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Hohenllemer Tageblatt jeden Wochentag abends für den folgenden nehmen die EpcMi" bis Vorm. 10 Uh, Lag uno ostet durch die AnZttager pro «DM U WUKD AÄ K H GHK Vl^ «5 8 ZU L sowie für Auswärts alle Austräger, de»^ Quartal Mk. st40^ durch d^ie Poft Mk. 1.50 W alle Annonccn-Expeditionen zu Original- für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seisersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Gmmbach, Callenberg, Tirschheim, Knhschnappel, St. Egidien, Hüttengmnd u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltunusbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Sonntag, den 28. Mai !893 43. Jahrgang. Sonntagsruhe im vandelsgewerbe betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hat genehmigt, daß Gehüllen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen u) bei dem Handel mit Brod und Weitzer Bäckerwaare von 5 Uhr früh bis > 9 Uhr und von ll Uhr Vormittags bis 5 Uhr Stachmittags und b) bei dem Handel mit Eonditortvaaren während der Stunden von 1l Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden dürfen. Es haben jedoch solchenfalls die Bestimmungen in 8 195 e Abs. 3 der Reichsgewerbeordnuttg Platz zu greifen. Hohenstein, den 19. Mai 1893. Der Stadtrat h. vr. Backofen, Bürgermeister. Am Folium 75 des Handelsregisters für die Dorfschaften des hiesigen Gerichtsbezirks ist heute die Firma Diamantschwarzfärberei Oberlungwitz, Rudolf Kunath, und als deren Inhaber der Kammann Ernst Emil Rndolf Kunath in Oberlungwitz eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 24. Mai 1893. Eonstantin. Versteigerung. Die zum Nachlasse des Bäckermeisters Hermann Friedrich Langer in Ernstthal gehörigen Grundstücke, als: 1. das Hausgrnndstttck, dir. 188 des Brandkatastcrs, Nr. 204n und 204b des Flurbuchs nud Folium 189 des Grundbuchs für Ernstthal und 2. das Feldgrurldstttck Nr. l875 des Flurbuchs und Folium 716 des Grund buchs für Oberlungwitz sollen am Ist. Amit 1893, vormittags 11 Uhr erbtheilungshalber in dein unter 1 bezeichneten Hausgrundstücke meistbietend versteigert werden. Die Berstcigcrungsbedinguugen sind an der Gerichtstafel und im,Gasthofe zum grauen Wol' angeschlagen. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 23. Mai 1893. ^sonstakttin. Den 31. Mai, Vormittag 11 Uhr kommen in Gcrsvors, Weigelt's Lchankwirthschaft — dort eingestellt — ver schiedene Möbel gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Sekretär Kurth. <Q 39.) Im hiesigen Änctionslocale sollen den 1. Juni, Vormittags 10 Uhr verschiedene Möbel, worunter Sopha, Stühle und Spiegel gegen Brarzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Sekretär Kurth. (Q 270/93.) Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen in Oberlungwitz betr. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen im hiesigen Orte finden an den nachver- zcichneten Tagen, nachmittags V^—Uhr, im' Emmahospitale hierselbst in folgender Ordnung statt: Montag, den 29. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit S, v, v, L, r, S und 8 anfängt, Dienstag, den 39. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit L, L, I«, X, O, r und y ansängt, Mittwoch, den 31. Mai d. I., für die Kinder, deren Familiennamen mit H, 8, D, H, V, X, 1 und 2i anfängt. Jedes geimpfte Kind ist am achten Tage nach der Impfung dem Jmpfarzte Nachmittag von Uhr im Emmahospitale zur Nach ¬ schau vorzustellen. Jmpfpflichtig sind alle im Jahre 1892 geborenen Kinder, sowie diejenigen in den Vorjahren geborenen Kinder, deren Impfung noch nicht erfolgt, bezw. aus irgend einem Grunde unterblieben ist. Hinterziehung der Impfung wird an den Eltern und Pflegeeltern mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. geahndet und sind deshalb Entschuldigungen für den Fall, daß eine Impfung aus irgend einem Grunde unterbleiben soll, noch vor der Impfung bei dem Jmpfarzte, Herrn Rossa, anzubringen. Oberlungwitz, am 24. Mai 1893. Der G e m e i n d e v o r st a n d. Oppermann. Bekanntmachung. Dienstag, den 39. Mai, 3. Gemeindeanlagen-Einnahme: vormittags bei Herrn Röder, nachmittags in der Gemeinde-Expedition. Hermsdorf, den 28. Mai 1893. G ötze. Sonderzüge von Chemnitz nach München zur Allgem. deutschen Landwirthschafts-Ausstettung in München WlM, k« 7 Zm mü ImM«, kl l!. Zni k Z. Abfahrt von Glauchau: 4 Uhr 40 Min. Nachmittag, Ankunft in München: 5 Uhr 25 Min. Vormittag am 8. bez. 9. Juni. Jahrpreis für Hin nnd Rückfahrt: Glauchau-München I. Kl. 40,20 Mk., II. Kl. 29,00 Mk., Ist. Kl. 17,20 Mk. Fahrkanengültigkeit 45 Tage. Der Fahrkartenverkauf wird am Tage vor Abgang der Züge abends 6 Uhr geschlossen. Näheres crgiebt die bei den sächsischen Staatsbahnstationen unentgeltlich zu erhaltende Uebcrsicht über die Sonderzüge. Dresden, am 24. Mai 1893. KW. ßknmlkmim kr KMni AMcisknkhm. Hoffmann. Sach lisch