor dem Transport zuschulden kommen lassen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorzu gehen. 2m einzelnen weise ich darauf hin, daß sich die Versender unbedingt an die von der Reichsbahn vor geschriebenen Verladezahlen zu halten haben. Den besten Anhalt dafür, wieviel Schweine in einem Waggon zu verladen sind, gibt die Bestimmung, daß sich alle Tiere gleichzeitig müssen hinlegen können. Das ist etwa der Fall, wenn die stehend zusammen gedrängten Tiere zwei Drittel des Wagenbodens ein nehmen. In den Monaten Juni, Juli und August hat der Versender, soweit nicht schon ein besonderer Hitzeabschlag an der Zahl der in einem Waggon zu verladenden Tiere durch die Reichsbahn vorgeschrie ben ist, von sich aus eine Verminderung der Stück zahl vorzunehmen. Sind ungefütterte Tiere im Transport, so ist die Stückzahl noch weiter herabzusetzen, überfütterte Tiere dürfen überhaupt nicht verladen werden. Schweine, bei denen zu befürchten ist, daß sie zu den anderen Tieren des Transportes unleidlich sind, müssen abgegittert werden. Als Einstreu ist im Som mer am besten Sand zu verwenden, der in der heißen Jahreszeit mit Essigwasser — in der Mischung ein Teil Essig, zwei Teile Wasser — durchtränkt werden kann. Die Türen sind in der warmen Jahreszeit auf beiden Seiten offen zu lassen und mit Vorsatzgittern zu versehen. Das für den Eisenbahntransport Gesagte gilt sinngemäß auch für den Kraftwagentransport. An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1939 S. 541