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WMemer Tageblat Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein 42. Jahrgang Sonntag den 9. Oktober 1^2 Montag, den 24. October 1892 Nachmittags gestattet. 6. Stunden Min. Erster mit Lieutenant Hoefer Hauptmann Förster Fi von Chavossy S Ämter An cn todt. 71 73 74 74 75 nachträglich abgehalten werden. Hohenstein, den 8. Oktober 1892. Gras Starhemberg von Reitzenstein I von Miklos Zweiter Dritter Vierter Distanzritt Berlin-Wien. Lieutenant v. Reitzenstein ist am 6. October Vormittag Bekanntmachung, die bevorstehende Stadtverordneten-brgänptngswahl betr. Nach den Bestimmungen in 8 44 mib F der Revidirten Städteordnnng von: 24. April 1873 sind von der Ltimmbcrechtignttg bei Stadtverordnetenwahlen ausge schlossen diejenigen Bürger, welche die Abentrichtnng der Staats- oder Eemeindeabgaben, einschließlich der Abgabe«» zu Schnl- nnd 2lr»»»e»»kaffe»» länger als 2 Jahre ganz oder theilweisc im Rückstände gelaffe»» haben. Mit Rücksicht auf die in einiger Zeit bevorstehende Ergänzungswahl der Stadtver ordneten werden alle diejenigen Bürger, welche mit der Leistung der bezeichneten Abgaben im Rückstände sind, zur alsbaldigen Erledigung ihrer Abgabcnrückstände bei Berittst ihres Stimmrechts amgcwrdert. Hohenstein, den 2t). September 1892. und Beleuchtungsmaterial ist an allen Sonn- und Festtagen sür die Tauer von 4»7—i „9 Uhr Vormittags und 11 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags gestattet. 5. Der übrige Detailhandel in offenen Verkaufsstellen wird an Sonn und Festtagen, mit Ausnahme des ersten Oster-, Pfingst und Weihnachtsfeiertags sowie des Charireitags, der Bußtage und des TodtenfcstsonutagS in der Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Werden in Verkaussgeschmtcn neben den unter 1, 2, 3 und 4 fallenden Waaren auch noch andere, nicht hierunter fallende Waaren seilgchalten, so gelten nir diese Geschärte lediglich die eine größere Beschränkung enthaltenden Bestimmungen unter 4 bez. 5. 7. Tie sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 6. Juli 1892 bleiben allent halben anstecht erhalten. Hohenstein, am 30. September 1892. Der S t a d t r a t h. vr. Backofen. Der L t a d t r a t h. vr. Backofen. A u c t t 0 N. Nächsten Dienstag, den 1l. Oetober, von Vormittag 9 Uhr ab sollen die zum Nach lasse des verstorbenen Karl Schwalbe gehörigen Gegenstände, als .Kleiber, Wäsche, Bette»», Möbels, eine Nähmaschine u. s. w. im Junghans scheu Hause Sir. >5 iu Gersdorf auss Meistgebot versteigert werden. Ebersbach, Ortsrichter. 40 06 24 50 14 07 Hohenstemer Jahrmarkt. Der im September attsgesallene Herbst-Jahrmarkt soll mit z« erhoffender Genehmignng des .Königliche»» Ministeriums des Innern selben werden, wo sic sich zeigen, vom Publikum svmpathisch begrüßt. Das zusammengebrvchene Pierd des Lieutenants v. Reitzenstein hat sich nach ausgiebiger Eognaclabung wieder er holt und befindet sich in verhültnißmäßig guter Eonditiou. Wien, 7. October. Hier ist Lieutenant Frhr. v. Reitzen stein allgemeiner Held. Die besten Records der deutschen Officiere sind nunmehr: 1. v. Reitzenstein 73 St. 6 Min., ge wiunt österreichischen Kaiserpreis und zweiten Preis 10 000 Mark: 2. Eürassier-Lieutenant von Thaer 78 St. 16 Min., gewinnt neunten Preis; 3. v. Kronenseldt 79 St. 6 Min.; 4. Hauptmann der Lustschiffer-Abtheilung v. Förster 79 St. 44 Min.; 5. Lieutenant Johannsen 80 St. 46 Min.; 6. Ritt meister Kimmerle 82 St. 3t Min.; 7. Rittmeister v. Tepper- Laski 83 St. 23 Miu.; 8. Secondelieutenant Heyl 84 St. 27 Min.; 9. Secondelieutenant v. Kummer 