311 DN. 1939 Nr. 17 312 Gekrekung von Ser Schenkungssteuer bei SchulSen- erlasten auf GrunS Ses Gesetzes über eine Be reinigung alter Schulüen vom 17. S. I-ZS t^G0l. I S. 1033). — IOk 22 vom 2. 5. 1939 —. Den Erlaß des Herrn Reichsministers der Finan zen an die Oberfinanzpräsidenten vom 31. 3. 1939 (8 3800 — 92 III b) gebe ich nachstehend bekannt: „Der Erlaß einer Schuld auf Grund des Ge setzes über eine Bereinigung alter Schulden wird eine Schenkung im Sinne des 8 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStE. regelmäßig nicht sein. In den wenigen Fällen, die zu besteuern wären, würde die Besteue rung die von dem Gesetz angestrebte gütliche Eini gung der Beteiligten erschweren oder sogar hindern, jedenfalls mit dem Zweck des Gesetzes nicht in Ein klang stehen. Ich ersuche daher, die Fälle, in denen alte Schulden auf Grund des Gesetzes vom 17. 8. 1938 bereinigt werden, allgemein von der Schenkungs steuer freizulassen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 311. Herufsausbilöung un- Mrtschastsberatung. Auszeichnungen für Teilnehmer an Schäfermetster- un- Gehilfenprüfungen. — IIK 1 930/39 vom 2. 8. 1939 —. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilt mit, daß der Erlaß vom 18. 1. 1939 — II/8 2b — 4322/38 —, der den LBschen un mittelbar zugegangen ist, für das gesamte Reichs gebiet gilt. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 311. Technik in üer Nunöfrage Ser Gerufsorganifalion -es LanSmafchtnenhanSels. — HO 119 vom 2. 8. 1939 —. Die Berufsorganisation des LandmaschinenhaN- dels veranstaltet zur Zeit eine Rundfrage bei den KBschen, um ein Urteil darüber zu erhalten, ob die in den Kreisen ansässigen Landmaschinenhandlungen den an sie gestellten Anforderungen gerecht geworden sind oder nicht. Die Berufsorganisation des Land maschinenhandels legt besonderen Wert darauf, zu erfahren, ob die Landmaschinenhandlungen nach An- Lan-wirtschast. sicht der KBschen ein allen Ansprüchen genügendes Ersatzteillager, eine gut eingerichtete Reparaturwerk statt und einen zufriedenstellenden Kundendienst unterhalten. Ich ordne hiermit an, daß die Rundfrage der Be rufsorganisation des Landmaschinenhandels seitens der KBschen nicht beantwortet wird, weil z. Zt. die hiesigen maßgebenden Stellen die grundsätzliche Seite der Frage erörtern. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 311. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbanernsührers: 1. Bestellung der Vorstände für die Prüfungsverbände der landwirtschaftlichen Genossenschaften. (IVKI250 v. 27. 4. 1939) 2. Vergütung der Bauernschullehrer und Sportlehrer an den Vauernschulen. (IVKIIK167 v. 2. 5. 1939) 3. Tagung der IIL-Leiter am 4. Mai 1939. (1161 759/39 v. 28. 4. 1939) 4. Anbauversuche mit Malve. (IIL 7 967/39 v. 2. 5. 1939) 5. Tagung der LALnen und SVnen IIII und Fach beraterinnen II K. (II8 170/39 v. 2. 5. 1939) Anschriktän-erung: Landesbauernschaft Ostpreußen: Die Diensträume der KBsch. Labiau sind nach der Königsberger Str. 70 verlegt. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.