161 DN. 1939 Nr. 8 162 Vie Lanüfrau. Heilung un- Erholung von Lan-frauen. — I e 175/39 vom 17. 2. 1939 —. I. Die Reichsleitung der NSV. hat sich nunmehr bereit erklärt, für die Heilung und Erholung von Landfrauen in ihren Heimen so viele der vorhandenen Plätze für die Erholung von Landfrauen zur Ver fügung zu stellen, wie benötigt werden. Da die Erholungszeit der Landfrauen vornehm lich in die arbeitsarme Zeit fällt, bitte ich, sich mit der oder den Eauamtsleitungen der NSV. im Be reich der dortigen LBsch. in Verbindung zu setzen, damit bis zum Beginn der arbeitsreichen Zeit noch für möglichst viele Landfrauen in den Heimen der NSV. eine Erholung durchgeführt werden kann. Dafür sind die Richtlinien der NSV. maßgebend. II. Die Reichsleitung der NSV. hat sich bereit er klärt, die Ersatzkräfte für Landfrauen, die während der Erholungszeit eingesetzt werden müssen, zu be zahlen. Die NSV. will weiterhin in ihren bereits be stehenden Haushalthilfenlagern die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von landwirtschaftlichen Haushalthilfen übernehmen. Wenn im Bereich der LBsch. noch kein Haushalt hilfenlager besteht und dessen Einrichtung für die Ausbildung von Ersatzkräften für die Durchführung der Landfrauenerholung notwendig wird, bitte ich, den zuständigen Gauamtsleiter der NSV. von der Notwendigkeit zu überzeugen, ein solches Lager ein zurichten. III. Die Bezahlung der Haushalthilfen muß sich im Rahmen der tariflichen Bestimmungen halten. Hier zu ist die Abteilung I 8 einzuschalten. IV. Die Reichsfrauenführung hat sich bereit erklärt, die Werbung der Haushalthilfen zu übernehmen. Ich bitte, sich in diesem Sinne mit der Eau- frauenschaftsleiterin in Verbindung zu setzen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 161. Ktn-ergärten auf Sem LanSe. — I 0 189/39 vom 21. 2. 1939 —. Bis zum 20. 3. 1939 erbitte ich folgende An- gaben: 1. Wieviel Dauerkindergärten waren im Jahre 1938 vorhanden? Wie stark war die durchschnittliche Besetzung? 2. Wieviel Erntekindergärten bestanden 1938? Wie stark war die durchschnittliche Besetzung? 3. Wieviel Säuglingskrippen waren angeschlossen bei den Dauerkindergärten, bei den Erntekindergärten? 4. Welche Schwierigkeiten bestehen und welche - Vorschläge werden zur Abhilfe gemacht? W An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 162. Gemein-efchwesternwefen auf -em Lan-e. — l 0 191/39 vom 21. 2. 1939 —. Um einen Überblick über die Besetzung der Land gemeinden mit Schwestern zu bekommen, bitte ich um folgende Angaben bis zum 1. 4. 1939: r-mii. 1. Wie viele Gemeindeschwestern sind im Gebiet der LBsch. vorhanden? Wie viele Gemeinde schwestern müßten zur Zeit noch eingesetzt werden? 2. Aus welchen Gründen konnten die bisher noch fehlenden Gemeindeschwestern nicht ein gesetzt werden? 3. Sind Neubauerndörfer bei der Einsetzung der Schwestern besonders berücksichtigt worden? An die Landesbauernschaften. t — DN. 1939 S. 162. ' Recht. Mn-erung -er gesetzlichen Anerbenfolge. § 54 EHNV. un- Mlchn. I -er verorönung über Erb hofrecht vom 23.12.1928 (KGSl. 1-28 S. 1921). — I Oc 52 vom 23. 2. 1939 —. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsmini ster für Ernährung und Landwirtschaft bitte ich um genaueste Beachtung der in Abschnitt I meiner An ordnung vom 11. 1. 1939 — IOc 52 — (DN. S. 64) festgelegten Richtlinien. Einzelne LBschen haben Anträge gestellt, die nach diesen Richtlinien wegen Fristablaufs unzulässig sind. Ferner bitte ich auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft bei jeder Antragszurücknahme kurz die Gründe der Antragszurücknahme anzugeben. Reichs- ernährungs- und Justizministerium wünschen bei jeder Antragszurücknahme zu wissen, g) ob der Antrag wegen Fehlens sachlicher oder formeller Voraussetzungen zurückgenommen wird, b) ob der Antrag durch eine vertragliche Verein barung zwischen den Beteiligten gegenstands los geworden ist. Die den LBschen aus der Bearbeitung der An-