Volltext Seite (XML)
Schlesien. Befördert wurde: LR. Dr. Ernst Heinatsch zum OLR., Direktor der Höheren Landbauschule Schweid nitz. Berufen wurde: Als SV. Dr. Kurt Heitsch an das Tierzuchtamt Elatz. Versetzt wurde LdwL. Dr. Hans Göldner von der LdwSch. u. WVSt. Grottkau als Neubauernberater an die LdwSch. u. WVSt. Glogau. Sudetenland. Versetzt wurde: SB. Dr. Norbert Thienel von der LVsch. Schlesien als SB. an das VA., IO. Südmark. Ernannt wurde: Zum Verw.-Jnsp. im RNSt. Rudolf Tacke, IVKIl. Berufen wurden: Als AL. 18 Hans Öllinger an das VA. Als AL. II8 Willibald Kieslinger an das VA. Als SB. Dr. Nikolaus An der le an das VA., II8. Thüringen. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): SB. Walter Tröge. Weser-Ems. Berufen wurde: Als LdwL. Gerhard Alting an die LdwSch. u. WBSt. Jever. Westfalen. Ernannt wurde: Zum Verw.-Oberinsp. im RNSt. Hans Wiehle, der weiter dem VA. des RBF., IV^.11, zugeteilt bleibt. Versetzt wurden: AL. LR. Friedrich-Wilhelm Mer tens von der LBsch. Niedersachsen als AL. 18 an das VA. Forstassessor im Angest.-Verh. Martin Piper von dem Forstamt Bielefeld als Leiter an das Forstamt Gevelsberg. StL. Hugo Behler von der KVsch. Soest als StL. an die KSt. Dortmund. StL. Walter Schmidt von der KVsch. Dortmund als StL. an die KVsch. Bochum. Württemberg. Befördert wurde: LR. Dr. Walter Bergeder zum OLR., StL. II Organisation und allgemeine Verwaltung. Innere vienstanor-nung -es Verwaltungsamtsführers. — IVKI 50/431/39 vom 15. 6. 1939 —. Bei dem Aufbau der ostmärkischen LBsch. und der LBsch. Sudetenland sowie bei der Überprüfung oer- schiedener LBsch. des Altreiches habe ich auf dem Ge biete der Verwaltung besondere Feststellungen tref fen müssen, die mich veranlassen, auf folgendes grundsätzlich hinzuweisen: Jede Maßnahme auf einem Fachgebiet hat in der Regel verwaltungsmäßige Auswirkung. Eine scharfe Trennung von Verwaltungs- und Fachauf gaben ist daher praktisch nicht möglich; es müssen vielmehr alle im RNSt. tätigen Dienstangehörigen den Willen zur Zusammenarbeit zwischen Fach- und Verwaltungsabteilungen in sich tragen. Der RNSt. erhält als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Gesetze sowie durch Verordnungen und Erlasse der Aufsichtsbehörde umfangreiche Anordnungen, ins besondere auf dem Gebiete der Verwaltung. Außer dem hat der RNSt. selbst ein dringendes Interesse an der Ordnung seiner Arbeit. Es ist daher weiter die Pflicht aller Mitarbeiter, sich dieser gewollten Ordnung zu fügen und sich für die Verwirklichung des vom RBF. gesteckten Zieles verantwortlich zu fühlen. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich für die Dienst angehörigen auf dem Gebiete der reinen Verwal tung als selbstverständliche Folge, daß die entschei dende Voraussetzung für die im RNSt. zu leistende Eesamtarbeit der Mensch ist und daß die Verwaltung niemals Selbstzweck sein darf. Die Ver waltungsabteilungen haben stets Dienerin der Sache zu sein. Sie haben die Ordnung der zu leistenden Arbeit in enger Zusammenarbeit mit den Fach abteilungen durch zweckentsprechende Vorschriften sicherzustellen. Bringt eine gesetzliche Vorschrift für den einzelnen eine Härte mit sich oder ist sie aus anderen Gründen unangenehm, so entbindet diese Tatsache den verantwortlichen Bearbeiter in der Verwaltung nicht von der Pflicht, sich der seelischen Verantwortung gegenüber den zu betreuenden Menschen bewußt zu sein. Es muß daher mehr als bisher Wert darauf gelegt werden, daß die HStL., StL. und AL. in regelmäßigen Dienstbesprechungen zusammenkommen, um dadurch eine reibungslose Zusammenarbeit zu erreichen. Die Teilnehmer an diesen Besprechungen müssen auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sein, die großen verwaltungsmäßigen Zusammenhänge zu erkennen und die ihnen unter stellten Dienstangehörigen Uber unvermeidliche Schwierigkeiten aufzuklären, soweit sie nicht behoben werden können. Aus einer solchen engen Zusammenarbeit er wächst die Arbeitskameradschaft und die Arbeits freude als Voraussetzung für die wirkliche Leistung. Ich erwarte, daß die Dienststellen stets nach den dargelegten Gesichtspunkten verfahren. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 399.