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Der anordnende Runderlaß vom 28. 4. 1939 — IV 9 — Stat. 348 ist im LwRMBl. S. 481 ab gedruckt. Aus ihm bitte ich den genauen Umfang der Zählung zu ersehen. Die Kühe und Färsen sind bisher nur bei der Hauptviehzählung im Dezember jeden Jahres ge zählt worden. Die Veränderungen durch die Maul- und Klauenseuche sowie durch die Landarbeiternot machen eine Sommerzählung erforderlich. Ich bitte, in geeigneter Weise in der Presse und in Vorträgen auf die Bedeutung der Zählung und den Wert richtiger statistischer Angaben aufmerksam zu machen. Die genaue und zuverlässige Beantwor tung der gestellten Fragen liegt im Interesse der Bauern und Landwirte selbst. Durch entsprechende Einwirkung sollen richtige Angaben erreicht werden, ohne daß polizeiliche Kontrollen und Strafbestim mungen angewandt werden muffen. Ich bitte, demgemäß zu verfahren. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 337. Verwertung von Schlachtabkallblut zu Zutterzwecken. — II v 9 623/39 vom 17. 8. 1939 —. Der Herr Reichsminister des Innern bringt mit Runderlaß vom 11. 4. 1939 — III b 6070/39—5264 — folgendes zur Kenntnis: „(1) Im Rahmen des Vierjahresplanes ist es geboten, auch den Teil des auf Schlachthöfen an fallenden Blutes, der nicht unmittelbar der mensch lichen Ernährung nutzbar gemacht werden kann, möglichst vollständig zu sammeln und zu ver werten. Dies gilt insbesondere für die kleineren Schlachthöfe. Große Schlachthöfe unterhalten häufig eigene Bluttrocknungsanlagen zur Herstel lung von Blutmehl zu Futterzwecken oder geben Ab fallblut zur technischen Verwertung ab. In klei nen Schlachthöfen, die größere Anlagen nicht be reitstellen können, empfiehlt sich die Herstellung eines Frischfutters aus Abfallblut. Abfallblut für Frischfuttergewinnung muß vor der Abgabe an landwirtschaftliche Betriebe oder Futtermittelher steller erhitzt werden, um die Verschleppung von Maul- und Klauenseuche oder Schweinpest, ge gebenenfalls auch die Übertragung von Tuberkel bazillen auf landwirtschaftliche Tierbestände zu vermeiden. Wenn nötig, läßt sich Abfallblut auch durch Zusatz von 0,5 bis 1 vH Essigsäure für einige Zeit haltbar machen. Zur Herstellung des ge säuerten Frischblutes ist es ausreichend, wenn dem Blut 5proz. Handelsesfig im Verhältnis 1 :10, d. h. 1 Teil Handelsesfig zu 9 Teilen Blut zuge setzt wird. Das Blut wird anschließend etwa Stunde lang zweckmäßig im Wafferbad (einem geeigneten doppelwandigen Kessel) aufgekocht. Es gerinnt hierbei zu einer transportfähigen krüme ligen Masse und bleibt bei mittlerer Temperatur für 6 bis 8 Tage haltbar. Der so behandelte Blut kuchen kann auch nach Abpreffen der Flüssigkeit zu Mischfuttermitteln verarbeitet werden. Fütte rungsversuche an Schweinen und Hühnern haben erwiesen, daß erhitztes, auch gesäuertes Abfallblut von Schweinen und Geflügel gut vertragen wird. Schweine nehmen es in Mengen bis zu 1 kg- pro Tag gern und ohne gesundheitliche Nachteile auf. (2) Der Mageninhalt von Schlachtschweinen, dessen Verfütterung wiederholt angeregt worden ist, ist wegen seines verhältnismäßig geringen Nährstoffgehaltes nicht wertvoll. Er ist höchstens nach Erhitzung geeignet, den Futterbedarf von Schweinemästereien zu ergänzen. (3) Ich ersuche, auf die Schlachthofverwaltun- gen Ihres Bereichs einzuwirken, daß sie Einrich tungen für die Sammlung und Nutzbarmachung von Schlachtabfällen, die zur menschlichen Ernäh rung ungeeignet sind, treffen. Von der Erhitzung des Abfallblutes oder des Mageninhaltes von Schweinen, die in doppelwandigen Gefäßen oder auf dem Wafferbade unter leichtem Ilmrühren mit Holzgeräten sowie in sogenannten „Universal dämpfern" vorgenommen werden kann, darf nicht abgesehen werden. (4) Den RMfEuL., RNSt. und das Ernäh rungshilfswerk habe ich auf diese Möglichkeit der Futterbeschaffung hingewiesen und gebeten, durch die zuständigen Stellen der LBschen für den Absatz solchen Frischfutters zu werben." Mit dem vorstehenden Runderlaß des Herrn Reichsministers des Innern ist die Möglichkeit ge geben, im Rahmen der veterinärpolizeilichen Be stimmungen das bisher noch unverwertete Abfallblut von Schlachthöfen als Eiweißfutter in den Dienst der Fütterung zu stellen. Ich weise auf diese Mög lichkeiten der Beschaffung von Eiweißfutter hin und bitte die LBschen in entsprechende Verhandlungen mit den Schlachthofverwaltungen einzutreten. Das Abfallblut der Schlachthofverwaltungen wird sowohl an die Schweine und Geflügel haltenden Betriebe als auch an die Hersteller von Mischfuttermitteln abgegeben. Die Bereitstellung geschieht am zweckmäßigsten so, daß die Abnahmeverträge von den Tierhaltungen und den Mischfutterherstellern selbständig im Rahmen der Abmachungen geführt werden, die zwi schen den LBschen und den Schlachthofverwaltungen vereinbart sind. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 339.