Zorst. dienMetöung zur Gr»ß-eut/chen Retchstagung Ser Zorstwirt/chatt — Hk 680/39 vom 9. 6. 1939 —. Der Reichsforstmeister hat unter dem 31. 5. 1938 — ? 10 562 — nachstehenden Erlaß herausgegeben, der von den an der Eroßdeutschen Reichstagung der Forstwirtschaft teilnehmenden Forstbeamten und -angestellten des RNSt. genauestens zu beachten ist. Die in Frage kommenden Bezirksförster sind von den Forstamtsleitern entsprechend in Kenntnis zu setzen. „Die Eroßdeutsche Reichstagung der Forst wirtschaft, veranstaltet vom Deutschen Forstverein in Berlin vom 26. Juni bis 1. Juli 1939, erhält dadurch eine besondere Bedeutung, daß sie die erste Tagung im Eroßdeutschen Reich ist. Seitens der Forstbeamtenschaft muß erwartet werden, daß sie zu dieser Tagung auch nach außen hin ein in jeder Weise vorbildliches Auftreten zeigt. Unter Hin weis auf meinen Erlaß vom 7. März 1939 — ? 4170 — ist folgendes besonders zu beachten: 1. Alle teilnehmenden Forstbeamten haben Dienstkleidung zu tragen. Die Bestimmungen der Dienstkleidungsvorschrrft vom 22. April 1938 sind peinlichst zu beachten. 2. Auf meinen Runderlaß vom 20. Januar 1939 — ? 20 439 — (RMBIFv. S. 27) weise ich besonders hin und bemerke noch, daß Lodenmäntel bei allen Veranstaltungen in der Stadt Berlin unter keinen Umständen getragen werden dürfen. 3. Bei allen Veranstaltungen, bei denen der große Eesellschaftsanzug vorgeschrieben ist, ist die Feldbinde nicht abzulegen. Ich bitte, für den dortigen Geschäftsbereich die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sofern die Forstbeamten noch nicht im Besitze der neuen Dienstkleidung sind, auch die den früheren Vor schriften entsprechende Uniform nicht haben, ist Zivilkleidung zu tragen." An die Landesbauernschaften und Forstämter außer Alpenland, Donauland und Südmark. — DN. 1939 S. 407. Hinweise aus nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers. 1. LO.- und HStL.-Tagung in der Ostmark in der Zeit vom 21. bis 23. 6. 1939. (IV^.1 80/449/39 v. 14. 6. 1939) 2. Arbeitstagung der IV^I-Leiter. (IV^ l 200/2 v. 9. 6. 1939) 3. Protektorat Böhmen und Mähren. (IVH.I 128 v. 14. 6. 1939) 4. Schreibkräfte. (IVK II 2200 v. 9. 6. 1939) 5. Besetzung der Abteilung IVKII (IVKII 24 004 v. 14. 6. 1939) 6. Verrechnung der Zimmervermittlungsgebühr anläß lich der RNSt.-Schau Leipzig. (IV8 1/610/9 v. 14. 6. 1939) 7. Stand der Bauernehrung. (IK 1390/39 v. 10. 6. 1939) 8. Vorträge auf der Arbeitstagung der Abt. 18 am 5. und 6. Mai 1939. (18 10/210/39 v. 9. 6. 1939) 9. Ausschluß des Molkereilehrlings Wilhelm Heiligen stadt. (II 1/1180/39 v. 9. 6. 1939) 10. RKTL.-Schrift „Wirtschaftsaufbau bäuerlicher Be triebe". (II 3/1897/39 v. 14. 6. 1939) 11. Nachweis der von den Buchstellen abgelieferten Be triebsstatistiken 1937/38. (II8 1/1097/39 v. 12. 6. 1939)') 12. Betriebsstatistik 1938/39. (II8 1/1106/39 v. 18. 6. 1939)') ') Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Sudeten land. 13. Betriebswirtschaftliche Meldungen — Ackerbau. (II8 2/1030/39 v. 10. 6. 1939) 14. Saatgutbestellung für die Landessortenversuche 1939/40. (II c 4/377/39 v. 12. 6. 1939) 13. Reichsbeihilfen zur Errichtung von Futtereinsäue rungsbehältern. (IIO 7/1140/39 v. 13. 6. 1939) 16. Mittel zur Durchführung des Beratungsdienstes auf dem Gebiete des Pflanzenschutzes im Rahmen des Vierjahresplanes. (IIL 9/1473/39 v. 9. 6. 1939) 17. Landessortenversuche mit Gemüse. (II8 3/709/39 v. 9. 6. 1939) 18. Forstliches Artgesetz; Ernennung von Aufsichts beamten. (II8/654/39 v. 12. 6. 1939)') 19. Melkmaschinenkurs für weibliche Teilnehmer in Weihenstephan. (II tt/300 v. 13. 6. 1939) flnfchriftänöerung. Landesbauernschaft Weser-Ems. Die Diensträume der KVsch. Grafschaft Bentheim in Nordhorn sind von Völlinkhoff 12 nach der Hauptstr. 25 verlegt. Herichtigung. Die auf Seite 345 unter LBsch. Bayern veröffent lichte Personalnachricht über die Berufung des BS. Hanns Wallinger ist zu streichen. ') Außer Alpenland, Donauland, Südmark. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4. Linienstraße 139/140.