Hege -es ölutes und -er Sippen. Ehrung alteknaelestener Sauerngefchlechter. — 1^ 1064/39 vom 19. 6. 1939 —. Die heute in der Öffentlichkeit allgemein er örterte Frage der sogenannten Landflucht kann leicht dazu führen, die Haltung und Bedeutung des Bauern tums in Vergangenheit und Zukunft falsch zu sehen und zu beurteilen. Dies trifft in erster Linie für alle dem bäuerlichen Menschen und Leben ferne stehenden zu, zum anderen aber auch für das Bauerntum selbst. Das Wort von der sogenannten „guten alten Zeit", der man die augenblicklichen Schwierigkeiten gegenüberstellt, täuscht dann gar leicht über die tat sächliche völkische und wirtschaftliche Leistung des Bauerntums der vergangenen Zeit hinweg, das häufig unter viel schwierigeren Verhältnissen seinem Hof Jahrhunderte hindurch die Treue gehalten hat. Unter diesen Umständen kommt der Ermittlung und Ehrung der alteingesessenen Bauerngeschlechter eine ganz besondere, aktuelle Bedeutung zu. Der Zeit erscheinung „Landflucht" kann hier an einer Unzahl von Beispielen aus den Reihen der Landbevölkerung (150 000 alteingesessene Geschlechter!) ein Bild besten bodentreuen Bauerntums entgegengestellt werden. Die Ehrung ist deshalb nicht nur für das betref fende Geschlecht von Bedeutung, sondern darüber hin aus als erzieherisches Moment für alle Kreise unseres Volkes, deren Augenmerk dadurch auf die Leistungen und die jahrhundertelange Lebensbewährung dieser Geschlechter gelenkt wird. Ich bitte deshalb der Erforschung und Ehrung der alteingesessenen Bauerngeschlechter in den kom menden Monaten eine besondere Aufmerksamkeit zu zuwenden und die nötigen Aufklärungsarbeiten über Presse und Funk (IVO) einzuleiten. Wer den Erfolg ist in dem monatlichen Tätig keitsbericht gesondert zu berichten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 129. öetriebsgemeknschast. Setreuung auslän-ischer lan-wirtschaftlicher Arbeitskräfte. — I 8 791/39 vom 21. 6. 1939 —. Im Gegensatz zu meiner Anordnung vom 24. 4. 1939 — I 8 500/39 — (DN. S. 290) hatte Reg.-Rat Dr. Bethge, Arbeitsamt Magdeburg, in der Zeitschrift „Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe" (5. Jahrgang, Heft 23/24 vom 10./25. Dezember 1938, S. 364) von einer laufenden Betreuung der italienischen Arbeits verhältnisse durch den italienischen Landarbeiterver band und die Deutsche Arbeitsfront gesprochen. Hierzu hat sich der Reichsarbeitsminister in einem Schreiben an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vom 22.4.1939 — Va 57/71. 14/162 — wie folgt geäußert: „Die Frage der Betreuung der ausländischen landwirtschaftlichen Arbeitskräfte ist inzwischen in einem Artikel meines Sachbearbeiters, Regierungs rat Dr. Kaestner, über „Die landwirtschaftlichen Wanderarbeiter" in Heft 7 der Zeitschrift „Arbeits einsatz und Arbeitslosenhilfe" vom 10. 4. 1939 be handelt worden. Im drittletzten Absatz dieses Ar tikels wird ausdrücklich betont, daß neben der bei der praktischen Durchführung des Arbeitseinsatzes notwendigen Betreuung der ausländischen land wirtschaftlichen Arbeitskräfte diese als Angehörige der Gefolgschaft der einzelnen Betriebe von den Dienststellen des Reichsnährstandes (Kreisgefolg schaftswarten) betreut werden. Damit ist die von Bethge in Heft 23/24 des 5. Jahrgangs der oben genannten Zeitschrift vertretene irrige Auffassung berichtigt und klargestellt, daß für die Betreuung der ausländischen landwirtschaftlichen Arbeits kräfte nicht die DAF., sondern der RNSt. zu ständig ist." An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 429. verorönung zur Sicherstellung öes Kräfte- be-arfs für Aufgaben von beson-erer staats- politifcher Se-eutung. — I 8 793/39 vom 21. 6. 1939 —. Der Stellvertreter des Führers hat nachstehende Anordnung vom 29. 4. 1939 — Nr. 90/39 — erlassen: Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13. 2. 1939 (RGBl. I S. 206) hat nunmehr der Reichsarbeits minister zwei Durchführungsanordnungen heraus gegeben. Die Erste Durchführungsanordnung vom 2.3.1939 (RGBl. I S. 403) regelt im einzelnen die Bedingungen des Einsatzes der Dienstpflichtigen. Die Zweite Durchführungsanordnung vom 10.3. 1939 (RGBl. I Nr. 44) bezeichnet die von der Be schränkung des Arbeitsplatzwechsels erfaßten Wirt schaftszweige und bestimmt Näheres über die hier für erforderlichen Maßnahmen der Arbeitsämter. Diesen Anordnungen kommt erhöhte politische Bedeutung zu. Die Abwanderung von Arbeits kräften zu gegenwärtig wirtschaftlich begünstigten Betrieben stellt gegenüber normalen Verhältnissen eine Belastung der Volkswirtschaft dar. Dieser Wechsel der Arbeitskräfte wurde gefördert durch die Gewährung von Locklöhnen, die für die notwendige Einhaltung der Lohn- und Preishöhe eine erheb liche Gefahr bilden und im Widerspruch zu der For derung nach Leistungslöhnen stehen. Es war daher notwendig, um einer Störung staatspolitisch wich tiger Aufgaben vorzubeugen, für die Land- und Forstwirtschaft, den Bergbau (mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues), die chemische Industrie, die Betriebe der Baustoffherstellung, die Eisen- und Metallwirtschaft und darüber hinaus für von den