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Hohensteiner Tageblatt : 13.07.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189207132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18920713
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18920713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohensteiner Tageblatt
-
Jahr
1892
-
Monat
1892-07
- Tag 1892-07-13
-
Monat
1892-07
-
Jahr
1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 13.07.1892
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dcn> Bnichhosi i» da» Ha»-- zcsxhrt worden. Er selbst habe das Kind, da dies mehrsach aus dein Hause gelansen sei, wieder in das Busch- hoff'schc Haus geführt. Berrheidigcr Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie haben einmal gesagt, daß Ullenboom Ihnen dies Alles im Flüstertöne erzählt habe? Zeugin: Jawohl. Berth.: Weshalb sprach Ullenboom im Flüstertöne? Zeugin: Er sagte, wenn das, was er ihr sage, be kannt werde, dann könne er nicht mehr mit Ruhe über die Straße gehen. Präs.: ES dürfte den Herren Geschworenen bekannt sein, daß Ullenboom hier erklärt hat, er habe in Folge seines Verkehrs mit den Juden fast alle seine Kundschaft verloren. Präs.: Sagen Sie einmal, Zeugin, kennen Sie den Ullenboom? Zeugin: Jawohl, sehr gut, ich bin mit ihm zusammen ausgewachsen. Präs.: Halten Sie ih» für einen braven Mann? Zengin: Jawohl. Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn er vor Gericht etwas aussagt und beschwört, die Wahrheit sagt? Zeugin: Zweifellos. Präs.: Was halten Sie von seiner Schwester Mathilde? Zeugin: Die ist ebenso brav, wie ihr Bruder. Präs.: Herr Polizei-Sergeant Schlöer, sind Sie der Meinung, daß der er mordete Hegmann mit dem kleinen Pflcgekinde von Ullenboom zu ver wechsel» war? Zeuge: Nein, das Pflegekind war kleiner als der kleine Hegmann. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich koustatire, daß Mölders den kleinen Hegmann nicht gekannt hat. Erster Staatsanwalt Banmgard: Aber der Knabe Kcrnder kannte ihn. Rechtsanwalt Gammcrsbach: Es kommt bei diesem Punkte aber doch darauf an, wie weit auf das Zcuguiß des Knaben Kerndcr Gewicht gelegt wird. Präs.: Frau Beckman»! Keime» Sie den Mölders: Zeugin: Jawohl. Präs.: Haben Sie ihn häufig betrunken gesehen? Zeugin: Jawohl, MöldcrS war z. B. bei der letzten Kirmeß im Mai d. I. so betrunken, daß er auf der Straße getanzt hat. Präs.: Mölders sehen Sie sich einmal diese Schürze an, ist das dieselbe Schürze, die der kleine Hegmann an- hattc? Mölders: Das weiß ich nicht genau. Präs.: Haben Sie das Läppchen noch? Mölders: Nein. Präs.: Sie sollen das Läppchen immer mit sich herumgctragen haben ? Mölders: Das ist nicht wahr. Präs.: Seit wann haben Sie das Läppchen nicht mehr? Mölders: Ich habe das Läppchen an dem Tage, an dem ich von dem Herrn Amtsrichter vernommen wurde, wcggemorfcn. Rechtsauwalt Fleisch hauer: Ich bemerke, daß Mölders zum ersten Male am 6. Juli von dem Herrn Amtsrichter vernommen worden ist. Präs.: Haben Sie das Läppchen bei Ihrer ersten Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter fortgeworfen? Mölders: Ob cs gerade bei der ersten Vernehmung war, das weiß ich nicht. Der folgende Zeuge ist der Schuhmacher Beekmann (Goch): Ullenboom habe ihm ans einem Fastnachtsball in Lauten das selbe erzählt, was die Zeugin, Frau Beekman» hier bekiindet hat. Plötz lich habe Ullenboom seine Erzählung abgebrochen mit den Worten: ich will anfhören, denn da drüben sitzt ein