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Termin Um festzustellen, wieweit bereits andere Ehren bücher angelegt wurden, die den zu stellenden An forderungen entsprechen und weiter benutzt werden können, bitte ich um Einsendung der vorhandenen Exemplare. Außerdem bitte ich um Angabe, wieviel Ehren bücher benötigt werden. Über die künstlerische Beschriftung und die Füh rung der Ehrenbücher ergehen nach Fertigstellung noch genaue Anweisungen. An die Landesbauernschaften. DN. 1939 S. 509 öetriebsgemeinfchast. Entlohnung öer in landwirtschaftlichen Setrieben untergebrachten Zürforgezöglinge. — 16 424/2 vom 14. 7. 1939 —. Nachstehend gebe ich den Runderlaß des Reichs arbeitsministers an die Reichstreuhänder der Arbeit vom 20. 5. 1939 — III b 9490/39 — bekannt: „Der RMdJ. hat die Fürsorgeerziehungs behörden mit RdErl. vom 23. 3. 1938 — V 2459/ 17. 12. 1937 II (RMBliV. S. 535) — angewiesen, bei der Unterbringung von Fürsorgezöglingen in landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich die Zahlung von Tariflöhnen zu vereinbaren und ab weichende Vereinbarungen nur dann zu treffen, wenn und soweit eine geminderte Verwendbarkeit des Fürsorgezöglings vorliegt. Da das Verhältnis zwischen dem landwirtschaftlichen Betriebsführer und dem Lei ihm untergebrachten Fürsorgezögling in erster Linie von den Grundsätzen der Erziehung beherrscht wird, habe ich mich damit einverstanden erklärt, daß in Berücksichtigung der Sonderheiten der rechtlichen Stellung eines Fürsorgezöglings von einer Beteiligung der Reichstreuhänder der Arbeit in den Fällen einer untertariflichen Bezahlung ab gesehen werden kann. Der RMdJ. wird jedoch die Fürsorgeerziehungsbehörden anweisen, in Zweifels fällen mit den Reichstreuhändern der Arbeit Fühlung zu nehmen." Ich bitte um Bericht 1. in welchem Umfange untertarifliche Entloh nungen vereinbart worden sind, 2. ob sich besondere Schwierigkeiten bei der Rege lung der Entlohnung für Fürsorgezöglinge er geben haben. Der Bericht ist mir bis zum 1. 11. 1939 einzu- senden. Die KBschen haben ihren Bericht an die LBschen bis zum 15. 10. 1939 abzugeben. Fehlanzeige in beiden Fällen ist erforderlich. An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1939 S. 511 Einberufung lanöwirtfchaftlicher Serufsangehöriger in üen Reichsarbeitsöienst. — 18 785/39 vom 17. 7. 1939 —. Der Reichsarbeitsführer hat in den Musterungs anweisungen für die diesjährige Musterung des RAD. die von mir vorgeschlagenen Änderungen be rücksichtigt. Danach gelten als landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die nur in den Wintermonaten zur Ab leistung des RAD. eingezogen werden: u) Bauern und Landwirte sowie deren Ange- gehörige, soweit sie in der Landwirtschaft tätig sind, b) Aufsichtspersonen (Inspektoren, Verwalter usw.), c) landwirtschaftliche Arbeiter aller Art, wie Knechte, Tagelöhner, Deputanten, Wander- (Saison-) Arbeiter, Viehpfleger usw., ä) Winzer und Weinbergarbeiter, e) Gärtner, Eärtnereiarbeiter sowie Arbeiter in feldmäßigem Anbau von gärtnerischen Erzeug nissen. Ausgenommen sind nur solche, die in Treibhäusern oder anderweitig winterbeschäf tigt werden. An die Landesbauernschaften. DN. 1939 S. 511 Erhebung von Wirtschaftsrechnungen tn Lanö- arbeiterhaushaltungen; Prämien für orönungs- gemäße Führung öer Haushaltungsbücher. — I8 10 791/39 vom 19. 7. 1939 —. Im Nachgang zu meiner Anordnung vom 7. 6. 1939 — 18 10 772/39 — (DN. S. 372) teile ich mit, daß auf meine Anregung vom Präsidenten des Statistischen Reichsamtes die Prämie für ordnungs gemäße Führung der Haushaltungsbücher auf 25 RM erhöht worden ist. An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1939 S. 512 Föröerung öer Arbeitsaufnahme in öer Lanöwirtfchalt. — 18 10 870/39 vom 19. 7. 1939 —. Um Industriearbeitern, insbesondere solchen, die früher in der Landwirtschaft tätig waren, eine Über siedlung in einen landwirtschaftlichen Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu erleichtern, hatte ich den Antrag gestellt, die in den „Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme" vom 22. 3. 1938 — RABl. 1938 I S. 128/133 — vorgeschriebenen Sätze der „Wirt schaftsbeihilfe" (bisher höchstens 150 RM) so weit heraufzusetzen, daß sie für die Einrichtung einer