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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro -Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1v Uhl sowie für Auswärts alle Austräger, desA alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 302 Donnerstag, den 29. December 1892. 42. Jahrgang. Bekanntmachung, steuerfreie Verwendung von undenaturirtenr Branntweine betr. Das Königliche Finanzministerium hat im Anschlusse an eine im Königreiche Preußen -getroffene Anordnung unter Aushebung der bisherigen maßgebenden Vorschriften bestimmt, daß die in dem beigefügtcn Verzeichnisse unter D aufgesührten, zu Heilzwecken geeigneten alkoholhaltigen Präparate im Apothckenbetriebc und von Heilmittelfabrikanten (Droguisten u. s. w.) aus undenaturirtenr Branntweine steuerfrei nicht mehr hergcstellt werden dürfen. Diese Anordnung tritt für alle Betheiligten sofort in Kraft. Dresden, am 22. December 1892. Königliche Zoll- und Steuer-Direction. vr. Löbe. V erz e Aguae cksntikricnas aloolroliaao .... 8piriw8 ad8olutu8 (^lkolrol absolutus) . U6tIl6r6U8 (Salami Oarvi ... Linnamomi ckilntus k'ormicmrum lunipsri Nalissuk „ 6OINPO8itU8 . . . . Nantkue erispaa „ piporitao O i ch tt i tz. Alkoholhaltige Zahn- und Mundwasser und Zahntinkturen aller Act. Weingeist.*) Absoluter Alkohol. Hossmannstropfen. Kalmusspiritus. Kümmelspiritus. Zimmetspiritus. Verdünnter Weingeist.*) Ameisenspiritus. Wachholderspiritus. Melissenspiritus. Karmelitergeist. Krauscminzspiritus. Pfeffermiuzspiritus. *) Bemerkung. Weingeist und verdünnter Weingeist dürfen von dem Berechtigten aus un- denaturirtem Brauntiveine insoweii steuerfrei hergestellt werden, als sie bestimmt sind, in der Apotheke, Heilmitlelfabrik u. s. w. zur Bereitung anderer nicht in dem Verzeichnisse anfgesührler, pharmazeutischer Präparate zu dienen. öpiritus N^ristieus „ vini „ „ OoFiraa (8piritu8 6 vinv) . „ „ Oalliai „ „ Uum Tinülura ^bsintlrii „ ^1068 60MP08itN ,. amaru „ aromatiou „ ^uruntü „ „ lruotu8 immaturi . . „ Oalami „ „ aomposita „ 6ap8iai „ (larckamomi „ Oar^opli^IIi „ Ollinaa (Linalronuk, tzuinquinae) „ „ (Linotionao, tzuinguina«) aompo8ita „ Oinnamomi ....... „ Oalungua „ Kantianus „ „ eoinposita .... „ Uimonü „ Nuaickis ,, Llontkae ori8pU6 „ „ pipsritao „ 8antalini „ Vanillu« „ Nngibarw ,, ,, lortior Muskntspiritus. Arak. Kognak. Franzbranntwein. Rum. Wermuthtinktur. Zusammengesetzte Aloätinktur. Bittere Tinktur. Aromatische Tinktur. Pomeranzentinktur. Pomeranzentinktur aus unreifen Früchten. Kalmustinktur. Zusammengesetzte Kalmustinktur. Spanischpfeffertinktur. Kardamomtinktur. Kreidenelkentinktur. Chinatinktur. Zusammengesetzte Chinatinktur. Zimmttinktur. Galganttinktur. Enziantinktur. Zusammengese tzte Enziantinktur. Limonentinktur. Muskattinktur. Krauseminztinktur. Psefferminztinktur. Sandeltinktur. Vanillctinktur. Jngwertinktur. Starke Jngwertinktur. Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genußzwecken dienen, z. B. Liköre, Essenzen zur Likörfabrikation, Bitterschnäpse, Pfefferminzplätzchen und dergl. Sächsisches. Hohenstein, 28. December. Beim Herannahen des Jahreswechsels sei nochmals darauf aufmerksam gemachr, daß es sich dringend empfiehlt, den Einkauf von Freimarken zur Frankirung der Neujahrsbriefe nicht bis zum 31. December zu verschieben, sondern schon einige Tage vorher zu bewirken, damit zur Zeit des Neujahrsverkehrs unnöthige Erschwernisse des Publikums an den Postschaltern vermieden werden. Ebenso ist es im eigenen Interesse des Publikums in hohem Grade erwünscht, daß mit der Auflieferung der Nenjahrsbriefe, insbesondere der nach entfernteren Orten bestimmten, frühzeitig begonnen und damit nicht bis zum letzten December gewartet wird. 2. Da mit bei dem zum Jahreswechsel beträchtlich gesteigerten Brief- .verkehr die