241 DN. 1939 Nr. 13 242 „(1) Bei der Durchführung des freiwilligen, staatlich geförderten Abortus-Bang-Bekämpfungs- verfahrens nach den Richtlinien des RdErl. vom 1.3.1935 (LMBl. S. 159) haben sich Zweifel über die Anforderungen ergeben, die in räumlicher Hin sicht an einen Bestand zu stellen sind, der als ,abortusfrell anerkannt werden soll (2) Nach Abschn. und 8 der obengenannten Richtlinien ist für einen als .abortusfrei' aner kannten Bestand als ständige Einrichtung ein Ab kalbestall zu fordern; Ausnahmen sind nur für klei nere Bestände vorgesehen. Dagegen ist es nicht not wendig, in einem als abortusfrei anzuerkennenden Bestand immer einen besonderen Raum (den soge nannten Verkalbestall) bereitzuhalten. Es genügt auch, wenn ein behelfsmäßig bereitgestellter Raum (z. B. Pferde-, Ochsen- oder Schafstall) vorhanden ist, in dem bei etwaigem Verkalben das Muttertier außerhalb des Hauptstalles und Abkalbestalles untergebracht werden kann. (3) Ich ersuche, in Zukunft bei der Anerkennung abortusfreier Bestände entsprechend zu verfahren." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 240. Technik in -er Neichsbeihilfen für Mofchinenanfchaffungen. — II 6 533S/3S vom 25. 3. 1939 —. Mit Wirkung vom 31.3.1939 werden die bisher geltenden Richtlinien für die Bezuschussung landwirt schaftlicher Maschinen außer Kraft gesetzt. Diese An ordnung gilt nur für diejenigen Maschinengruppen, für die die Mittelbewirtschaftung bei der Abt.HO liegt. Neue Anträge können zunächst nach dem 31.3.1939 durch die LVschen nicht zugesagt werden. Diese Anordnung ist strikt einzuhalten. In welchem Umfange die Beihilfemaßnahmen für Maschinen im neuen Haushaltsjahr durchgeführt wer den können, läßt sich heute noch nicht übersehen. Mit Lan-wirtschast. einer Einschränkung der Beihilfemaßnahmen ist zu rechnen. Neue Richtlinien, nach denen die Veihilfe- maßnahmen 1939 abgewickelt werden, sind zu er warten. Vis zum 10.4.1939 ist eine nach Maschinengrup- Termin. pen unterteilte Aufstellung einzureichen, in der sämt liche verbindlich zugesagten Anträge bis zum 31.3. aufgeführt sind, für die bisher vom VA. Bezuschus sungsmittel noch nicht abgerufen wurden. Die Auf stellung ist zu unterteilen nach Anzahl der zu bezu schussenden Maschinen und Geräte und nach dem er forderlichen Beihilfebetrag. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 241. Hinweise aus nicht abge-rnckte Verfügungen. -4. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsvauernführers: 1. Landesfachschaftswarte, Landesfachschaftsgruppen warte und Landesfachwarte. (IV^ II 24 223 v. 20. 3. 1939) 2. Planstellenüberwachungslisten und Verzeichnisse über die Besetzung der Planstellen. (IV^ II 2011 v. 29. 3. 1939) 3. Stellenpläne 1939. (IVä ll 241 v. 29. 3. 1939) 4. Haushaltsführung 1939. (IV6I 6926/9 v. 29. 3. 1939) 5. Mittel für die Auswahl und Vermittlung von Neu bauern. (I 30/325/39 v. 30. 3. 1939) 6. Sondernummer der Fachzeitschriften zum Tag der Nationalen Arbeit 1939. (18 5370/39 v. 27. 3. 1939) 7. Arbeitsverträge 1939 für italienische landwirtschaft liche Arbeitskräfte. (16 440/39 v. 28. 3. 1939) 8. I. Großdeutsches Tierpflegertreffen in Leipzig am 11. 6. 1939. (16 10 690/39 v. 30. 3. 1939) 9. Sicherung der Preisüberwachung bei Erbhöfen. An hörung der Preisbildungsstellen bei erbhofrechtlichen Veräußerungsgeschäften durch die KVschen oder die Anerbenbehörden. (I Oc66 v. 29. 3. 1939) 10. Sitzung des Beirates für die gärtnerische Berufs ausbildung. (II ä.1 670/39 v. 25. 3. 1939) 11. Sachverständige für Hagelschäden*). (116 599/39 o. 29. 3. 1939) 12. Anerkennung von landwirtschaftlichen Sachverstän digen. (II6 600/39 v. 29. 3. 1939) 13. Reichsvereinigung für Bastfasern GmbH. (IIE 8 392/39 v. 29. 3. 1939) 14. Richtlinien der Sortenregisterstelle für Kern- und Steinobst für die Anmeldung und Auslese von Standbäumen und für die Einsendung von Frucht- proben. (11011 129/39 v. 29. 3. 1939) 15. Mustersatzungen für Pferdezuchtyerbände. (II v 2 1310/39 v. 23. 3. 1939) 16. Eeflügelgesundheitsdienst, Monatsbericht für März. (II V10 390/39 v. 30. 3. 1939) 17. Forstsamen- und Pflanzenvermittlung durch die LVschen"). (II8 329/39 v. 25. 3. 1939) *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark und den sudetendeutschen Gebieten. ") Außer Alpenland, Donauland, Südmark.