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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 6.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193900004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 16 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 6.1939
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1939, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1939 1 2
- Ausgabe Nr. 1a, 10. Januar 1939 25 26
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1939 57 58
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1939 73 74
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1939 91 92
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1939 103 104
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1939 119 120
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1939 143 144
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1939 155 156
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1939 171 172
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1939 189 190
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1939 197 198
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1939 213 214
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1939 225 226
- Ausgabe Nr. 14, 15. April 1939 245 246
- Ausgabe Nr. 15, 22. April 1939 269 270
- Ausgabe Nr. 16, 29. April 1939 285 286
- Ausgabe Nr. 17, 6. Mai 1939 301 302
- Ausgabe Nr. 18, 13. Mai 1939 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 20. Mai 1939 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 27. Mai 1939 345 346
- Ausgabe Nr. 21, 10. Juni 1939 361 362
- Ausgabe Nr. 22, 17. Juni 1939 395 396
- Ausgabe Nr. 23, 24. Juni 1939 409 410
- Ausgabe Nr. 24, 1. Juli 1939 449 450
- Ausgabe Nr. 25, 8. Juli 1939 469 470
- Ausgabe Nr. 26, 15. Juli 1939 485 486
- Ausgabe Nr. 27, 22. Juli 1939 501 502
- Ausgabe Nr. 28, 29. Juli 1939 523 524
- Ausgabe Nr. 29, 5. August 1939 547 548
- Ausgabe Nr. 30, 12. August 1939 567 568
- Ausgabe Nr. 31, 19. August 1939 591 592
- Ausgabe Nr. 32, 26. August 1939 613 614
- Ausgabe Nr. 33, 2. September 1939 629 630
- Ausgabe Nr. 34, 9. September 1939 649 650
- Ausgabe Nr. 35, 16. September 1939 661 662
- Ausgabe Nr. 36, 23. September 1939 673 674
- Ausgabe Nr. 37, 30. September 1939 685 686
- Ausgabe Nr. 38, 7. Oktober 1939 705 706
- Ausgabe Nr. 39, 14. Oktober 1939 733 734
- Ausgabe Nr. 40, 21. Oktober 1939 753 754
- Ausgabe Nr. 40a, 27. Oktober 1939 771 772
- Ausgabe Nr. 41, 28. Oktober 1939 801 802
- Ausgabe Nr. 42, 4. November 1939 811 812
- Ausgabe Nr. 43, 11. November 1939 831 832
- Ausgabe Nr. 44, 18. November 1939 847 848
- Ausgabe Nr. 45, 25. November 1939 859 860
- Ausgabe Nr. 46, 2. Dezember 1939 877 878
- Ausgabe Nr. 47, 9. Dezember 1939 893 894
- Ausgabe Nr. 48, 16. Dezember 1939 909 910
- Ausgabe Nr. 48a, 18. Dezember 1939 933 934
- Ausgabe Nr. 49, 23. Dezember 1939 957 958
-
Band
Band 6.1939
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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183 DN. 1939 Nr. 9 184 gestellte Beamte des Kreises oder eines engeren Ver bandes von Gemeinden in seinen Obliegenheiten b e - raten zu lassen. Auch eine solche Regelung würde einer vollen Lösung des Fragenkreises nicht nahe kommen. ä) Endlich wurde untersucht, ob es genüge, dem ehrenamtlichen Bürgermeister eine fachlich geschulte, hauptamtlich angestellte Hilfskraft (sei es für eine, sei es für mehrere Gemeinden zusammen) für einen besonders wichtigen Ausschnitt seiner (und des Kassenverwalters) Obliegenheiten zur Seite zu stellen, nämlich für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Diese Hilfseinrichtungen haben sich für einen Teilausschnitt der Gemeindeverwaltung örtlich gut bewährt; zur Lösung der Gesamtfrage sind sie nicht geeignet. 