rüstung empfehle ich, eine Entlohnung bzw. Entschädigung auf folgender Grundlage: Der zur Arbeitshilfe in der Landwirt schaft eingesetzten Jugend wird grundsätzlich der Tariflohn nach den in den landwirtschaft lichen Tarifordnungen vorgesehenen Alters stufen gezahlt. Die Entlohnung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erfolgt in Form eines Taschengeldes, für das reichseinheitlich ein Mindestsatz von 0,50 RM je Tag als Richtlinie gilt. Die den Jugendlichen durch Beschaffung und Abnutzung der Arbeitskleidung entstehen den Unkosten sind mit diesen Löhnen bzw. mit dem Taschengeld abgegolten. 6. Bezüglich der Regelung der Sozialversicherung für die zur landwirtschaftlichen Hilfsarbeit ein gesetzte Jugend verweise ich auf den Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 29. 8. 1938 — Ila 11 253/38 — (DN. 1938, S. 592). 7. Die Jugend darf der Schule und ihrer Ferien zeit nicht länger entzogen werden, als dies zur Erledigung der für sie vorgesehenen Arbeiten erforderlich ist. 8. Allen landwirtschaftlichen Vetriebsführern ist besonders ans Herz zu legen, sich der ihnen zur Hilfe zugeteilten Jugend so anzunehmen, daß die Kinder jederzeit gern wiederkommen, wenn die Not sie ruft. Jeder Bauer und Landwirt muß sich be wußt sein, daß sich beim Einsatz der Jugend zur landwirtschaftlichen Hilfsarbeit die beste Gelegenheit zur Werbung für den landwirt schaftlichen Beruf bietet. I. Neichsjugendführung Organisationsamt fln alle Gebiete unü Gbergaue. Vetr. Ernteeinsatz der Hitler-Jugend. Wie in den vergangenen Jahren erfolgt auch der diesjährige Ernteeinsatz der HI. unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Kräfte, um die Ernte rechtzeitig und vollständig einzubringen. Der Reichs jugendführer hat aus diesem Grunde an alle Ein heiten der HI. einen Aufruf über den Ernteeinsatz erlassen, auf den in diesem Zusammenhang nach drücklichst verwiesen wird. 1. Anforderungen: Die Anforderungen an die HI. richten sich nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen. Die OBF. bzw. KBF. wenden sich über die Arbeitsämter an die örtlich zuständigen HJ.-Dienst- stellen und fordern bei ihnen die Einheiten zum Ernteeinsatz an. Die zuständigen Arbeitsämter ver anlassen die Beurlaubung bzw. Befreiung der Schüler, Lehrlinge und aller sonstigen benötigten Mitglieder der HI. und des BDM. In den Ferien erfolgt ein direkter Einsatz nach Anforderung der OBF. bzw. KBF. über die Arbeits ämter durch die Dienststellen der HI. 2. Einsatz: Der gesamte Einsatz geschieht unter Führung der HI.- und BDM.-Dienststellen sowie ihrer Führer und Führerinnen. Sich ergebende örtliche Sonderregelun gen über den Einsatz sind im gegenseitigen Einver nehmen der Organisationsabteilungen mit den Bauerntumsreferenten der Gebiete (Obergaue) und den LBsch. und Landesarbeitsämtern zu treffen. Verantwortlich für den Ernteeinsatz sind örtlich die Führer der Vanne, die von sich aus im engsten Einvernehmen mit den KBF. und den Arbeits ämtern den Einsatz sämtlicher Formationen der HI. und des BDM. veranlassen. Vor dem eigentlichen Einsatz haben sich die ört lichen Führer bzw. Führerinnen mit dem für die Ein satzstelle zuständigen OBF. in Verbindung zu setzen und mit ihm die Verteilung der einzelnen Jungen und Mädel auf die Betriebe, Lie Art ihrer Ver pflegung und Unterbringung, ihre Anmeldung zur Krankenkasse usw. zu regeln. 3. Art des Einsatzes: Der Einsatz erfolgt einzeln und in Gruppen. Die Stärken der Gruppen sind den jeweiligen Erforder nissen anzupassen und stehen unter ausschließlicher Führung der HI. Wochenendeinsatz der städtischen Einheiten. Die städtischen Einheiten können ebenfalls auf Anforderung des KBF. eingesetzt werden. Dabei eignet sich zweckmäßigerweise besonders der Wochen endeinsatz, bei dem die Jungen und Mädel bei den Bauern übernachten. Ernteeinsatzlager. Die bereits in den vergangenen Jahren durch geführten Ernteeinsatzlager haben sich bewährt und sind in diesem Jahre in ausgesprochenen Landwirt schaftsgebieten ebenfalls zu errichten. Pflichtmäßiger Einsatz sämtlicher Lager. Allen sonstigen Lagern wird ebenfalls ein regel mäßiger Einsatz in der Landwirtschaft zur Pflicht ge macht. Die Lagerleiter setzen in Zusammenarbeit mit den KBF. einen Tag in der Woche fest, an dem das gesamte Lager für die Ernteeinsatzarbeiten einge setzt wird. Einsatz von Fahrtengruppen. Fahrtengruppen der Hitler-Jugend werden vom Fahrtenführer selbständig bei dringenden Fällen (Gewitter, Überschwemmung usw.), die eine Vernich tung der Ernte zur Folge haben könnten, eingesetzt. Auch bei anderen Anlässen ist ein Ernteeinsatz von Fahrtengruppen, sofern die Notwendigkeit dafür ge geben ist, dringend erwünscht.