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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 6.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193900004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 16 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 6.1939
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1939, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1939 1 2
- Ausgabe Nr. 1a, 10. Januar 1939 25 26
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1939 57 58
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1939 73 74
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1939 91 92
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1939 103 104
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1939 119 120
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1939 143 144
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1939 155 156
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1939 171 172
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1939 189 190
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1939 197 198
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1939 213 214
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1939 225 226
- Ausgabe Nr. 14, 15. April 1939 245 246
- Ausgabe Nr. 15, 22. April 1939 269 270
- Ausgabe Nr. 16, 29. April 1939 285 286
- Ausgabe Nr. 17, 6. Mai 1939 301 302
- Ausgabe Nr. 18, 13. Mai 1939 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 20. Mai 1939 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 27. Mai 1939 345 346
- Ausgabe Nr. 21, 10. Juni 1939 361 362
- Ausgabe Nr. 22, 17. Juni 1939 395 396
- Ausgabe Nr. 23, 24. Juni 1939 409 410
- Ausgabe Nr. 24, 1. Juli 1939 449 450
- Ausgabe Nr. 25, 8. Juli 1939 469 470
- Ausgabe Nr. 26, 15. Juli 1939 485 486
- Ausgabe Nr. 27, 22. Juli 1939 501 502
- Ausgabe Nr. 28, 29. Juli 1939 523 524
- Ausgabe Nr. 29, 5. August 1939 547 548
- Ausgabe Nr. 30, 12. August 1939 567 568
- Ausgabe Nr. 31, 19. August 1939 591 592
- Ausgabe Nr. 32, 26. August 1939 613 614
- Ausgabe Nr. 33, 2. September 1939 629 630
- Ausgabe Nr. 34, 9. September 1939 649 650
- Ausgabe Nr. 35, 16. September 1939 661 662
- Ausgabe Nr. 36, 23. September 1939 673 674
- Ausgabe Nr. 37, 30. September 1939 685 686
- Ausgabe Nr. 38, 7. Oktober 1939 705 706
- Ausgabe Nr. 39, 14. Oktober 1939 733 734
- Ausgabe Nr. 40, 21. Oktober 1939 753 754
- Ausgabe Nr. 40a, 27. Oktober 1939 771 772
- Ausgabe Nr. 41, 28. Oktober 1939 801 802
- Ausgabe Nr. 42, 4. November 1939 811 812
- Ausgabe Nr. 43, 11. November 1939 831 832
- Ausgabe Nr. 44, 18. November 1939 847 848
- Ausgabe Nr. 45, 25. November 1939 859 860
- Ausgabe Nr. 46, 2. Dezember 1939 877 878
- Ausgabe Nr. 47, 9. Dezember 1939 893 894
- Ausgabe Nr. 48, 16. Dezember 1939 909 910
- Ausgabe Nr. 48a, 18. Dezember 1939 933 934
- Ausgabe Nr. 49, 23. Dezember 1939 957 958
-
Band
Band 6.1939
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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schaftlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Landzulage erfüllt, und das Hauptverfahren erst dann zu eröffnen, nachdem über sämtliche Anträge der als vorläufig berechtigt anerkannten Bewerber auf Erteilung des Anliegersiedlerscheins entschieden worden ist. Ich ermächtige die oberen Siedlungs behörden, hiernach für ihren Bezirk im Einver nehmen mit der LBsch. die entsprechenden Anord nungen für den Verfahrensgang zu erlassen. Bei der Auswahl der Bewerber erfolgt gleich zeitig eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhält nisse. Der RNSt. ist bereit, eine Durchschrift des Prüfungsergebnisses — sog. Wirtschaftsfrage bogen — zur Verfügung zu stellen, um gegebenen falls doppelte Erhebungsarbeiten zu vermeiden. Die Bestimmungen finden auch auf die zur Zeit anhängigen Anliegersiedlungsverfahren An wendung. Für Pachtverträge mit Kaufanwartschaft gel ten die gleichen Anordnungen (vgl. Erlaß vom 7.12. 1937 — VIII 16 337 —). Soweit sich bei der Auswahl der Anlieger siedler besondere Schwierigkeiten ergeben, behalte ich mir wie bisher die Entscheidung hierüber aus drücklich vor." Der Erlaß will die Erfahrungen, die bisher mit der Anliegerprüfung gemacht wurden, auswerten und eine Vereinheitlichung und Verbesserung des Auslese verfahrens erreichen. Außerdem soll die Neugestal tung der Anliegerauslese eine Vereinfachung und vor allem die notwendige Beschleunigung des Prüfungs vorganges bewirken. