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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 6.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193900004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 16 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 6.1939
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1939, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1939 1 2
- Ausgabe Nr. 1a, 10. Januar 1939 25 26
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1939 57 58
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1939 73 74
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1939 91 92
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1939 103 104
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1939 119 120
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1939 143 144
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1939 155 156
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1939 171 172
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1939 189 190
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1939 197 198
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1939 213 214
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1939 225 226
- Ausgabe Nr. 14, 15. April 1939 245 246
- Ausgabe Nr. 15, 22. April 1939 269 270
- Ausgabe Nr. 16, 29. April 1939 285 286
- Ausgabe Nr. 17, 6. Mai 1939 301 302
- Ausgabe Nr. 18, 13. Mai 1939 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 20. Mai 1939 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 27. Mai 1939 345 346
- Ausgabe Nr. 21, 10. Juni 1939 361 362
- Ausgabe Nr. 22, 17. Juni 1939 395 396
- Ausgabe Nr. 23, 24. Juni 1939 409 410
- Ausgabe Nr. 24, 1. Juli 1939 449 450
- Ausgabe Nr. 25, 8. Juli 1939 469 470
- Ausgabe Nr. 26, 15. Juli 1939 485 486
- Ausgabe Nr. 27, 22. Juli 1939 501 502
- Ausgabe Nr. 28, 29. Juli 1939 523 524
- Ausgabe Nr. 29, 5. August 1939 547 548
- Ausgabe Nr. 30, 12. August 1939 567 568
- Ausgabe Nr. 31, 19. August 1939 591 592
- Ausgabe Nr. 32, 26. August 1939 613 614
- Ausgabe Nr. 33, 2. September 1939 629 630
- Ausgabe Nr. 34, 9. September 1939 649 650
- Ausgabe Nr. 35, 16. September 1939 661 662
- Ausgabe Nr. 36, 23. September 1939 673 674
- Ausgabe Nr. 37, 30. September 1939 685 686
- Ausgabe Nr. 38, 7. Oktober 1939 705 706
- Ausgabe Nr. 39, 14. Oktober 1939 733 734
- Ausgabe Nr. 40, 21. Oktober 1939 753 754
- Ausgabe Nr. 40a, 27. Oktober 1939 771 772
- Ausgabe Nr. 41, 28. Oktober 1939 801 802
- Ausgabe Nr. 42, 4. November 1939 811 812
- Ausgabe Nr. 43, 11. November 1939 831 832
- Ausgabe Nr. 44, 18. November 1939 847 848
- Ausgabe Nr. 45, 25. November 1939 859 860
- Ausgabe Nr. 46, 2. Dezember 1939 877 878
- Ausgabe Nr. 47, 9. Dezember 1939 893 894
- Ausgabe Nr. 48, 16. Dezember 1939 909 910
- Ausgabe Nr. 48a, 18. Dezember 1939 933 934
- Ausgabe Nr. 49, 23. Dezember 1939 957 958
-
Band
Band 6.1939
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Stufe der öffentlichen Verwaltung unmittelbar aus dem Volk selbst herauswachsen soll. (3) Nach der anderen Seite hin hielt es der Gesetzgeber für geboten, eingehend zu prüfen, ob der übernommene Bestand der Gemeinden genüge, oder ob eine planmäßige, tiefergreifende Umgliede rung der Gemeinden nötig oder zweckmäßig sei (zu vgl. Allg. Begründung zur DEO., Abschn. 5) *). (4) Beide Fragen hängen auf das engste mit einander zusammen. (5) Nach eingehender und umfassender Unter suchung unter Verwertung der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der DEO. gewonnen werden konnten, soll dieser Fragenkreis nunmehr abgeschloffen werden. k. 1. (1) Es ist angeregt worden, die Gemeinden grundstürzend umzugliedern, um einerseits gleichmäßig größere und verwaltungskräftigere, andererseits in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichenere Gemeinden als unterste Träger der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Das erste Ziel deckt sich mit einer wesentlichen Verrinaerung der Gesamtzahl der Gemeinden unter Beseitigung der kleineren Gemeinden; hierdurch soll gleichzeitig dis Verwaltungskraft der Gemeinden gehoben werden, wodurch eine wirtschaftlichere und auch eine wirk samere Verwaltung ermöglicht, die örtliche Selbst verwaltung als solche gestärkt und ihr Aufaabenkreis zu dem des übergeordneten Kreisverbandes klarer gestellt würde; das Endziel