Termin. Rheinland. Ernannt wurden: Zum LR. Hermann Paust, Di rektor der LdwSch. u. WBSt. Dinslaken. Zum LR. Heinz Keil, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Vollmerhausen. Zum LR. Dr. Otto Kötz, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Moers. Berufen wurde: Als LdwL. Hermann Wilde an die LdwSch. u. WBSt. Geldern. Versetzt wurde: LR. Karl Lategahn von der LdwSch. u. WBSt. Remscheid-Lennep als Direktor an die LdwSch. u. WBSt. Baumholder. Verstorben ist: Karl Heidingsfeld, Leiter der Landbauaußenstelle Trier II. Saarpfalz. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): SB. HI Eduard Gutberlet, KBsch. Zweibrücken. Schlesien. Ernannt wurden: Zum LR. Johann-Hinrich Lang- Hein, SB. UV. Zum LR. Walter Schlosser, Neubauernberater. Versetzt wurde: Erenzlandberater Willibald Pell ar als LdwL. an die LdwSch. u. WBSt. Tost. Schleswig-Holstein. Ausgeschieden ist: KEW. August Schmidt, KBsch. Segeberg. Thüringen. Ernannt wurde: Zur Direktorin einer Landfrauen schule Elfriede Haymann, Landfrauenschule Worbis. Weser-Ems. Berufen wurden: Als ES.-SB.: Werner Hildebrandt an die KBsch. Aschendors- Hümmling. Friedrich-Wilhelm Folkers an die KBsch. Aurich. Rudolf Kuhlmann an die KBsch. Osnabrück. Günther Roehr an die KBsch. Wittlage. Westfalen. Ernannt wurden: Zum LR. Willi Schoenbeck, SIL. III. Zum LR. Dr. Bernhard Feldmann, 118. Zum LR. Heinrich Schmidts, Direktor der LdwSch. WBSt. Lengerich. Zum LR. Dr. Karl Hündlings, LdwSch. u. WBSt. Unna. Zum Forstmeister im RNSt. Julius Niemann, Leiter des Forstamtes Paderborn. In den Ruhestand versetzt wurden (auf eigen« Anträge): LR. Dr. Eduard Dins läge. Verw.-Jnspektor Emil Holzen. Württemberg. Versetzt wurden: KStL. Dr. Wilhelm Piske von der LBsch. Schleswig-Holstein als StL. an die KBsch. Biberach. SV. III Fritz Otto von der KBsch. Ehingen als SV. III an die KBsch. Biberach. Organisation un- allgemeine Verwaltung. Inkraftsetzung -er^Gefchäktsor-nung -es RNSt. — IV^ 1220 vom 9.3.1939 —. Mit Wirkung vom 1.4.1939 tritt die Geschäfts ordnung des RNSt. (EONSt.) in Kraft. Sämt lichen Dienststellen gehen in diesen Tagen die Druck stücke zu. Da die Geschäftsordnung für alle Dienststellen des RNSt. gilt, treten nicht nur die „Vorläufige Geschäftsordnung" vom 1.8.1937, sondern auch die von den Nachgeordneten Dienststellen erlassenen Dienst- und Arbeitsanweisungen, die sich mit Fragen der Regelung des Geschäftsganges befassen, außer Kraft. Auf den 8 1 Ziff. 2 der EONSt., nach dem die Reichsdienststellen und LBschen im Einvernehmen mit mir für ihren Bereich ergänzende Anordnungen treffen können, weise ich besonders hin. Die EONSt. selbst ist sämtlichen Beamten und Angestellten zur genauen Unterrichtung zur Kenntnis zu bringen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1939 S. 191. Finanz- und Vermögensverwaltung. Kastenverkehr bei -en Zahlstellen. — 1V8 H 16/39 vom 3.3.1939 —. Der Rechnungshof des Deutschen Reiches hat bei Einsichtnahme des Kassenverkehrs mehrerer Zahl stellen beanstandet, daß außer vom Zahlstellenleiter auch von einzelnen SB. Einzahlungen entgegen genommen worden sind. Das ist ein auch von meinen Prüfungsbeauftragten festgestellter schwerer Verstoß gegen 8 24 (Merkblatt Ziffer 10) der Richtlinien für Zahlstellen (RZSt.) von 1936 (Anlage zu DN. Nr. 24). Danach sind, wie im Fettdruck hervorge hoben ist, die Kassenmittel, welche der der Zahlstelle vorgesetzten Dienststelle zufließen, ausnahms los von der Zahlstelle zu verwalten; sie allein hebt Einnahmen und sie allein darf zahlen. Diese Be stimmung ist getroffen, um eine saubere Kassenfüh rung zu sichern und die Bildung von Schwarzen Fonds oder Geheimfonds zu unterbinden. Ich ersuche die Leiter der mit Zahlstellen aus-