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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Hans. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm, 10 Uhs sowie für Auswärts alle Austräger, desA. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-^rnftthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seisersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirfchheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Nr. 92 Sonnabend, den 22. April 1893 43. Jahrgang. Den bei der land- und forstwirthschastlichcn Berufs-Genossenschaft versicherten hiesigen Betriebsunternehmern wird hiermit bekannt gemacht, daß die Heberolle aus das Jahr 1893 sowie die Aenderungsliste Im Gasthofe „zur Sonne" in .Hohenstein, Goldbachstraße, sollen Dienstag, den 25. April von Vorm. 10 Nhr ab ea. 300 Stck. Hüte, 300 Stck. Sommer und Wintermützen, 200 Paar Filzpantoffeln u. -Schuhe, 3 Etr. Kälberhaare, 2 Etr. Schafwolle u. A. m. gegen Baarzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (Q 212/93.) Sächsisches. Hohenstein, 21. April. Der heutigen Nummer liegt der Sommerfahrplan der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen, gütig vom I. Mai 1893 ab, bei. Während wir in Sachsen uns einer sortgesetzt trockenen Witterung ersreuen, kommt aus Süditalien die Nachricht von einem Schneesturm. Aus Neapel wird vom Freitag gemeldet: „Seit gestern schneit und stürmt es im ganzen Gebiet von Neapel, die Berge sind mit Schnee bedeckt und das Thermo meter zeigt süns Grad unter Null". In Polen sieht es auch wieder winterlich aus. Eine Warschauer Depesche besagt: „Aus sämmtlichcn Gouvernements des Königreichs Polen wird ge meldet, daß in den letzten drei Tagen der Frost bis auf acht Grad Reanmur sich steigerte. Die Wintersaaten haben empfind lich gelitten, stellenweise muß die Saat umgepflügt werden". In Schweden tobte Mitte der vorigen Woche ein heftiger Sturm. Seit diesem Jahre wird ein Apfelbaum in Sachsen ge zogen, der bis vor 3 Jahren nur auf Neuseeland zu finden war. Die Deutschen aui jener Insel des Stillen Oceans be nannten die schönen, großen, rothen und schwerwelkcndcn Früchte nach ihrem größten Landsmann Bismarcksäpsel. Vor 3 Jahren wurden Bismarcksüpselbäumchcn nach England gebracht und von dort in die großherzoglichen Obstgärten von Baden-Baden verpflanzt. Im Jahre 1892 wurden bereits über 1000 wohl schmeckende und sarbenschöne Bismarcksäpsel an ein- und zwei jährigen Bäumchen in den großherzoglichen Obstgärten zu Baden- Baden geerntet. Nachrichten, welche über sächsische Aussteller in Chicago eintreffen, melden, daß unsere Landsleute tüchtig an der Arbeit sind. Es sei allerdings keine Aussicht vorhanden, die Aus stellung bis zum 1. Mai >893 fertig zu stellen, obgleich Tausende von Menschen Tag und Nacht an dem gewaltigen Werke arbeiten; namentlich in der großen Jndustrichallc entfalten die Nationen eine fieberhafte Thätigkeit. Die deutsche Abtheilung ist bis jetzt am Weitesten vorgeschritten, obgleich auch sie vor Mitte Juni in allen ihren Theilen kaum vollendet sein wird. Das vollkommenste Bild in der ganzen Jndustriehalle giebt bis jetzt die Collectivgruppe der Sächsischen Textilindustrie. Dieselbe bildet die umfangreichste Grnppe innerhalb der deutschen Ab theilung. Die Decoration der sächsischen Textil-Gruppe liegt in den Händen des Directors der königl. Industrieschule zu Plauen, Professor Hofmann, der die umfangreiche Arbeit inner halb 6 Wochen zu beendige» gedenkt. Einem Lehrer in Mersebnrg, Herrn j Wendenburg, ist bei der Lösung einer von einer reichen Amerikanerin in „Schorers Famüienblatt" ausgeschriebenen Preisaufgabe unter 800 Concurrenten der erste Preis zueckannt worden, der in dem völlig kostenlosen Besuch der Chicagoer Weltausstellung besteht. Von der königl. Regierung dort ist dem glücklichen Preisge- winner bereits der zur Ausführung der Amerikafahrt erforder liche Urlaub bewilligt worden. Nicht selten wird von gewissenlosen Agenten die Leicht gläubigkeit oder Unerfahrenheit des Publikums in der Weise mißbraucht, daß sie sich zur Vermittelung von Stellen nach den Vereinigten Staaten von Amerika erbieten. Es sei deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß nach nordamerikanischen Ge setzen eine solche direkte Stellenvermittelung von hier aus nach den Vereinigten Staaten nicht bewirkt werden darf. Und auch die Thätigkeit transatlantischer Stcllenvcrmittelungsbureaux darf sich nur auf solche Bewerber erstrecken, welche entweder ameri kanische Bürger sind oder, wenn