85 St. 14 Min.; 10. Prinz Leopold 85 St. 45 Min.; 11. Rittmeister Frhr. v. Schuckmann 86 St. 29 Min.; 12. Secondelieutenant Frhr. v. Meyern 86 St. 37 Min.; 13. Secondelieutenant Dietze 86 St. 38 Min.; 14. Secondelieutenant v. Jena 87 St. 26 Minuten. Frhr. v. Reitzenstein langte gestern um 11 Uhr äußerst ermüdet im Hotel Bristol an, stieg nur mit Mühe die Treppen hinauf uud wechselt die Wäsche, die durch die während des Rittes entstandenen Wunden blutgetränkt war. Er schlies sofort ein und ruhte bis zum späten Nachmittag. Um 6 Uhr abends versammelte im Speisesaal des Hotel Bristol ein gemein sames Mahl unter dem Vorsitz des Herzogs Günther von von Chavossy Sechster „ diesem Resultate dürfte kaum noch etwas geändert werden. Die größten Aussichten für die Zuerkennung des ersten Kon ditions-Preises hat der „Taurus ' des Priuzeu Friedrich Leo pold. — Aus Wieu, 6. October, wird berichtet: In vergangener Nacht sind von deutschen Reitern hier eingetroffcn: Prem.-Lieut. Zinke und Sek.-Lieut. Hopsf um 1 Uhr 1 Min , Rittmeister Block v. Blottnitz 2 Uhr 8 Min., Prem.-Lieut. Holtz 2 Uhr 55 Min., Prcm.-Lieut. Müller 4 Uhr 40 Min., Rittmeister Gras Schwerin 4 Uhr 45 Min., der bairische Sek.-Lieut. Boeck 5 Uhr 45 Miu-, Prem.-Lieut. Gras v. d. Goltz 6 Uhr 54 Min., Rittmeister v. Meyer 7 Uhr 36 Minuten. Wien, 6. October. Prinz Friedrich Leopold verblieb einer leichten Halsentzündung wegen heute im Zimmer, befindet sich indeß bereits Wohler und wird in kürzester Zeit wieder herge stellt sein. Auch Herzog Günther von Schleswig-Holstein ist etwas unwohl, und ist es unsicher, ob er an dem gemeinschaft lichen Essen der deutschen Distanzreiter theilnehmen wird, die heute übrigens fast alle der Vorstellung im Burgthcater bei wohnen. Das Straßenbild auf der Ringstraße ist heute durch die Anwesenheit der deutschen Officiere ganz verändert; die Die Aufstellung der Hauslisten betr. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 5. dss. Mts. geben wir nochmals be kannt, daß die Anssüllung der Hauslisten nach dem Stande am 12. Oetober c. zu ersolgeu hat. Es sind daher alle stencrpflichtigen Persone»» in die Listen auizunehmen, welche am 12. Oktober im Hause wohnen. Dagegen sind solche Personen wegzulassen, welche vor diesem Tage ausge,zogen, oder erst nach demselben eingezogen sind. Diese Listen sind binnen 19 Tage»» nach Empfang derselben, jkdoch nicht vor dem 12. Oktober c. bei der Stadtsteuereinnahme — Stadtkassen local — wieder einzureichen und zwar durch de»» Hausbesitzer selbst oder durch solche Personen, welche über etwaige Frage»» in Bczng ans die Angabe»» in der Liste genügende AnSkttnst zu crthcileu vcrmögcn. An die gewissenhafte Einhaltung der vorerwähnten Einreichungssrist wird hierdurch noch ganz besonders erinnert, da nach Anordnung des König!. Finanzministeriums jede Säumuiß ohne Nachsicht zu bestraseu ist. Im Uebrigen verweisen wir noch daraus, daß die Aussüllung der Hauslistcn von den Haushaltuugsvorständcn selbst zu ersolgen hat, da der betr. Hausbesitzer iür die Steuerbeträge, welche durch von ihm verschuldete unrichtige oder unvollständige Angaben in den Hanslisten dem Staate entgehen, hastet. Hohenstein, am 8. Oetober 1892. Der S t a d t r a t h. vr. Backofen. jeden Wochentag abends für den folgenden nehmen die Expedition bis Vorm. 19 Uh« Tag und kostet durch die Austräger pro MMN U WCWWKM W 8 M AR UW» 8 U sowie für Auswärts alle Austräger, de»zl° ,Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 V" « D UM' U 8 alle Annonccn-Expcdittonen zu Original- frei ins Haus. V V Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach- Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleifza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w um 9 Uhr 56 Min., wie gemeldet, in Wien angckommcn und hat somit für den Weg von Berlin nach Wien 73 Stunden 6 Minuten gebruncht. Freiherr v. Reitzenstein wäre jedenfalls früher in Wien eingetroffen, wenn er nicht durch einen dichten Nebel sich auf dem Wege vou Zuaim nach Floridsdorf verirrt hätte. Dicht hinter dem Ziele brach sein Pserd vor Erschöpf- ung zusammen. Freiherr v. Reitzenstein ist ans deutscher Seite der sichere Sieger und wird den Ehrenpreis des Kaisers von Oesterreich erhalten; er erhält somit in diesem Jabre schon den zweiten Ehrenpreis von Kaiser Franz Joses, da er aus der großen Preßburger Steeple Chase am 30. April d. I. eben falls als Sieger hervorging. Der Hauptmann der Berliner Lu tschisfer-Abtheilung von Förster tras ebenfalls in Wien am 6. Oetober Vormittags ein und hat für den Weg 75 Stunden 14 Minuten gebraucht. Weiter liegen noch folgende Nach richten vor: Das Hauptinteresse kouzentrirte sich auf die als Favoriten gestarteten Graf Koenigsmark und Kürassier-Lieute nant Reitzenstein. Ersterer ist mit seinem Pferde in Mährisch Budwitz zusammengebrochen, letzterer hat, wie bereits gemeldet, eine glänzende Leistung vollbracht, das Pferd ist indessen todt. Dasselbe war ein altenglisches Halbblut, welches rüher in Brüssel an einer Postkutsche gegangen ist. Die kaiserliche Fa milie nimmt fortgesetzt das größte Interesse an dem Distanz ritt, dessen Resultat sich bis letzt wie folgt stellt: vr. Backofen. Bekanntmachung, den öffentlichen Handel an Sonn nnd Festtagen betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hat zuwlgc Verordnung vom 22./28. dss. Nits, unter Dispensation von den cntgegenstehenden Bestimmungen des Bezirksstatuts vom 28. Juni dss. Js. bis auf Weiteres die Berlcgttttg der bisher an Soun nnd Fest tagen Nir de»» Hattdcl »Nit Brod ttttd Weiße»» Backwaaren, sowie mit Fleisch und Fleischwaären nachgelassenen Geschäftszeit in der Weise gestattet, daß bei dem Handel mit den bezeichneten Waaren Gesellen, Lehrlinge uud Arbeiter statt wie bisher in den Nach- mittagSstundcn zwischen 12 und 2 Uhr nunmehr Abends zwischen 6 und 8 Uhr im Winter, 5 und 7 Uhr im Sommer beschäftigt werden dürfen. Im Uebrigen hat die Königliche Lrcis- hauptmannschast die Genehmigung zu einer weiter gehenden Ausdehnung oder Verlegung des Sonntagshandcl abgelehnt. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach der öffentliche Handel an Sonu- nnd Festtagen zu den nachstehend angegebenen Stunden ge stattet ist. 1. Ter Vcrkaui von Brod- und weiße»» Backwaaren — ausschließlich der Conditor- waarcu — ist an aller» Sonn- und Festtage»» in der Zeit von 5 Uhr biS Hz9 Uhr, vor» 11 bis 12 Uhr Bormittags', 2 bis 3 Uhr und 6 bis 8 Uhr Nachmittags im Winter — d. i. vom 1. October bis 31. März — bezw. 5 bis 7 Uhr Nachmittags im Sommer — d. i. vom 1. April bis 30 September — gestattet. 2 Ter Handel mit Fleisch- und Fleischwaaren darr an alle»» Son»»- und Festtagen von >/„7 bis ^9 und 11 bis 12 Uhr Vormittags, Nachmittags aber von 9 bis 8 Uhr im Winter, vou 5 bis 7 Uhr im Sommer, stattfinden. 3. Beim Handel mit Milch dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an allen Sonn- nnd Festtage»» in der Zeit von V26—Uhr Bormittags und von 11 Uhr Bormittags bis 8 Uhr Nachmittags befchäitigt werden. 4. Der Verkauf von sonstigen Eß- nnd Matcrialwaaren (z B. Butter, Grün- waaren, Dclicateß- und Colvuialwanren, Cigarren) ingleichen der Kleinhandel mit Heizungs-