26S DN. 1939 Nr. 14 266 deren Einführung selbst bemühen und sich in ihrer Werbung an den dafür erlaubten Personenkreis wenden. Hierbei sind die Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Bek. des Werberats der Deutschen Wirtschaft vom 5. 5. 1936, für Preußen die Pol.-VO. vom 5. 5. 1936, ES. S. 105) zu beachten. Danach ist die Werbung für Mittel zur Verhütung, Linderung oder Besei tigung von Tierseuchen nur gestattet bei Tier ärzten, Apothekern oder Personen, die mit den Mitteln erlaubterweise Handel treiben, oder in tierärztlichen, pharmazeutischen oder in solchen Zeitschriften, die sich an die genannten Personen richten. Für den Vertrieb von Heilmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche gilt die VO. über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. 10. 1901 (RGBl. S. 380) mit den späteren Änderungen und Ergänzungen (zu vgl. REsuVl. 1925 S. 277). (3) In Anerkennung der außerordentlichen Bedeutung, die der sachgemäßen Pflege und Be handlung der kranken Tiere bei der Verhütung von Nachkrankheiten und Verlusten zukommt, habe ich den Direktor der Klinik für Geburtshilfe und Rinderkrankheiten an der Tierärztlichen Hoch schule Hannover, Prof. Dr. Götze, um eine zusammenfassende Darstellung dieses wichtigen Gebiets der Maul- und Klauenseuchebekämpfung gebeten. Er hat darüber die Abhandlung „Die klinische Seite der Maul- und Klauenseuche" in Nr. 1 des Deutschen Tier ärzteblatts vom 1.1.1939 veröffentlicht. Ein Merk blatt von Prof. Dr. Götze für Bauern und Melker als Anweisung zur Verhütung der Tier verluste und Schäden durch Maul- und Klauen seuche ist in der gleichen Nummer des Deutschen Tierärzteblatts veröffentlicht worden. Das Merk blatt wird für Preußen durch die beamteten Tier ärzte unentgeltlich abgegeben. (4) Ich ersuche, Erfinder und Hersteller von Maul- und Klauenseuchemitteln bei Eingaben ent sprechend aufzuklären und die Aufklärung der Bauern und Melker über die Verhütung, Verluste und Schäden durch Maul- und Klauenseuche beson ders durch die beamteten Tierärzte zu pflegen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 264. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. hinweife auf -lnor-nungen -es Verwaltungs amtes -es Reichsbauernführers: 1. s) Reisen führender Persönlichkeiten des Staates und der Partei in das Ausland, b) Einladungen prominenter Ausländer nach Deutsch land. (IV^I 222/6 v. 4. 4. 1939) 2. Dienstreisen nach Böhmen und Mähren. (IV^I 50/287/39 v. 6. 4. 1939) 3. Überzahlte Dienstbezüge. (IVH. II 23 v. 3. 4. 1939) 4. a) Versorgungsansprüche der nichtbeamteten Gefolg- schaftsmitglieder aus den mit den Vorgängerorga nisationen geschloffenen Dienstverträgen, b) Verordnung zur Ergänzung der 1. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des RNSt?). (IVä. II 234 v. 12. 4. 1939) 5. Vereinbarung über die Abführung der Beiträge an die Krankenkassen. (IVS I 2126/9 o. 4. 4. 1939) 6. Viehsachbearbeiter in den Kreisbauernschaften. (1V3I 6811/9 v. 4. 4. 1939) 7. Neuer Finanzplan. (IV8II 26/9 v. 4. 4. 1939) 8. Dienstwohnungen, Werkdienstwohnungen und Miet wohnungen. (IV81 2160/39 v. 11. 4. 1939) 9. a) Angleichung der Reisekostenbestimmungen des RNSt. an die reichsrechtlichen Vorschriften, b) Zuständigkeit der LBschen zu 8 12,1 und 8 16 RKG. (IV8 I 508/9 v. 11. 4. 1939) 10. Schlußabrechnung über Einnahmen und Ausgaben bei Abschnitt 3, 7, 2 — Milchleistungsprüfungen. (IV8 I 6011/9 v. 12. 4. 1939) 11. Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschafts statistik — Genehmigungsanträge. (V v 511/39 v. 5.4. 1939) *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark und den sudetendeutschen Gebieten. 12. Anwendung des Jugendschutzgesetzes für den Garten bau'). (16 5356/39 v. 4. 4. 1939) 13. Beschäftigung verheirateter Gefolgschaftsangehöriger in Molkereibetrieben. (18 5380/39 v. 4. 4. 1939) 14. Freigabe von Arbeitskräften aus industriellen Be trieben für die Landwirtschaft. (18 423/39 v. 5. 4. 1939) 15. Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen auf Grund der Verordnung vom 10. 3. 1937 für Familienangehörige des Vetriebsführers'). (18 10 034/39 v. 11. 4. 1939) 16. Versicherungspflicht der Lohndrescher. (13 10 614/39 v. 12. 4. 1939) 17. Anerbenbestimmung durch den Bauern. Anord nung einer Nachanerbenfolge für den Fall, daß sich der erstbestimmte Anerbe nicht innerhalb einer be stimmten Frist verheiratet. (I6c1 v. 30. 3. 1939) 18. Erbhofzulaffungsverfahren. (IQ 908/39 v. 3. 4. 1939) 19. Erbhofzulassung gem. 8 6 REG. und 8 31 des Ge setzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen vom 6. 7. 1938'). (I6c25 v. 11. 4. 1939) 20. Grundregel des RNSt. für die Ausbildung in der Fischerei vom 30. 1. 1939. (II 1 730/39 v. 1. 4. 1939) 21. Zusammenarbeit zwischen RNSt. und Reichsfinanz verwaltung in der Auswertung von Vuchführungs- ergebniffen für die Einheitsbewertung landwirtschaft licher Betriebe. (1181 530/39 v. 4. 4. 1939) 22. Eehaltsrüben und Grundregel für die Anerkennung von Hopfenfechsern. (II6 4 214/39 v. 30. 3. 1939) 23. Statistik über Saatenanerkennung der Jahre 1934 und 1935'). (116 4 220/39 v. 30. 3. 1939) ') Außer Baden. ') Außer Württemberg. ') Außer Mecklenburg. °) Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Baye rische Ostmark, Sudetenland.