150 allen übrigen Spinnstoffen wie Baumwolle, Kunst seide, Zellwolle usw., bleibt unberücksichtigt und ist daher von der Earnmenge in jedem einzelnen Falle abzuziehen. Beispiele für die Errechnung des Wollanteils: 100 Garn aus 30 vH Zellwolle und 70 vH Wolle — 70 Wollanteil, 50 Garn aus 50 vH Zellwolle und 50 vH Wolle -- 25 KZ Wollanteil. Beim Einkauf von handelsfertig aufgemachten ! Garnen (Handarbeitsgarnen, Handstrickgarnen) ist s nicht immer zu erfahren, wie hoch sich der Wollanteil in diesen Garnen beläuft. Daher empfehle ich, den Wollanteil bei Handelsgarnen, wenn dieser nicht be kannt ist, mit durchschnittlich 70 vH anzunehmen. Weiter mache ich bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß die Lieferer sowohl für Streichgarne als auch für handelsfertig aufgemachte Garne keine Kammgarnschecks fordern dürfen. Diese Garne müssen ohne Kammgarnschecks abgegeben werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1939 S. 147. Recht. Grun-stückverkehrsbekanntmachung. Hrunöstücksseschäfte über ISS ks. — Ioä 29 vom 11.2.1939 —. Meine Anordnung vom 21.4.1938 — I 6 ck 20 — Ziffer I (DN. 1938 S. 259) bringe ich in Erinnerung und bitte bei Erundstücksgeschäften über 100 ba die Stellungnahme der KBschen nur durch die Hand der LBschen abzugeben. Eine Abschrift der Stellung nahme ist mir jeweils zu übersenden. Der Grund dieser Anordnung liegt nicht zuletzt darin, andere LBschen dann rechtzeitig warnen zu können, wenn von einem Erundstllckbewerber, dem die Genehmi gung versagt worden ist, angenommen werden kann, daß er in einer anderen LBsch. versuchen wird, Grundbesitz zu erwerben. An Lie Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 149. Serufsausbilüung unü Mrtschastsberatung. Melkergehilfen für weihenftephan. — II /V 1 432/39 vom 1k. 2.1939 —. Nachstehend gebe ich einen Erlaß des.Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 10.2.1939 — II 8 2 a — 425 — zur Kenntnis und weiteren Veranlassung: „Das Prüfungsamt für Milchgeräte in Weihenftephan benötigt zur Durchführung von Lehrgängen für das Melkmaschinenmelken zu An fang März noch einige Melkergehilfen, die nach Tarif bezahlt werden und gleichzeitig die Gelegen heit haben, sich im Maschinenmelken gut auszu bilden. Ich bitte, die Viehpflege- und Melker schulen zu veranlassen, geeignete Lehrgangsteil nehmer umgehend in Weihenftephan zu melden." An die Landesbauernschaften und Viehpflege- und Melkerschulen. — DN. 1939 S. 149. Lanübau. Son-er-ruck ^rbeitserlekchteruns in -er Stall-üngerwirtfchaft". — IIE 3 201/39 vom 15.2.1939 —. Ich habe veranlaßt, daß den LBschen unmittel bar vom RNSt.-Verlag eine größere Anzahl Son derdrucke des Aufsatzes von LN. K. Beinert: „Arbeitserleichterung in der Stalldüngerwirtschaft" übersandt wurden. Dieses Heftchen ist in je 2 Stücken an die KBsch., Ldwsch. und WBst. weiterzuleiten. Die Beachtung der darin gegebenen Hinweise und Richtlinien ist außerordentlich wichtig, da angesichts der geringen Arbeitskräfte bei der im Nahmen der Erzeugungsschlacht und des Vierjahresplanes einge leiteten Neuordnung der Stalldüngerwirtschaft alle Möglichkeiten zur Arbeitsverminderung und Arbeits erleichterung erprobt und empfohlen werden müssen. An die Landes-, Kreisbauernschaften, Landwirtschafts schulen und Wirtschaftsberatungsstellen. — DN. 1939 S. 149. Tierzucht. SchwetneAwifchenzahlung am 3. 3.1939. — IIv 1/590/39 vom 14.2. 1939 —. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilt mir unter dem 27. 1. 1939 — IV K 9 Stat. — 119, folgendes mit: „Die nächste Schweinezählung wird am 3.3. T-rmi- 1939 durchgeführt. Damit werden, wie es bisher schon der Fall war, noch einige weitere Ermitt lungen verbunden, und zwar die Feststellung 1. der nichtbeschaupflichtigen Hausschlachtungen