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Niedersachsen. Versetzt wurde: LR. Dr. Walther Stumpf von der LdwSch. u. WBSt. Northeim als Direktor an die LdwSch. u. WBSt. Lamstedt. Pommern. Berufen wurde: Als StL. Otto Christen an die KBSch. Rummelsburg. Versetzt wurde: AL. IK Dr. Walter Lehmkuhl als StL. an die KBsch. Regenwalde. Rheinland. Berufen wurde: Als LdwL. Dr. Wilhelm Korn an die LdwSch. u. WBSt. Grevenbroich. Versetzt wurde: Schulleiter Edwin Busch von der LdwSch. u. WBSt. Baumholder als LdwL. an die LdwSch. u. WBSt. Haldern. Sachsen. Berufen wurde: Als SV. Dr. Gerhard Langrock an das VA., IIl) — Tiergesundheitsamt —. Sachsen-Anhalt. Berufen wurde: Als AL. IVL August Lamhofer. Versetzt wurden: SV. Dr. Ulrich Krüger von der HA. III als StL. an die KBsch. Saalkreis. SB. Gustav Wendt von der HA. III als SV. zur Abtlg. IVL. Schlesien. Ernannt wurde: Zum LR. Frank Fluer, StL. der KBsch. Ratibor. Berufen wurde: Als SB. Dr. Ernst von Seidlitz an das VA., IVL. Versetzt wurden: AL. Max Kriebel von der LBsch. Saarpfalz als AL. II0 an das VA. Neubauernberater Willy Kraeker als Direktor an die LdwSch. u. WBSt. Striegau. Schleswig-Holstein. Befördert wurde: Verw.-Jnsp. Willi Martens zum Verw.-Oberinsp. im RNSt. Südmark. Versetzt wurde: SB. Roman Girardi vom VA. des RVF. als SB. an das VA., IIL. Thüringen. Versetzt wurde: Tierzuchtinspektor Erdmann Schwarz von der LBsch. Niedersachsen als Leiter an das Tierzuchtamt Saalfeld. Weser-Ems. Ernannt wurde: Zum LR. Otto Helmsmüller, StL. der KBsch. Aurich. Organisation unü allgemeine Verwaltung. Gebietsbereinigung zwischen -en Krelsbauern- schaften Ostprignitz «n- Ruppin, Teltow, Aauch- Selzig un- Gsthavellan- (Lan-esbauernschast Kurmark). — IV^ I 125/8 vom 24.5.1939 —. Die DienstLezirke der KBschen Osthavelland, Ostprignitz, Ruppin, Teltow und Zauch-Belzig der LBsch. Kurmark werden mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: a) Die OBsch. Bergholz-Rehbrücke, bisher KBsch. Zauch-Belzig, und die OBschen Babelsberg und Drewitz, bisher KBsch. Teltow, werden der KBsch. Osthavelland zugeteilt,' b) Die OBschen Wallitz und Kagar, bisher KBsch. Ruppin, werden der KBsch. Ostprignitz zuge teilt: c) Die OBsch. Netzeband, bisher KBsch. Ostprig nitz, wird der KBsch. Ruppin zugetcilt. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 347. personalangelegenheiten. vienstklei-ungszufchüste -er Zorstbeamten un- §orstangestellten -es RNSt. — IV^ II 2195 vom 23.5.1939 —. In Ergänzung meiner Anordnung vom 11.4. 1938 — IVKII 1544/38, IVL I 750/38, II L 350/38 — (DN. S.249) in der Fassung der Anordnung vom 30. 11. 1938 — IVK II 1544/38, IVL I 750/38, II? 2196/38 — (DN. S.829) bestimme ich folgendes: Ich muh zur Wahrung der Einheitlichkeit Wert darauf legen, dah auch die Forstbeamten und Forst angestellten, die sich noch im Probedienst befinden, die für sie vorgeschriebene Dienstkleidung tragen. Es wird deshalb gebeten, hiernach das Weitere zu veranlassen. Sofern diese Forstbeamten und Forstange stellten während der Probedienstzeit Dienstklei dung tragen, ist die Anordnung vom 11.4.1938 in der Fassung der Anordnung vom 30.11.1938 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß der laufende Dienstkleidungszuschub nach erfolg reicher Ableistung der Probedienstzeit nachträglich vom Beginn der Probedienstzeit ab gezahlt wird. Von der bisherigen Voraussetzung der Verleihung einer forstlichen Amtsbezeichnung (vgl. Abschnitt I der Anordnung vom 11.4.1938) sehe ich in diesen Fällen ab. Die hierfür erforderlichen Mittel sind aus den bei Abschnitt 1 Titel 27 a veranschlagten Beträgen zu entnehmen. Zusätzlich können Mittel nicht be reitgestellt werden. An die Landesbauernschaften und Forstämter. — DN. 1939 S. 347.