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Erscheint -jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die PostMk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bls Vorm, 1V Uhh sowie für Auswärts alle Austräger, desA, alle Annonccu-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach,, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w» Amtsblatt füv den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 132 Sonnabend, den 10. Juni 1893 43. Jahrgang. Verpachtung. Montag, den 12. Juni 1893, soll an Ort und Stelle Nachmittags 3 Uhr das anstehende Gras im Garten des Vorm. Falcke'scheu Grundstücks, Schulstraße, Nachmittags 4 Uhr lZusammcntreffen an der Windmühle) die Kirschennutzung an der Lange "bergerstrasre und das Gras an den Gräben an dieser Straße, Nachmittags 5 «Hk die diesjährige Grasnuhnng auf der Vorm. Steinert'schen Wiese (1 Acker 30 Ruthen) oberhalb des neuen Wasserwerks meistbietend verpachtet werden. Die Auswahl unter den Bietern bleibt Vorbehalten. Der Pacht ist im Termine zu bezahlen. Hohenstein, den 8. Juni 1893. Der S t a d t r a t h. vr. Backofen. Bekanntmachung. Zu der am 13. dieses Monats stattfindenden Reichstagswahl ist der hiesige Ort in zwei Wahlbezirke eingetheilt worden und umfaßt derI Bezirk die Häuser Nr. 1 bis mit 142 und derH Bezirkdie Häuser Nr. 143 bis mit 233. Als Wahlvorsteher fungirt für den I. Bezirk Herr Gemeindeältestcr Hermann Martin und als dessen Stellvertreter Herr Gutsbesitzer Gustav Kretschmar, für den II. Bezirk als Wahlvorsteher der unterzeichnete Gemeindevorstand und als dessen Stellvertreter Herr Materialverwalter Lonis Felgner. Zu Wahllokalen sind für den I. Bezirk der „Gasthof zum grünen Thal" und für den II. Bezirk der „Gasthof zum blanen Stern" hier bestimmt. Die Abgabe der Stimmzettel hat am Wahltage von Bormittag 10 Uhr bis Nachmittag 8 Uhr zu erfolgen und werden nur diejenigen Personen zur Wahl zugelasseu, welche in den Wahl listen verzeichnet sind. Gersdorf, am 6. Juni 1893. Der Gemeindevorstand. Göhler. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Heinrich Hermann Wolf eingetragene Grund stück, Wohnhaus mit Pferdestnll, Folium 222 des Grundbuchs, Nr. 238 des Flurbuchs und Nr. 248 des Brandkatasters für Ernstthal, mit 85 Steuereinheiten belegt und aus 6000 M. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 17. Juli 1893, vormittags 11 Uhr als Anmeldetermiu, ferner der 2. August 1893, vormittags 11 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 9. 'August 1893, vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumclden. Eine Uebersicht der ans dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Juni 1893. Königliches Amtsgericht, von Feilitzsch. Bekanntmachung. Aus Grund von 8 23 der Gottesackerordnung wird zur 'Nachachtung im Besonderen bekannt gemacht, daß Umsassungen der Gräber von Holz und Ziegelsteinen nicht zulässig und massive Grabcinfassungen auch nur dann gestattet sind, wenn ein Denkmal errichtet wird. Letztere dürfen nur 36 Zoll breit sein. Oberlungwitz, den 9. Juni 1893. Der Kirchen vor st and. Laube, ?., Vorsitzd. Sächsisches. Hohenstein, 9. Juni. Donnerstag Nachmittag verweilte Herr Justizminister Or. Schurig in hiesiger Stadt. Se. Excellenz besuchte das Königl. Amtsgericht, nahm die Geschäftsräume und das Arrest haus in Augenschein, ließ sich das Personal vorstellen und erfreute sich bei einem Gange durch den Ort der herrlichen Fernsicht, die sich von der oberen Marktseite dem Beschauer darbietet. Mit Rücksicht aus die im Laufe dieses Jahres vorzunehmen den Ergänzungswahlen für die Zweite Kammer der Stünde- versammlung werden durch Verordnung des königl. Ministeriums des Innern alle mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind. Zur Wahlbewegung. In dem gegenwärtigen Wahl kampfe, in dem die Lüge das wichtigste Kampfmittel bildet, ist in verschiedenen Wahlversammlungen auch die Behauptung aufgestellt worden, daß selbst die nationalliberale Partei für eine Beschränkung des allgemeinen, geheimen und gleichen Wahl rechtes zu haben sein würde. Demgegenüber seien folgende Aeußerungen wiederholt, die Or. v. Bennigsen, der anerkannte Führer der Nationalliberalen, am 1. Februar 1888 im Reichs tage gethan hat: „Was das allgemeine, geheime und gleiche Wahlrecht anlangt, das ja mit diesen Fragen in Verbindung gebracht ist, so erkläre ich hier auf das Allerbestimmteste: ganz abgesehen davon, ob es gefährlich oder ungefährlich, ob es ge boten oder nicht geboten war, in dem allgemeinen, geheimen und gleichen Wahlrecht die wesentliche Grundlage unserer Ver fassung zu statuiren: nachdem das einmal geschehen ist, nach dem Hunderttausende und Millionen Deutsche dieses Recht be kommen haben, darauf den größten Werth legen, nachdem eine Bewegung — ich füge das hinzu — für die Ausbreitung des Stimmrechts durch ganz Europa geht, eine gemeinsame euro päische Entwickelung seit dem Mittelalter fast immer in den großen Grundlagen der Verfassung vorhanden war, so würde cs nicht blos thöricht, unpolitisch, nein cs würde ungerecht und frevelhaft sein, wenn man an dieser Grundlage der Verfassung rütteln wollte. Was künftige Jahrhunderte bringen, die viel leicht furchtbare revolutionäre Bewegungen erlebt Haven, aus denen möglicherweise ganz andere Verfassungszustände hervor gehen, das kann uns heute nicht berühren und auch nicht mteressiren. Unsere Nachkommen werden ihre eigene Sorge zu tragen haben und mögen dann auch die Männer sein, das durchzufechten. Ich sage: soweit es auf mich ankommt und, ich glaube hinzufügen zu dürfen, auch aus meine Freunde (Zu stimmung bei den Ratwnalliberalen), wir wollen, daß an den erwähnten wichtigen Verfassungsgrundlagen, die wir einmal haben, nicht ein Titelchen geändert wird." Dieser klaren, ent schiedenen Darlegung brauchen wir wohl nichts hinzuzufügen. Herr Schulrath Henne-Schneeberg regt in der Beilage zum 6. Berichte über das Lehrerseminar zu Schneeberg unter anderem an, daß man die Lehrer unter Ausnahme auf den Etat der betreffenden Regimenter einjährig-freiwillig dienen lasse. Dein deutschen Heere würde eine Menge brauchbarer Unteroffiziere dadurch plgeführt werden, die namentlich in den Jnstruktionsstunden bei den eingetrctenen Mannschaften zur Geltung kommen würden. Im Kriegsfälle vollends würde die abgeschlossenere militärische Ausbildung von sehr großem Nutzen werden können. In diesem Sommer soll in Dresden eine Versammlung der deutschen Fleischer abgehalten werden. Die Flachsspinner bereiten, wie aus Köln berichtet wird, eine weitere Erhöhung sämmtlicher Garnpreise vor. Bei dem königlichen Amtsgericht Oelsnitz befindet sich be kanntlich ein legitimationsloser Mensch in Haft der sich Gustav Georges Rüller aus Orlan (Luxemburg) nennt und behauptet, bei dem im Palais des Grafen von Flandern am 1. Februar d. I. verübten Diebstahle von Pretiosen bctheiligt gewesen zu sein Die hierüber von ihm gemachten Angaben entsprechen in wesentlichen Punkten dem wahren Sachverhalte nicht, so daß der Untersuchungsrichter in Brüssel die Selbsianschuldigung des Gefangenen für wenig glaubhaft erachtet. Unter solchen Um ständen liegt die Möglichkeit vor, daß der angebliche Rüller eine Betheiligung an Mem Diebstahle vorgegeben hat, um sich einer Verfolgung wegen anderer Strafthaten zu entziehen. Nach einer vorliegenden Photographie ist der Verhaftete ein junger bartloser Mensch mit intelligentem Gesichtsansdrucke. Er ist kräftig gebaut, hat blondes Haar und volles rundes Kinn. Besonderes Kennzeichen: schwarze Tätowirung, Stern 1892. 