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221 DN. 1939 Nr. 12 222 Landwirtschaftliches Sauwefen. Saustoffzuteilung. — III 610/3S vom 23. 3. 1S3S —. Bei der Reichsstelle für Wirtschaftsausbau laufen von den KBschen und OBF. nach wie vor zahl reiche, mit Dringlichkeitsbescheinigungen versehene Anträge auf Zuteilung von Zement zur Errichtung von Düngerstätten, Zauchegruben, Gärfutterbehältern usw. ein. Seit Januar 1939 erfolgt die Zuteilung von Baustoffen für landwirtschaftliche Betriebsbauten durch das Reichskuratorium für Technik in der Land wirtschaft, Berlin W 9, Hermann-Eöring-Str. 2/3, — und zwar über die zuständige LBsch. — Abt. H I. — Anträge auf Zuteilung von Baustoffen müssen daher über die LBschen eingereicht werden. Durch direkte Anträge an die Reichsstelle für Wirtschaftsausbau wird keine Beschleunigung, sondern vielmehr eine Verzögerung und unnötige Belastung erreicht. Ich bitte daher, auch die OBF. davon in Kennt nis zu setzen, Anträge auf Baustoffzuteilung künftig ausschließlich den LBschen zuzuleiten. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 221. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Berwaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. Schriftgutordnung des RNSt. (IVKI 225 v. 17. 3. 1939) 2. Karte der Landes- und Kreisbauernschaften. (IVKI 170 v. 22. 3. 1939) 3. Personalbestand. (IVKII20 v. 16. 3. 1939) 4. Weiterbewilligung von Trennungsentschädigung. (IVKII2322 v. 20. 3. 1939) 5. llnterhaltszuschüsse und Vergütungen für Beamte im Vorbereitungs- und Probedienst. (IVKII2304 v. 23. 3. 1939) 6. Eingruppierung der technischen Angestellten. (IVKII 2310 a v. 23. 3. 1939) 7. Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschafts statistik vom 13. 2. 1939. (V v 425/39 v. 20. 3. 1939) 8. Eutachtertätigkeit von Beamten und Angestellten des RNSt. im anerbenbehördlichen Verfahren. (Ab lehnung wegen Befangenheit.) (IQc51 v. 22. 3. 1939) 9. Neuregelung der Arbeitszeit für Gesindekräfte und Vergütung für geleistete Überstunden. (18 410/39 v. 16. 3. 1939) 10. Sicherstellung des Bedarfes der Wehrmacht an Heu*). (II8 2 336/39 v. 17. 3. 1939) 11. Eehaltsrüben. (IIC 6 200/39 v. 16. 3. 1939) 12. Verleihung von Verufsbezeichnungen für den Privat forstdienst*). (II8 257/39 v. 21. 3. 1939) 13. Forstliche Hofkarte, Anschaffung von Kartenschränken und forstlichen Geräten**). (118328/39 v. 16. 3. 1939) 14. Richtlinien zur Ermittlung der Entschädigung für Maststandorte. (IIQ 4 5211/39 v. 23. 3. 1939) 15. Materialbeschaffung für das Schmiedehandwerk. (IIO 5203/39 v. 23. 3. 1939) *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark und den sudetendeutschen Gebieten. **) Außer Alpenland, Donauland, Südmark. /lnschriftänüerungen: Für Sendungen, die bisher an den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen versicherung zu richten waren, ist künftig unter Be achtung des 8 33 Ziff. 1 und 2 EONSt. aus schließlich die Anschrift: An den Herrn Reichsarbeitsminister, Berlin SW 11, Saarlandstraße 96 zu wählen. Für den Schriftverkehr mit der der bisherigen Hauptstelle der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angegliederten „Reichsaus gleichsstelle für Arbeitsvermittlung" bleibt die bisherige Anschrift: Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 12, unverändert. Landesvauernschaft Sachsen-Anhalt: Die Diensträume der Führung, der ES.-Stelle, der IVK I und der IVK II sind von Viktoriastr. 4/7 nach „Kaiserstr. 7" verlegt. Fernsprecher wie bisher: Sammelnummer: 2 75 66, Amtsnummern: 315 23/24. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.