gestatteten Dienststellen, mit aller Entschiedenheit einzugreifen, wenn sich bei der im Nachgange dieser Verfügung vorzunehmenden Prüfung ergeben sollte, daß sich gleiche Verstöße bei der eigenen Kassenver waltung eingeschlichen haben sollten. Kämen trotz dieser Warnung künftig gleiche Verstöße durch den Rechnungshof oder sonstwie zu meiner Kenntnis, so werde ich die schuldigen Beamten oder Angestellten im Dienststrafverfahren zur Verantwortung ziehen lasten. An die Landesbauernschaften, alle Kasten und alle Dienststellen mit Zahlstellen. — DN. 1939 S. 191. Neubilüung deutschen Bauerntums. Neubauernschein und ^vorläufige Sefcheinigung" Ablehnungen -urch Sie Lon-eebauernschaften? — If 2 663/39 vom 7.3.1939 —. Um eine bessere statistische Auswertung der Prü fungsunterlagen zu erreichen, sind mir rückwirkend ab 1.1.1939 in den Fällen, in denen Anträge auf Aushändigung des Neubauernscheines oder der „Vor läufigen Bescheinigung" von der LBsch. abgelehnt wurden, sämtliche Antragsunterlagen zuzuleiten. Die Aufbewahrung auch dieser Prüfungsvorgänge erfolgt künftig hier. Gleichfalls aus statistischen Gründen sind in Zu kunft die Antragsteller anzuhalten, bei der Ver mögensangabe im Fragebogen die vorhandenen Jn- ventarstücke einzeln aufzuführen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 193. Lanübau. Aushang -er Wetterkarten -es Neichswetter-ienstestn-enLan-esbauernschaften. — IIE1 98/39 vom 7.3.1939 —. Mit dem Werbeaushang von Wetterkarten des Reichswetterdienstes, Joh. Vikt. Randerath, Posten hofen, Obbay., wurde vereinbart, daß an den Dienst stellen des RNSt. (LVschen, KBschen und bei den OBF.)die Wetterkarten des Reichswetterdienstes aus gehängt werden. Randerath stellt die Aushangkästen den jewei ligen Stellen kostenlos zur Verfügung. Dieselben verbleiben jedoch Eigentum der Firma. Die War tung und Pflege (Scheibenputzen, Meldung bei Glas bruch) ist nicht Pflicht der Dienststellen, verständ licherweise von der Firma aber erwünscht. Die täglich eingehenden Wetterkarten werden den Aushangstellen gratis, porto- und spesenfrei ge liefert. Die Aushangstellen haben die Aufgabe, die Wetterkarten sofort bei Ankunft auszuhängen. Die Eesamtkosten werden durch die Firmenwer bung getragen. Der Werbeaushang ist angehalten, die Firmen nebst Text der RHA. II zur Genehmigung bekanntzugeben. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 193. Tierzucht. Ausstellung -er Korbücher; hier Gebrauch von Unterschriftstempeln. — li O1 737/39 vom 25.2.1939 —. Die Frage, ob bei Ausstellung des Körbuches die eigenhändige Unterschrift gefordert werden muß oder ob die Benutzung eines Unterschriftstempels (Faksimilestempels) genügt, hat zu folgender Ent scheidung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft geführt: „Eine allgemeine oder besondere Regelung über die Verwendung von Unterschriftstempeln (Faksimiles) ist nicht getroffen worden. Es kann daher ihre Verwendung als Ersatz für die eigen händige Unterschrift unter einen Körschein als ausreichend angesehen werden." An die Landesbauernschaften und Körämter außer Alpen land, Donauland, Südmark und den sudetendeut schen Gebieten. — DN. 1939 S. 193. Zör-erung -er Kleintierzucht. — NO 7 450/39 vom 3.3.1939 —. Verschiedene LBsch. unterlassen es regelmäßig, bei Überweisungen von unverbrauchten Reichsbei hilfen an die Neichshauptkaste den betreffenden Ministerialerlaß und die Förderungsmaßnahme an-