4. (1) Am zweckmäßigsten erscheint es, nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten vorzugehen. Es kann genügen, daß der ehrenamtliche Bürger meister schon durch Einstellung einer einfachen Schreibhilfe hinreichend entlastet wird. Zur Förde rung der Arbeit und zur Entlastung des ehrenamt lichen Bürgermeisters kann es ferner in hohem Grade dienen, wenn die Kreisverwaltung fachlich geschulte Beamte dafür bestellt, die ehrenamtlichen Bürger meister bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dauernd zu beraten und ihnen bei der Erledigung schwieri gerer Aufgaben an die Hand zu gehen; diese Beam ten sollten mit den ehrenamtlichen Bürgermeistern dauernd in engster Fühlung stehen und sie auch häufiger am Sitze der Gemeindeverwaltung auf suchen. Bei größeren und schwierigeren Verhältnissen wird es sich aber von selbst empfehlen, den ehrenamt lichen Bürgermeister durch Anstellung einer fachlich geschulten, hauptamtlich angestellten Hilfskraft zu entlasten. Es kann auch in Betracht kommen, eine solche Hilfskraft für mehrere benachbarte Gemeinden gemeinsam anzustellen. (2 ) Ein Zwang nach der einen oder anderen Seite soll nicht ausgeübt werden. Die Regelung muß nur absolute Gewähr dafür bieten, daß die verwaltungsmäßige Erfüllung der Aufgaben für die Zukunft nach jeder Seite hin, sowohl für die Be treuung der Bevölkerung als auch für die von Be hörden gestellten Anforderungen, gesichert erscheint. III. (1) Auf dieser Grundlage ist für jeden einzelnen Landkreis ein Plan aufzustellen, der die notwendi gen Maßnahmen enthält. DasZielmußsein, die Einteilung und die Verwaltung der kreisangehörigen Gemeinden auf weiteSicht so zu ordnen, daß die Ge meinden in dem neuen Bestand bei ihrer gesicherten Ver w a l tungsfüh- rung unbedingt in der Lage sind, den ihnen zukommenden Aufgaben auch in kritischen Zeiten verwaltungsmäßig einwandfrei zu genügen. (2) In dem Plan ist daher anzugeben, a) aus welchen Gründen die jetzige gebietliche Einteilung der Gemeinden diesem Ziele nicht genügt und welche bestimmten Veränderungen deshalb vorgeschlagen werden, b) in welcher Weise die ehrenamtliche Verwal tungsführung der Gemeinden im Sinne der Ziff. II verbessert werden soll. (3) Dieser Plant st vonder unteren Verwaltungsbehörde möglichst unbe einflußt aus ihrer eingehenden Kenntnis der zu ihrem Bereich ge hörigen Gemeinden aufzu st eilen. Ich setze dabei voraus, daß die untere Verwaltungs behörde sich schon bei Aufstellung des Planes mit dem Kreisleiter der NSDAP, in enger, vertraulicher Fühlung hält. Dagegen ist zu ver meiden, schon auf dieser Stufe des Verfahrens mit anderen Stellen und Behörden Verhandlungen auf zunehmen. (4) Ich brauche nicht zu betonen, daß dem Plan die notwendigen Unterlagen, Karten und Übersichten, aus denen die Begründung des Vorschlags ersehen werden kann, beizufiigen sind. (5) Der Plan ist der oberen Auf sichtsbehörde vorzulegen, von dieser ein gehend zu prüfen und nötigenfalls mit entsprechen den Anderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu ver sehen. Der oberen Aufsichtsbehörde kommt vor allem zu, aus ihrem größeren Überblick die einzelnen Pläne aufeinander abzustimmen und insbesondere dafür zu sorgen, daß sich der Plan im Rahmen dieser Richtlinien hält. (6) Die gesamten Pläne des Bereichs einer oberen Verwaltungsbehörde sind alsdann auf dem Dienstwege durch die Hand des Reichs st atthalters (in Preußen durch die Hand des Ober-Präs.) mir vorzu legen. Es ist nicht daran gedacht, von hier aus in die Einzelheiten der Pläne einzugreifen; die Vorlage ist aber notwendig, um die Erreichung des Ee- samtziels in einer gewissen zeitlichen und sach lichen Einheit zu sichern. (7) Erst nach Abschluß dieses Ver fahrens kommt die Durchführung der Einzelpläne nach Maßgabe der Vor schriften der DEO. in Betracht. Ich be halte mir vor, hierfür vereinfachende Vorschriften im Verordnungswege zu erlaßen. (8) Ich nehme an, daß die Vorbereitung der Pläne mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. So wünschenswert es ist, daß bei der Aufgabenlage der Gemeinden und bei der großen Belastung der ehrenamtlichen Bürgermeister die Maßnahmen als bald verwirklicht werden, halte ich es doch für richtiger, daß der Plan und die in seinem Rahmen in Aussicht genommenen Maßnahmen nicht überstürzt, sondern in sorgfältiger Weise vorbereitet werden. (9) Während dieser Zeit i st von grö- ßeren Gemein de grenzänderungen ab zu s e h e n. Liegen ganz besonders dringende Gründe für eine Ausnahme vor, so ist meine Zustimmung vorher einzuholen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 175.
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