281 DN. 1939 Nr. 15 282 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 zwingend eine Versagung der Genehmigung fordern, sind die Altenteilsbezüge nicht zu beanstanden. Über die Handhabung der Erundstück- verkehrsbekanntmachung, insbesondere die Aus wirkungen dieses Erlasses, ersuche ich zum 1. Ok tober d. I. um Bericht." An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 273. 8°rst. Wal-bran-verhütung. — IIf 480/39 vom 17.4.1939 — Im Verlag Neumann/Neudamm ist kürzlich eine von Oberforstmeister Stalmann herausgegebene Schrift „Waldbrandverhütung" erschienen, die die aus den Jahren 1937/38 stammenden Verordnungen zum Schutze des Waldes gegen Brände nebst den wichtigen Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften sowie eingehende Erläuterungen enthält. Da die Forstämter und Bezirlsförstereien weitgehend in das llberwachungssystem zur Verhütung von Waldbrän den und deren Bekämpfung einbezogen sind und dar über hinaus ihnen als wichtige Aufgabe die Auf klärung der Bevölkerung über Ursachen und Gefahr der Waldbrände obliegt, dürfte sich die Anschaffung dieser kleinen Schrift als Dienstexemplar für sämtliche Forstämter und Bezirksförstereien im Rahmen der verfügbaren Etatmittel empfehlen. An die Landesbauernschaften außer Alpenland, Donau land, Südmark. — DN. 1939 S. 281. Hinweise auf nicht abge-ruckte Verfügungen. X. Hinweise aus Anordnungen des Verrvaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. Ausbildung und Prüfung der Anwärter des ge hobenen Dienstes. (IV-1II2111 v. 17. 4. 1939) 2. Treudienstehrenzeichen. (IV^ II 24 214 v. 18. 4. 1939) 3. Ersatzteilrabatt. ()V6 1 3002/9 v. 17. 4. 1939) 4. Plan über die Verwendung der nach 1939 übertra genen Ausgabereste des Rechnungsjahres 1938. OVL 16012/9 v. 18. 4. 1939) 5. Anordnungsbefugnis — 8 32, 2 VBHO. ()V616013/9 v. 18. 4. 1939) 6. Prüfungsgebühren an Höheren Landbauschulen. (fV616014/9 v. 18. 4. 1939) 7. Bildmaterial über die Eefolgschaftsbetreuung. (16 10 573/39 v. 17. 4. 1939) 8. Verstärkter Einsatz des RAD. zur Arbeitshilfe in der Landwirtschaft. (16 571/39 v. 24. 4. 1939) 9. Richtlinien für die Beteiligung der SA. bei der Neubildung deutschen Bauerntums. (l?1 1352/39 v. 14. 4. 1939) 10. Ablösung der Holznutzungsrechte. (IQe 48 v. 17. 4. 1939) 11. Erbhofrechtlicher Vollstreckungsschutz für Erzeugnisse, die im Interesse der ungefährdeten Fortführung der Wirtschaft, zur Erhaltung, Ausnutzung oder etwa notwendigen Ergänzung des Zubehörs benötigt wer den. (IQ 3605/38 v. 19. 4. 1939) 12. Milchwirtschaftliche Woche. (II 1 820/39 v. 17. 4. 1939) 13. Hofkarte des RNSt. (II6 3 689/39 v. 18. 4. 1939) 14. Anmeldung zur Saatenanerkennung. (IIQ 4 241/39 v. 14. 4. 1939) 15. Vertrieb von Lupinensaatgut. (II L 4 245/39 v. 13. 4. 1939) 6. Hinweise aus Anweisungen an die wirtschaftlichen Zusammenschlüsse: 1. Schriftverkehr mit dem Reichsminister der Finanzen. (III61/15/1619/39 v. 19. 4. 1939) Bnfchriftän-erungen: Landesbauernschaft Rheinland: Der Dienstsitz des Forstamtes Geldern ist nach Kre feld, Vahnhofstr. 37, verlegt. Fernspr.: Krefeld 523. Landesbauernschaft Württemberg: Der Dienstsitz der KVsch. Hechingen ist nach Hechingen, Schloß, verlegt. Fernspr.: Hechingen 588. Die Diensträume der Landbauaußenstelle in Rottweil sind nach Johanniterstr. 17 verlegt. Fernspr.: Rott weil 468. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.