Briefbestellung in den größeren Städten vrdnuugs- mäßig durchgeführt werden kann, ist es in noch höherem Grade als wie zu gewöhnlichen Zeiten erforderlich, daß in den Auf schriften der nach anderen Orten und an Bewohner der eigenen Stadt gerichteten Briefsendungen die Angabe der Wohnung des Empfängers nach Straße, Hausnummer -und Stockwerk recht genau erfolge. Sofern diesem Ersorderniß nicht genügt wird, haben die Absender Verzögerungen in der Bestellung der Sendungen sich lediglich selbst zuzuschreibcn. Die König!. Amtshauptnmnnschast Glauchau macht in An betracht des bevorstehenden Dicnstbotcnwechscls Folgendes be kannt: Es ist von verschiedenen Seiten die Befürchtung, daß durch den zu Neujahr bevorstehenden Dicnstbotenwcchsel von Neuem eine Verschleppung der Maul- und .Klauenseuche herbei geführt werden könnte, und die Bitte um Verhaltungsmaßregeln hiergegen ausgesprochen worden. Nach Vernehmung mit dem Königlichen Bczirksthierarzte wird daher hierdurch bekannt ge macht, daß es sich empfiehlt, beim Antritt von Dienstboten welche ans verseuchten Ortschaften oder Gehöften kommen, eine gründliche Reinigung der im Dienst verwendeten Kleider, be sonders auch der Fußbekleidung durch Waschen bez. bei dem Schuhwerk durch feuchtes Abwischen vornehmen zu lassen. Nach dem Waschen sind die Kleider an einem luftigen Ort zu trock nen, Schuhwerk ist einzufetten. Diese einfache Maßregel, ge wissenhaft durchgeführt, schützt sicher vor Verschleppung der Seuche, während die mehrfach vorgcschlagcne Erhitzung der Kleider pp. nn Backofen nach der Versicherung des Königlichen Bezirksthierarztes keine Gewähr für eine erfolgreiche Desinfektion bietet. Mit dem 1. Januar tritt die vom letzten Landtage an genommene Notariatsordnung für das Königreich Sachsen nebst dem Kostengcsctze sür Notare in Kraft, welche die Befugnisse und Geschäfte der Notare gegenüber der bisher giltigen Ord- mung vom 3. Juni 1859 wesentlich erweitert, sodaß die Thätig- kcit des Notars grundsätzlich denselben Vorschriften unterstellt ist, welche unter gleichen Verhältnissen von richterlichen Beamten in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit beobachtet werden müssen. Das neue Gesetz ertheilt den Notaren die Befugniß zur Entgegennahme und Verwahrung von Testamenten, für deren Verwahrung besondere Anordnungen gegeben werden. Bisher war den Notaren nur gestattet, letztwillige Versügungen zu Protokoll zu nehmen, nicht aber geschlossene Testamente aufzubewahrcn. Dasselbe gilt von den Erbverträgen, welche bisher nur in der Form eines gerichtlichen letzten Willens, vor dem Notar allo überhaupt nicht errichtet werden durften. Die Zulassung der notariellen Form sür derartige Akte kommt inso fern einem besonderen Bedürfnisse entgegen, als die Notare mit Vorliebe für Aufnahme von Eheverträgen in Anspruch ge nommen werden und solche gewöhnlich erbvertragsmäßigc Be stimmungen enthalten. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen kann künftig ebenfalls vor dem Notar erfolgen; ebenso hat der Letztere den bei ihm errichteten oder niedergelegten letzten Willen zu eröffnen. Die Aufnahme von Protokollen über ehe weibliche Verbürgungen, sowie über Schenkungen von mehr als 3000 Mk., welche bisher den Gerichten Vorbehalten war, ist künftig ebenfalls den Notaren gestattet. Endlich werden die Notare ermächtigt, zur Eröffnung von Erklärungen an Andere, insbesondere von Kündigungen, Mahnungen, Rechtsverwahr ungen und dergleichen in schriftlicher Form und im Wege der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, ferner zur Abnahme von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen in gewissen Fällen z. B. Beeidigung der Richtigkeit angemeldcter Forderungen seitens der Gläubiger in ausländischen Concursen, sowie eides stattliche Versicherungen über das