wäre eine nach gleichen Grundsätzen einfach und durchsichtig gegliederte Grundlage der Eesamtverwaltung. Das zweite Ziel läuft auf möglichste Vereinigung von leistungs schwachen mit leistungsstarken Gemeinden bei dieser llmgliederunq hinaus. (2) Beide Ziele wären sehr erstrebenswert. Jbre Verwirklichung findet jedoch eine natürliche Be grenzung in dem Wesen der Gemeinden und in den für eine organische Eemeindebilduna Zwingend maß geblichen landschaftlichen, wirtschaftlichen und sied lungsmäßigen Gegebenheiten. gj Das Ziel, Gemeinden von einer ausge glicheneren Finanzkraft zu schaffen, ist. wie die Unter suchung einwandfrei ergeben hat. nur in seltenen Fällen erreichbar. In der Regel liegen gleichartige und damit gleichwertige Gebiete nebeneinander. Sind in einem Einzelfall einmal die Verbältnisie besonders günstig so gelagert, daß leistungsschwache und leistungsstarke Gebiete miteinander vereinigt werden könnten, so sind zumeist andere Gründe vor handen. die eine organische Zusammenlegung solcher Gemeinden ausschließen lStadt- und Landgemeinden, Bauern- und Jndustrieaemeindenj. Für einen finanziellen Dauerausgleich benachbarter Gemeinden ist nach dem Ergebnis die Basis auf der Ebene der Gemeinden zu schmal; er ist daher auf einer höheren Ebene, zum mindesten auf der des Kreises, zu suchen. b) Aber auch dem Ziel, größere und damit in der Regel auch verwaltungskräftigere Gemeinden zu schaffen, sind natürliche Schranken gesetzt. Die Ge meinden sind Gemeinschaften auf der Grundlage der örtlichen Verbundenheit der Einwohner. Nur als solche sind sie neben Familie und Sippe lebendige Zellen der Volks- und Staatsgemeinschaft. Das ist der tragende Gesichtspunkt für die seinerzeitige Wiederbelebung und für die Aufrechterhaltung der Gemeinden überhaupt. Will man an diesem Wesen der deutschen Gemeinden festhalten, wie es durch die DEO. geschehen ist, dann kann man Gemeinden nicht nach gleichen Grundsätzen wie überörtliche Verwaltungsbezirke abgrenzen. Wohl hat eine Reihe von Grundsätzen für die Abgrenzung von Ver waltungsbezirken auch für die Bildung der Ge meinden Geltung; doch ist darüber hinaus für die Gemeinden als die sich selbst verwaltenden örtlichen Gemeinschaften noch unbedingt notwendig, daß die innere Zusammengehörigkeit der Einwohner in mög lichst starkem Maße gewahrt bleibt, damit die ge meinsame Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des örtlichen Gebiets als gemeinsame Pflicht der Ein wohner gefühlt und getragen wird. Es ist daher daran festzuhalten, daß die innere Einheit der natür lichen örtlichen Gemeinschaft der Einwohner mit der örtlichen Verwaltung möglichst zu stärken und zu ver tiefen ist. 2. Abzulehnen ist daher vor allem jede schema tische Lölung. Abzulehnen ist auch eine bindende zablenmäßiae Mindest- und Höchstbegrenzung für die Größe der Gemeinde. Ebenso unmöglich ist eine all gemeine Zusammenlegungsziffer in dem Sinne, daß die jetzigen Gemeinden in einer bestimmten Verbält- niszahl zusammenzulegen sind. Für die Neugliede rung der Gemeinden gilt vielmehr folgendes: a) (1) Zum Wesen der Gemeinde gehört, daß in ihr unter normalen Verhältnissen eine geordnete Verwaltungsführung und die eigenverantwortliche Erfüllung des Durchschnitts der den Gemeinden gesetzaeberisch anaesonnenen Aufaaben mit eiaenen persönlichen und sachlichen Kräften der Gemeinde aesichert sein muß. Mit Rücksicht auf den Gesamt stand der öffentlichen Verwaltung ist es notwendig, daß die Gemeinden ausnabmslos diesen Mindestanforderungen entsprechen; andernfalls fallen im Unterbau des Reiches in mebr oder minder grobem Umfang Glieder aus. die Einbeitlichkeit der Auiaabenerfüllung wird zerrissen und so ein Zustand herbeiaefübrt, der schon im allgemeinen bedenklich, in Zeiten besonderer Anspannung aller Kräfte aber unerträglich ist. (2f Es sind daher solche Klein- gemeinden, die dem Minde st vflicht- maß der gemeindlichen Aufgaben aus sich heraus mit eigenen persönlichen und sachlichen Mitteln nicht genügen können, aufzuheben und einer oder mehreren benachbarten Gemeinden einzugliedern. Hiervon ist nur dann abzu sehen. wenn aus besonderen naturbedinqten Gründen (Inseln, Eebirslage, ungewöhnlich weit abgelegene Siedlungen, Gebietseinschlüffe und -ausschlüffe, falls sie nicht bei dieser Gelegenheit zu bereinigen find,
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