6. U. auf dem rechten Unterarm. Wer über das Vor leben des angeblichen Rüller Auskunft zu geben vermag, wird ersucht, der königlichen Polizeidirection Dresden baldigst Nach richt zugehen zu lassen. Der Tischlergeselle Emil Voigt aus Callnberg bei Lichtenstein ist auf der Wanderschaft im Hannoverschen das Opfer zweier Mordgesellen geworden. Wie die angestcllten Er örterungen ergeben haben, ist Voigt in Gesellschaft zweier Wandergefährten gereist. Am 9. v. M. wurde er nun in einem kleinen Gehölz bei Rothenburg an einem Baume hängend todt aufgefunden, aller seiner Werthsachen (Uhr, Ring, Geld), sämmt licher Papiere, sogar der Manchettenknöpfe aus den ihm zurück gelassenen Manchetten beraubt. Auch scjne guten Stiefel hatte man gegen ein Paar alte, zerrissene Schnürschuhe vertauscht. Nur durch das Vorfinden eines zusammengeknitterten EouvertS mit der Adresse des Todten uud der seines letzten Meisters konnte die spätere Rekvgnoszirung der Leiche erfolgen. Unbe- greiflicherweisc hat man in der leichtfertigen Annahme, es mit einem Selbstmörder zu thun zu haben, die Beerdigung des Aufgefundenen vorgenommen, ohne zuvor die gesetzliche Unter suchung zu veranlassen, obgleich — außer den bemerkten blauen Flecken am Kehlkopfe und den Hautabschürfungen am Halse — verschiedene Momente auf eine gewaltsame Umbringung des Bedauernswerthen durch dritte Hand schließen ließen. Ende voriger Woche gelangte nun an das Callnberger Bürgermeister amt abermals eine Nachricht, wonach ein junger Mann, mit Legitimationspapieren auf Emil Voigt aus Callnberg lautend, in einem Tannenholz im Forstort Mühlenberg im Regierungs bezirk Stade in Hannover todt ausgefunden worden sei, mit der gleichzeitigen Anfrage, ob die Angehörigen des Verlebten dessen Ucbersührung in seine Heimath wünschten. Nun ist aber Voigt schon am 15. Mai in Rothenburg beerdigt worden, so daß die Vermuthung nahe liegt, daß einer der Mörder Voigts nun auch seinen Bundesgenossen auf gleiche Weise ermordet und ihm die Papiere des ersteren in die Tasche gesteckt hat. Die Sache ist nunmehr an die dortige Staatsanwaltschaft über gegangen, welche hoffentlich klares Licht in die traurige Ange legen bringen wird. Der neue Bahnhof in Götznitz geht seiner Vollendung entgegen und wird spätestens im September dem Verkehre über geben werden. Vor der zweiten Strafkammer des königl. Landgerichts zu Plauen wurde am 6. Juni gegen den 55 Jahre alten Werk führer Carl Friedrich Lorenz aus Oberneumark, den 55 Jahre alten Weber Carl Friedrich Heiniger aus Reichenbach und dessen Sohn, den 23 Jahre alten Handelsmann Friedrich Albert Heiniger verhandelt. Die Anklage lautete auf Bankerutt, Be trug und Unterschlagung. Lorenz und Heiniger «an. waren Inhaber einer von ihnen rm März vorigen Jahres in Neu hütte bei Grün gegründeten und Anfangs April in Gang ge setzten Streichgarnspinnerei mit zwei Sortimenten Krempeln und drei Selfactoren. Sie betrieben Lohnspinnerei und Spinnerei auf eigene Rechnung. Der alte Heiniger führte das Wollgeschäst, Lorenz hatte die technische Leitung der Spinnerei und der junge Heiniger die Buchführung. Lorenz hatte an geblich 2700 Mark, der alte Heiniger 2000 Mk. in das Gc- chäst eingebracht. In der Nacht zum 3. October 1892 ist die Spinnern abgebrannt, und zwar unter Umständen, die anfäng- ich den Verdacht erwecken, daß die drei Angeklagten die An- tiftcr dieses Brandes waren. Es ist Alles verbrannt. Vcr- ichert hatte der alte Heiniger im März und bez. August 1892 >ei der Actiengesellschaft „Union" in Berlin, und zwar wird ihm zur Last gelegt, daß er die Einrichtung der Spinnerei weit