Nichtvorhandensein von Mit erben (nach dem preußischen Gesetze vom 12. März 1869), zur Vernehmung und nöthigenfalls Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen. Eine wichtige Neuerung ist ferner die, daß die Notare befugt sein sollen, Amtshandlungen auch in fremder Sprache vorzunehmen, wenn sie versichern, dieser Sprache ausreichend mächtig zu sein. Bisher waren zu solchen Verhandlungen nur bestimmte Notare bestellt. Das Gesetz charakterisirt die Notare, als öffentliche Beamte. Die Notare werden vom Justizministerium aus der Zahl der Rechtsanwälte für einen bestimmten Ort in größeren Städten auch für einen bestimmten Ortstheil auf so lauge, als sie daselbst ihre Ge schäftsstelle haben, ernannt, können aber ihr Amt im ganzen Königreiche ausüben. Es darf erwartet werden, daß infolge dieses neuen Gesetzes das Notariat in Sachsen für den Rechts verkehr dieselbe Bedeutung erlangen wird, wie dies in der Mehrzahl der übrigen deutschen Staaten, besonders aber im Auslande seit langer Zeit der Fall ist. Die neuen österreichischen Münzen sind bereits in unserem Nachbarlande Böhmen in Umlauf. Die Goldmünzen zu 20 , und 10 Kronen, welche einen Werth von 17 und 8>/z Rink, haben, sehen unserem deutschen Golde ziemlich ähnlich, so daß Verwechselungen nicht ausgeschlossen sind. Am vorigen Sonnabend löste sich beim Einläuten des heiligen Weihnachtssestes der Klöppel der großen Glocke in der Kirche zu Grumbach. Derselbe fiel unter heftigem Gepolter so, daß glücklicherweise niemand verletzt wurde. Die Frau des Glöckners, welche in diesem Vorgänge ein Anzeichen erblickte, meinte: ..Es werde gewiß ihre kranke Mutter in O. sterben. Leider sollte sich die trübe Ahnung bewahrheiten, denn das Mntterange entschlummerte Abends '^8 Uhr für jenes bessere Leben. Am heiligen Abend sind einige bei Herrn Götz in Lichten stein gestohlene Gegenstände aufgefunden worden und zwar in St. Egidien. Von dem dortigen Bahnhofe fuhr der in St. Egidien wohnende Gutsbesitzer Karl Friedrich Vogel die dort angebrachten Abortfässer nach seiner Jauchengrube. In einem dieser Fässer wurden u. a. vorgesunden: 6 Einlagebücher der Sparkasse zu Lichtenstein, mehrere Recognitionsschcine und Hypothekenbriefe, Schuldverschreibungen, Feuerversichcrungs- papiere, ein ziemlich neuer Hammer, ein Meisel rc. Das Concursverfahren gegen die Bierbrauerei Glauchau Nagel und Weber, ist unter dem 27. December ausgehoben worden. Am Sonnabend ist aus der Gefangenanstalt in Ghcmnitz der Stellmacher Schröder aus Matschdorf bei Frankfurt a. M. entsprungen. Ganz zweifellos derselbe Schwindler, welcher in Zwickau vor den Feiertagen anstrat und in einer Buchhandlung eine Prachtbibel für 225 Mk. erschwindelte, auch noch in anderen Geschäften Versuche machte, Waaren zu erschwindeln, ist auch am heiligen Abend in Meerane ausgetreten und hat in vier verschiedenen Geschäften auf den Namen eines sehr bekannten, gutsituirten Fabrikanten in Meerane, auch mit Erfolg über 200 Mk. Waaren zu erlangen gewußt. Dort fielen dem Be trüger Pelzwaaren, Herrenkleider, Schuhwaarcn und 1 goldene Damen-Remontoiruhr mit langer goldener Kette und der Fabriknummer 41544, in die Hände. Der Betrüger wird als 22—23 Jahre alt, schmächtig und mit kleinem Schnurrbärtchen beschrieben, welcher dunkles Jaquet und Kutfchermütze mit Cocarde getragen hat. Seit einigen Tagen ist in Reichenbach am Straßen kreuzungspunkt beim Königsplatz eine Straßenlaterne mit Gas glühlicht angebracht worden. Dieselbe strahlt des Abends auf ziemlich werte Umgebung ein durchdringendes, ruhig brennen des intensives Licht aus, dem gegenüber die flackernde Flamme der gewöhnlichen Laternen roth und matt erscheint. Der Ver such mit dieser Neuerung ist im Publikum sehr beifällig auf- genommcu worden. Vorausgesetzt, daß derartige Glühlicht-