es. Hohenstein, 27. Mai. Mittwoch Abend traf Herr Generalmajor Müller von Berneck, nebst Adjutant Hauptmann von Seydewitz aus Leipzig, sowie Oberstabsarzt vr. Körner aus Zittau in Glauchau ein behufs Abhaltung der Gcneralmusterung für die Amtshaupt- mannschast Glauchau. In hiesiger Stadt, wo die Post-Packctbestellungs- fährten mittels Pferdekräftcn ausgeführt werden, sind die Packetbesteller verpflichtet, auf ihren Bestellsahrten von dem Publikum Pallete ohne Werthangabe zur Ablieferung bei der Postanstalt entgegenzunehmen. Es ist auch zulässig, bei der Postanstalt die Abholung abzusendender Pallete aus der Wohnung des Absenders schriftlich zu be stellen. Für derartige Bestellschreiben, Bestellkarten oder An- meldezettcl kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung: dieselben können in die Briefkasten gelegt oder den bestellenden Boten mitgegebcn werden. Die Packetbesteller nehmen die Packete innerhalb der Häuser selbst, die sie zum Zweck der Bestellung betreten, oder auch an denjenigen Stellen entgegen, wo ihr Fuhrwerk hält. Die Packetbesteller führen ein Annahmebuch mit sich, in welches sie die angenommenen Packecsendungen einzutragen haben; zum Einträgen ist auch der Auflieferer be fugt. Für die von den Packetbesteller» eingesammelten ge wöhnlichen Packete kommt außer dem Porto eine Nebengcbühr von 10 Pfennigen zur Erhebung. Neue Rechtsgrundsätze auf Grund der neueren Entschei dungen des Reichsversicherungsamtes zum Jnvaliditäts- und Altersvcrsicherungsgesetze. 1. Personen, welche Bauarbeiten bei wechselnden Arbeitgebern, namentlich auf dem Lande, ohne Zu ziehung von Gehilfen fertigen, werden nur dann als versiche rungspflichtig ;zu erachten sein, wenn es sich nur um gering fügige Reparaturarbeiten handelt, wie solche von.dem ländlichen Besitzer auch wohl selbst mit Hilfe seiner Leute vorgenommen oder doch wenigstens geleitet und beaufsichtigt zu werden pflegen, während die Vcrsicherungspflicht als ausgeschlossen zu betrachten ist, wenn es sich um längere Zeit erfordernde Bauten, zu deren Herstellung ,es eines höheren Meisters technischer Fertigkeiten und deshalb auch einer handwerksmäßigen Vorbildung bedarf, handelt. 2. Ein in eigener Werkstatt arbeitender Tischler, der während eines Theils des Sommers Maurerarbeiten übernahm, ist für nicht versicherungspflichtig erachtet worden. 3. Haus schneider sind, unbeschadet derjenigen Ausnahmefälle, deren eigenartig. Verhältnisse eine abweichende Beurtheilung erheischen, im Allgemeinen, auch wenn sie sich vorwiegend mit Flickarbeiten beschäftigen und hauptsächlich in den Häusern ihrer Kunden arbeiten, nicht als Arbeiter im Sinne des Jnvaliditäts- und Altersversichcrungsgesetzes, sondern als selbstständige Gewerb- treibende zu behandeln. Der Verein sächsischer Gemeindebcamten hält seine Gene ralversammlung in Löbau ab. Die Tagesordnung ist in fol gender Weise festgestellt worden: 1. Bericht der Rechnungs revisoren über die Vereinsrechnung auf das Jahr 1891/92 und Richtigsprechung derselben, Bericht über den derzeitigen Stand der Vereinskasse; 2. Bericht über den Stand der Mobiliar- brandvcrsicherungskasse; 3. Antrag des Vereinsbezirks Dresden, eine Wittwen- und Waisenpensionszuschußkasse im Verein sächsischer Gemeindebeamten zu errichten; 4. Anttag des Ver einsbezirks Döbeln, bei der Staatsregierung zu bitten, das Gesetz vom 23. August 1878 auf alle Gemeindeunterbeamte, welche sich bei einer Behörde 10 Jahre in einer mir Pensions berechtigung verbundenen Stelle befänden, auszudehnen; 5. Vorlage des Vereinsdirektoriums, die vom Bereinsbezfrk Dresden beantragte Einführung einer Geschäftsordnung für die Gene ralversammlung betreffend; 6. Antrag des Direktoriums um Zuweisung von Geldern der Vereinskasse an den bxim Verein bestehenden Unterstützungsstammfonds; 7. Wahl des Vorortes der nächsten Generalversammlung und 8. Wahl der Rechnungs revisoren. Eine recht thörichte Angewohnheit ist es doch, daß man, wenn man einen Ausflug unternimmt, um sich in Wald und Feld zu erfrischen, das Rauchen nicht vermeiden kann! Obwohl es im Walde überall angeschlagen steht: „Das Rauchen ist bei Strafe verboten!" wird dies nicht beachtet und tapfer daraus los gequalmt? Und das soll eine Erholung und Erfrischung sein, nachdem man wochenlang in den dumpfen Fabriksälen oder Werkstätten oder in drückenden Zimmern gearbeitet hat? Weg darum im Walde mit Cigarren und qualmenden Cigaretten! Ist es nicht zehnmal besser, man athmct die frische und gesunde Waldluft mit kräftigen Zügen ein? Am Mittwoch Vormittag verunglückte in einer Luganer Steinkohlengrube vor seinem Arbeitsorte der Häuer Ernst Hermann Börnig, 35 Jahre alt, von dort, dadurch erheblich, daß er beim Schlagen eines Stempels von hereinbrechendcr Kohle, als er flüchten wollte, von dieser zu Boden geworfen und ihm der linke Ober.chenkel gebrochen wurde; auch Ver-