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79 DN. 1939 Nr. 3 80 Umlaufsfähigkekt von Rentenbankscheinen. ! — IV 8 II 6/39 vom 14. 1. 1938 —. Es besteht häufig Unklarheit über die Umlaufs fähigkeit von Rentenbankscheinen. Zur Behebung von Zweifeln werden nachstehend die noch gültigen Rentenbankscheine aufgeführt: 1000 Rentenmark (ohne Kopfbildnis), Ausstel lungsdatum 1. 11. 1923, 500 Rentenmark (ohne Kopfbildnis), Ausstel lungsdatum 1. 11. 1923, 100 Rentenmark (ohne Kopfbildnis), Ausstel lungsdatum 1. 11. 1923, 50 Rentenmark II. Ausgabe (mit Kopfbildnis eines Landarbeiters), Ausstellungsdatum 20. 3. 1925, 50 Rentenmark III. Ausgabe (mit Kopfbildnis Freiherr v. Stein), Ausstellungsdatum 6. 7. 1934, 10 Rentenmark II. Ausgabe (mit Kopfbildnis einer Landfrau), Ausstellungsdatum 3. 7. 1925, 5 Rentenmark II. Ausgabe (mit Kopfbildnis eines Landmädchens), Ausstellungsdatum 2. 1. 1926. Mit einem Aufruf dieser Scheine ist vorerst nicht zu rechnen. An die Kassen und Zahlstellen. — DN. 1939 S. 79. Schrifttum. Suchempfehlung ^der länöltche Grunöstücks- verkehr" — IV 0 IV 421/01 vom 17. 1. 1939 —. In der Reichsnährstand Verlags-Ees. m. b. H., Berlin, ist vor einiger Zeit das Buch „Der ländliche Erundstücksverkehr" von Staatsminister a. D. Mini sterialdirektor Riecke und Ministerialrat Dr. Frhr. von Manteuffel in 2. Auflage erschienen. Das 456 Seiten starke Buch kostet gebunden 7,25 NM. Die zweite Auflage ist stark erweitert und er gänzt. Sie enthält insbesondere alle einschlägigen Verordnungen des Reiches und der Länder sowie die Richtlinien, Erlasse und Anordnungen der verschiede nen Reichsministerien und sonstiger obersten Reichs behörden, auch die des RNSt. In den Erläuterungen zu den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen nehmen die Verfasser zu den in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen eingehend Stellung, vielfach unter Hinweis auf sonst nicht veröffentlichte, zu Einzel fällen erlassene Ministerialerlasse. Das Buch wird daher den Landes- und KBschen zur Anschaffung empfohlen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1939 S. 79. Serufsausbtlöung un- Wirtschaftsberatung. Abwan-erung volksöeutscher kn -as Reich. — KO 175/39 vom 18. 1. 1939 —. Von jeher sind die Schulen und andere Ausbil dungsstätten im Reich, darunter auch die Fachschulen des RNSt., von auslands- und volksdeutschen Hörern und Schülern besucht worden, die nach abgeschlossenem Lehrgang in ihre Heimat zurückgekehrt, die Kennt nisse entweder in eigenem Interesse verwerteten oder sich im Rahmen einer Fachorganisation der Volks gruppe zur Verfügung stellten. Mit fortschreitender politischer Ordnung innerhalb der Volksgruppen und Ausbau ihrer Organisationen steigt noch immer deren Bedarf an geschulten Mitarbeitern und Führer material, sv daß in gleichfalls wachsendem Umfange mit der Unterstützung verschiedener Verbände und Organisationen im Reich Volksdeutsche zur Aus bildung hereingeholt werden, um nach deren Abschluß die in der Heimat bereits wartenden Aufgaben zu übernehmen. Es liegt auf der Hand, daß für diese den Bestand der Volksgruppen unter Umständen ent scheidende Aufgabe ausschließlich beste, geschulte Kräfte eingesetzt werden können. Deshalb ist heute jede im Reich geschulte Kraft für diesen Neuaufbau der Volksgruppen wichtig. Jeder Ausfall bedeutet für die davon betroffene Volksgruppe meist einen empfindlichen Verlust, vor allem aber einen Rück schlag in der Arbeit. Die Aufklärung einiger derartiger Ausfälle in letzter Zeit hat ergeben, daß Leiter oder Lehrkräfte von RNSt.-Schulen die betreffenden Volksdeutschen auf gute Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten im RNSt. selbst oder in anderen Dienststellen im Reiche hingewiesen und sie damit zum Verbleiben im Reiche angeregt haben. Mit Recht führt die von diesem Ausfall betroffene Volksgruppenführung dagegen Beschwerde. Den Volksgruppenführungen ist bekannt, daß innerhalb des RNSt. das Stabsamt für volksdeutsche Fragen zuständig ist, daß letzteres die Notwendigkeit der Ausbildung zahlreicher Mitarbeiter erkannt hat und soweit als möglich entsprechende Maßnahmen unterstützt und fördert. Um so mehr muß es befrem den, wenn andere Dienststellen des RNSt. die ins Reich gesandten späteren Mitarbeiter zur Abwande rung in das Reich verleiten und damit in letzter Aus wirkung die Aufbauarbeit in den Siedlungsgebieten