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung haben künftig alle Landbewerber den Anliegersiedler schein vorzulegen. Das gilt also auch für Bewerber, die keinen Siedlungskredit in Anspruch nehmen, und auch für solche weniger zahlungskräftigen Bewerber, die für die Anzahlungsfinanzierung Neubauern kredite in Anspruch nehmen müssen. Der Neubauern schein verschwindet damit aus dem Anliegersiedlungs verfahren. Die Neuregelung gilt auch für Bauern, Dorfhandwerker und Gewerbetreibende. Der Tat sache, daß die dörfliche Blutsgemeinschaft aus der Gemeinschaft der Bauern und Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibenden besteht, ist dadurch nunmehr Rechnung getragen. Die Bearbeitung der Anträge auf Aushändigung des Anliegersiedlerscheins erfolgt, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt, auch künftig nach den Bestimmungen meines Rundschreibens vom 7. 5. 1937 — I? 2 1810/37 —. Besonders weise ich darauf hin, daß für jeden Anliegerantrag — ähn lich wie das durch mich bei den Anträgen auf Aus händigung des Neubauernscheins geschieht — von den LBschen eine Eesamtbeurteilung zu fertigen ist. Im Bearbeitungsgang ist künftig zu unter scheiden zwischen a) Bewerbern, deren Stammstelle durch die Land zulage Erbhof wird, und b) sonstigen Bewerbern. Die Bewerber zu a haben sich auch in Zukunft einschließlich aller Familienangehörigen einer amts ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Hierbei werden die gleichen Untersuchungsbogen wie bei den Neubauern verwendet. Im übrigen sind für die Unterlagenbeschaffung die Fragebogen für Anlieger siedler (Ausgabe für den Mann und Ausgabe für die Frau oder Braut) zu verwenden, die den Bewerbern in doppelter Ausfertigung zuzuleiten sind, damit sie 1 Stück für sich behalten können. Als Anleitung dient das „Merkblatt für die Ausfüllung der Fragebogen zur Beantragung des Anliegersiedlerscheins". Vor handene Merkblattvorräte sind entsprechend der Neugestaltung des Anliegerprüfungsverfahrens zu berichtigen; die nächste Auflage des Merkblattes wird entsprechend abgeändert. Nebenher haben die Be werber den „Wirtschaftsfragebogen für Anlieger siedler" auszufüllen, der einen Auszug aus dem Fragebogen für Anliegersiedler darstellt. Der Wirt schaftsfragebogen ist der Siedlungsbehörde oder dem Siedlungsunternehmen zur Verfügung zu stellen, da mit doppelte Erhebungsarbeiten möglichst vermieden werden. Die Bewerber zu b füllen lediglich den „Wirt schaftsfragebogen für Anliegersiedler" in dreifacher Ausfertigung aus. 1 Stück kann der Bewerber be halten, ein weiteres ist für die LBsch. und das dritte wiederum für die Siedlungsbehörde oder das Sied lungsunternehmen bestimmt. Die Zuleitung von Merkblättern an die Bewerber zu b erübrigt sich dem nach. Bei den Bewerbern zu b erfolgt regelmäßig keine amtsärztliche Untersuchung. Das zuständige Gesund heitsamt wird lediglich darüber befragt, ob gegen die zu prüfende Familie Bedenken bestehen. Falls das Staatl. Gesundheitsamt im Einzelfall eine Unter suchung verlangt oder wenn sonstige Tatsachen be kannt werden, die eine ärztliche Untersuchung not wendig erscheinen lassen, so haben sich die Bewerber mit ihrer Familie einer solchen zu unterziehen. Ich denke an Fälle, in denen das Vorliegen einer ernst haften Krankheit oder eine erbliche Belastung fest gestellt oder vermutet wird. Auf die Beibringung von Lichtbildern wird bei sämtlichen Bewerbern grundsätzlich verzichtet. Lichtbilder sind künftig nur dann zu beschaffen, wenn gegen die rassische Eignung des Bewerbers und seiner Familie Bedenken bestehen. Ich mache darauf auf merksam, daß etwa vorhandene Merkblatt-Vorräte auch insofern berichtigt werden müssen. Ich erwarte, daß die Entscheidung über jeden Antrag auf Aushändigung des Anliegersiedlerscheins durch die eingetretenen Erleichterungen nunmehr innerhalb eines Zeitraumes von längstens 6 bis 8 Wochen möglich sein wird. Ich bitte, entsprechende Fristen für die Abwicklung der Prüfung in den ein zelnen Anliegersiedlungsverfahren von Fall zu Fall mit der zuständigen Siedlungsbehörde zu verein baren. Die Antragsunterlagen sind künftig unter ent sprechender Fristsetzung von den Bewerbern anzu-
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