sie einem anderen Staate an- gehörcn, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika sich aufhalten. Wer daher sich vor Enttäuschung und Schaden be Oppermann. erfolgen; außerdem eine Desinfektion der schmutzigen Wäsche und ähnlicher Gegenstände. Als verdächtige Schiffe sollen solche angesehen werden, welche während der Ueberfahrt zwar Cholerafälle gehabt haben, bei denen die letzteren aber mehr als sieben Tage zurückliegen. Diesen Schiffen gegenüber hat eine ärztliche Besichtigung und Desinfektion der betreffenden Wäsche stattzufinden, außerdem können Besatzung und Passagiere während eines fünftägigen Zeitraums einer Ueberwachung unter zogen werden. Die unschädlichen Schiffe sollen in der Regel sofort zum freien Verkehr zugelasfen werden. Die Behörde des Ankunstshasens kann jedoch die Desinfection und andere entsprechende Maßregeln anordnen und Passagiere und Man» schäften einer sanitätspolizeilichen Ueberwachung unterwerfen. Letztere darf aber einen fünftägigen Zeitraum von dem Tage der Abfahrt des Schiffes von dem verseuchten Hafen nicht übersteigen. Für Schiffe, welche der Küstenschifffahrt dienen, können schärfere Maßregeln vorgeschriebcn werden. — Was die Staaten betrifft, welche der Konvention noch nicht beigetretcn sind so kommt hier namentlich England in Betracht. Die englischen Delegirten waren nicht mit Vollmachten versehen, doch darf ein baldiger Beitritt Englands nm so sicherer in Aussicht gc^ uommen werden, als die Konvention den in England gehegten Anschauungen entspricht. Zum Beitritt ist eiu dreimonatlicher Zeitraum offen gelassen worden. Die Delegirten von Schweden Norwegen und Dänemark haben die Konvention aü l ol'oro»- ünm genommen und wollten die getroffenen Vereinbarungen ihren Regierungen in befürwortendem Sinne unterbreiten. Die spanischen Delegierten haben erklärt, daß sie mit den Bestim mungen, welche den Landverkehr betreffen, im allgemeine» ein verstanden seien, daß sie die Konvention aber nicht unterzeichnen könnten, weil letztere hinsichtlich des Seeverkehrs mit de» i» Spanien bestehenden schärferen Bestimmungen nicht im Ein klänge stände. Schließlich haben auch die Delegirten der Türkei und Portugals die Konvention ml rrü'ai'anüuru ge nommen. Nach einem auf der Konferenz zum Ausdruck ge kommenen Wunsche soll das Ergebnis; der Dresdner Bera- thungen auch den Regierungen der Staaten von Nord- und Süd amerika mitgetheilt werden. Geprügelt darf nicht werden, so hat das Reichsgericht in einer Anklage gegen einen Polizeisergeantcn entschieden, der be hauptete, ein Recht zu haben, die ihm zur Arbeit gegebenen Insassen einer Provinzial-Arbeitsanstalt bei ungenügender Ar beit körperlich zu mißhandeln. „Nirgends", so sagt das Reichs gericht, „kann cs nach der geltenden Gesetzgebung Beamten ge stattet sein, die ihrer Aufsicht unterstellten Personen körperlich zu mißhandeln." Der am 23. Febr. 1870 zu Rödlitz geborene und in Marienthal wohnhafte Glasergehülfe Ernst Louis Franke ist von der II. Strafkammer des Königl. Landgerichts Zwickau am 19. April wegen schwerer Diebstähle zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren, 10 Jahren Ehrenrechtsverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurtheilt worden. Nach seinen eigenen Geständnissen hat er in Marienthal, Hohenstein, Rödlitz nnd Hohndorf verschiedene Einbruchsdicbstähle verübt. Als Be stohlene kamen der Restaurateur nnd Materialwaarcnhändlcr Ernst Moritz Oschatz in Marienthal, Hausbesitzer und Berg invalid Friedrich Angnst Goldberg daselbst, Restaurateur nnd Hausbesitzer Theodor Bauer in Hohenstein, Gemcindevorstand David Heinrich Reinhold in Rödlitz, Gastwirthin Schürer in Hohndorf, Gemcindevorstand Carl August Reinhold daselbst und Restaurateur August Rudolf ebendaselbst, sowie Strumpf wirker Hermann Paul Pucher und Restanrateur Friedrich Louis Müller in Frage. In der Hauptsache hat Angeklagter Geld gestohlen. Der frühere Eisenhobler Emil Oskar Viertel aus Berns ¬ wahren will, wird jede in Deutschland an ihn herantretende Stellenvermittelungsofferte für jenseits des Oceans rundweg von der Hand weisen. Seitens des Publikums wird an die Postanstalten oder Briefträger häufig das Verlangen gestellt, die Postsachen im Falle der Abwesenheit des Empfängers an Familienglieder nicht abzugeben, sondern unter Umständen mehrere Tage bis zum Antreffen des Empfängers aufzubewahren. Diesem Wunsche ist gemäß einer Entscheidung der Postverwaltung nicht zu ent sprechen. Zur Erreichung des genannten Zweckes kann der betr. Empfänger