betr. Errichtung von Stellen für Ernährungs sicherung bei den LBschen vom 7.7.1936 — IVä I 2112/36 —, betr. Geschäftsordnung für die Stellen für Er nährungssicherung vom 7.7.1936 — IV^I 2213/36 — und die hierzu erlassenen Ergänzungen hebe ich hier mit auf. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 227. bestellt -es Neichsnährstan-es zum Sun- Deutscher Gsten. — IVä I 115 vom 27.3.1939 —. Ich habe für den RNSt. die Mitgliedschaft bei dem Bund Deutscher Osten angemeldet. Damit ent fällt ab 1.4.1939 jede Einzelbeitrittserklärung und Beitragszahlung seitens der LBschen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 229. Errichtung einer Schäferlehranstalt in beberbeck. — IV^ 1143/7 vom 3V. 3.1939 —. 1. Mit Wirkung vom 1.4.1939 wird die Reichs schäferschule des Reichsverbandes Deutscher Schaf- züchter e. V. in Beberbeck als Schäferlehr anstalt Beb erb eck auf den RNSt. über nommen. Die Anstalt hat als Aufgabe die Durchfüh rung von Lehrgängen für Schäfer, Schafhalter und Schafzüchter, und zwar a) 5-Monats-Lehrgänge für Schäfer, gegebenen falls für Schafhalter und Schafzüchter, b) 6-wöchige Lehrgänge für Schäferlehrlinge und -gehilfen und gegebenenfalls Schaf halter. 2. Die Dienstaufsicht über diese Anstalt sowie die Bewirtschaftung des Haushaltsvoranschlages der Anstalt, ihr Eeldverkehr und die Rechnungs legung werden der LBsch. Kurhessen übertragen. Da die Anstalt für das gesamte Reichsgebiet zu ständig ist, ergehen die Anweisungen über Schul betrieb und Verwaltung der Anstalt vom VA. des NBF. 3. Dem VA. des RBF. steht für die vorstehenden Aufgaben ein Beirat zur Seite. Den Vorsitz führt der NHAL. II und in seiner Vertretung der Vorsitzende des Reichsverbandes Deutscher Schafzüchter. Dem Beirat gehören ferner an' a) der Reichsfachschaftsgruppenwart Schäfer, b) der LHAL. II der LBsch. Kurhessen, c) der Leiter der Schäferlehranstalt Beberbeck, 6) der Geschäftsführer des Reichsverbandes Deutscher Schafzüchter. Der Beirat tritt mindestens einmal, in der Regel am Ende des Geschäftsjahres Zusammen. Der Beirat kann insbesondere zu der Geschäfts führung der Anstalt Stellung nehmen, Verbesse rungsvorschläge machen und sonstige der Förde rung der Anstalt dienende Anregungen geben. Ferner ist er vor Aufstellung des Haushaltsvor anschlages zu hören. Die Sitzungen des Beirates sind vom VA. des RBF. dem Herrn Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichsverband Deutscher Schafzüchter e. V. mindestens 14 Tage vorher unter Beifügung der Tagesordnung schriftlich bekanntzugeben. 4. Die Lehrgänge zu 1 a und 1b werden gleich zeitig durchgeführt. Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist an die Leitung der Anstalt zu richten. Die Lehrgangskosten betragen für Schäfer für den 5-Monats-Lehrgang ein- schlietzl. Verpflegung und Un terkunft . 100,-RM für den 6-Wochen-Lehrgang ein- schließl. Verpflegung und Un terkunft 30,— RM An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 229. Schrifttum. bezug von Tageszeitungen un- Abbestellung -es Run-funks. — IVc 974/93 vom 25.3.1939 —. Auch in diesem Jahre führt der Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger eine Werbeaktion durch, um die Abbestellung von Zeitungen in den Sommermonaten zu verhindern. Ich bitte sämtliche Dienststellen des RNSt., diese Aktion beim Landvolk auf das tatkräftigste zu unterstützen und darauf hin zuwirken, daß Zeitungen und ebenso natürlich auch Zeitschriften im Frühjahr und im Sommer keines falls abbestellt werden. Insbesondere bitte ich, in allen Versammlungsreden und bei persönlichen Ver handlungen stets darauf hinzuweisen, daß eine Ab bestellung von Zeitungen und Zeitschriften für das Landvolk selbst außerordentlich schädlich ist. Sinn gemäß gilt das gleiche für den Rundfunk. Gerade in diesem Jahre erwartet der RNSt. von der ge samten Presse und vom Rundfunk eine verstärkte Unterstützung der Arbeit des deutschen Landvolkes. Schon deshalb darf bei der Presse und bei dem Rund funk keinesfalls der Eindruck entstehen, als ob die einzelnen Angehörigen des Landvolkes ihrerseits die Wichtigkeit der Presse und des Rundfunks unter-