nur eine Abholungserklärung niederlegen, hat aber dann alle Postsendungen selbst abzuholen. Dagegen kann ver langt werden, daß der bestellende Bote die Postsendungen dem Empfänger ins Dienstlokal, in die Arbeitsstelle rc. bringt, aber dann auch regelmäßig. Daß der Bote die Sendungen noch in die Privatwohnung bringen soll, wenn er den Empfänger im Dienstlokal rc. nicht getroffen hat, kann nicht beansprucht werden. In der 75. Sitzung des Reichstages vom 14. April, an deren Schluß wieder einmal die Beschlußunsähigkeit festgestellt wurde, fehlten von den sächsischen Reichstagsabgeordneten: als krank Abgeordneter Klemm; ohne Entschuldigung die Abgeord neten Ackermann, Auer, Buddeberg, Or. v. Frege, Gehlert, Goetz, Ur. Hartmann-Plauen, Hempel, Holtzmann, Schippel, Schmidt, Stolle. Von 23 Abgeordneten Sachsens waren also nur 10 anwesend. Ueber die Beschlüsse der Dresdner Sanitätskonferenz wird der „Schles. Ztg." aus Berlin von sonst gut unterrichteter Seite geschrieben: Der in Dresden zustande gebrachten inter nationalen Sanitätskonvention sind folgende Staaten beige treten: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, die Niederlande, Rußland und die Schweiz. Die Konvention soll vorläufig fünf Jahre in Geltung bleiben und dann, wenn sie nicht gekündigt wird, von fünf zu fünf Jahren sich erneuern. Ihre Ratifikation hat in Berlin binnen sechs Monaten vom Tage der Unterzeichnung <45. April d. I.) ab zu erfolgen. Der wichtigste Titel der Beschlüsse der Sanitätskonserenz betrifft die Maßregeln, welche geeignet sind, die betheiligten Regierungen über das Auftreten und den Verlauf der Cholera in den einzelnen Vertragsländern auf dem Laufenden zu erhalten wie auch über die Anordnungen zn unterrichten, welche zur Abwehr einer Verbreitung der Seuche getroffen sind. Als Waaren, welche künftighin beim Auftreten einer Choleraepidemie von der Einfuhr auszuschließen seien, sind bezeichnet worden: gebrauchte Leibwäsche, alte Kleider, gebrauchtes Bettzeug und gewisse Kategorien von Lumpen. Bezüglich der letzteren ist ein Unterschied gemacht worden, ob sie aus dem Großhandel stammen und schon eine Reihe von Manipulationen durchgemacht habe», ehe sie zur Ausfuhr gelangten, oder frisch gesammelt worden sind und allenfalls als gefährlich erachtet werden können. Durch bestimmte Beschlüsse ist sodann Vorsorge getroffen worden, daß Einfuhr verbote, Maßregeln, soweit stc hiernach überhaupt noch zulässig sind, sowohl in ihrer zeitlichen als in ihrer örtlichen Begren zung das absolut nothwendige Maß nicht überschreiten. Für den' Reise- und Eisenbahnverkehr sind möglichste Erleichterungen vorgesehen und Garantien dafür genommen, daß die Behelli gung des Publikums nicht zu groß werde. Landguarantänen sollen nicht zulässig sein. Bezüglich der Durchführung der Scc- sanitäts-Polizeimaßregeln hat man einen Unterschied staiuirt zwischen infizirten, verdächtigen und unschädlichen Schiffen. Als infizirte Schiffe sollen solche angesehen werden, welche bei ihrer Ankunft oder während der letzten sieben Reisetage Cholera- fälle an Bord gehabt haben; bei ihnen soll eine Ausschiffung und Jsolirung der Kranken, sowie eine einen fünftägigen Zeit raum nicht überschreitende Beobachtung der übrigen Personen Am 28. April Nachm. 4 Uhr kommen an der Wohnung des früheren Händlers Cduard Flemig in Gersdors ein Handwagen, eine Parthie Hen, 1 Fleischstock, 1 Wnrsttisch, 2 Leitern, 1 Fleisch satz, 5 Fässer, eine Parthie Dünger u. A. m. gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. ,0.197 93.) Bekanntmachung. vom 2V. April bis mit 4. Mai dss. Js. in hiesiger Gemeindeexpedition während der Expeditionszeit zur Einsichtnahme ausliegt. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen Veranlagung der Betriebe im Unternehmervcrzeichnifse sind direct an die Geschäftsstelle der Genossenschaft (Dresden, Wienerstr. 13, II.) unverzüglich zu richten. Oberlungwitz, am 18. April 1893. Der Gemeindevorstand. Oppermann. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der Staatscinkommensteucrzettel für das laufende Jahr beendet ist, werden in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes von 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche ihre Beitragspflicht in hiesiger Gemeinde zu erfüllen haben und denen der Steuerzettel nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgc- fordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zur Vermeidung von Rechtsnachtheilen zu melden. Oberlungwitz, am 18. April 1893. Der Gemeindevorstand.