Mann, der uns belauscht. Präs.: Kannten Sic den Mann? Zeuge: Ich glaube, cs war ein Mann, Namens Schmeltzer. Schuhmacher Lörk (Lanien), der alsdann als Zeuge erscheint, be kundet: Mölders habe ihm einmal das Läppchen von der Schürze dcS kleinen Hegmann gezeigt. Wann dies war, könne er (Zeuge) nicht jagen, er wisse nnr, daß es an einem Tage war, an dem Mölders bei einer Vernehmung vor dein Herrn Amtsrichter gewesen sei. Mölders habe das Läppchen im Portemonnaie getragen. Es erscheint nunmehr als Zeugin Fräulein Hermine Buschhoff. Sie ist 20 Jahre alt und auch längere Zeit wegen Verdachts der Theil- iiahme an der Mvrdthat verhaftet gewesen. Als sie de» Saal betritt, setzt sich der Angeklagte Buschhvff derartig, daß ihn seine Tochter nicht sofort sehen solle. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff weint der Angeklagte heftig. Die Zengin, die von ihrem Rechte der Zengnißverweigcrung keinen Gebrauch macht, erzählt, was ihr Vater und sic am Peter Paulstage gethan habe, was in dem Hause ihres Vaters an diesem Tage geschehen sei, welchen Besuch sie hatte» ». s. w. Die Bekunduugc» dieser Zengin decken sich fast vollständig mit den Angaben ihres Vaters und mit denen der Zeugen Kock, Franks, Ullen boom, Isaak und des Fräulein Kahn. Sie habe bestimmt am Peter- Paulstagc Nachmittags zwischen 2—4 Uhr nicht das Hans verlassen: am Vormittage habe sie für 20 Pfennige Schnaps geholt, die Flasche aber nicht unter der Schürze getragen. Die Zeugin bemerkt im Weiteren aus Befragen, daß der beschlagnahmte Sack zum Bedecken des FasscS, in dem Fleisch geräuchert wurde, benutzt worden sei. Präs.: Wie er klären Sie sich wohl die Sprcureste in dem Sacke? Zeugin: In de» Sack wurde im Winter Stroh hineingcthan und damit der Keller verstopst. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff trifft an den Präsidenten eine annvnhme Depesche solgeudcn Inhalts ein: „Bitte Köchin Remy in Goch als Zengin zu laden." Präs.: Das Gericht hält es nicht sür erforderlich, die annonyme Depesche Mi berücksichtigen. Die Staatsanwälic und Vertheidiger erklären, daß lic keine Anträge zn stellen haben. Der Präsident bemerkt alsdann: Der Geru'^shos erachtet es sür nothwcndig, feststellen zu lassen, ob sich an dem .?ack Blntspuren vor- sinden. Aus Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof: den Chemiker Tr. Bücking (Crefeld) telegraphisch und ai ßcrdem 3 Metzger meister als Sachverständige zu laden. Es meldet sich alsdann Gutsbesitzer Lensing (Göch) ein Geschwore ner, der aber in dieser Sache nicht ans der Geschworögenbank sitzt und bekundet: Heute srüh stand ich mit noch mehreren anocrcn Leinen ans dem Bahnhofs-Perron in Goch. Ta trat plötzlich ein jünger Mann au mich heran und sagte mir: „Weshalb sehen Sie mich so.an, weshalb fixiren Sic mich? Was wünschen Sic von mir? Ich Erwiderte dem »mgcn Mann: „Es ist mir gar nicht eingefallen, Sie zih fixiren, ich habe aber das Recht, jeden Menschen anzuseheii. Ich bemerke ausdrück lich, daß ich de» jungen Mann nicht fixirt habe. Ich auch .und all die anderen Herren sagten: „Ter Mann muß verrückt sein", er chatte auch ein solches Aussehen. Später hörte ich, daß dieser Mann Ullenboom sei. Ich bemerke, daß ich nicht gewußt habe, ob Ullenboom Bc- oder Entlastungszeuge ist. Präsident: Haben Sic mit Jhru Bckamvten übcr diese Verhandlung gesprochen? Zeuge: Allerdings. OberstaaLchnwalt Hamm: Haben Sic dabei den Name» Ullenboom genannt? 'Zeuge: Jawohl, aber erst später. Rechtsanwalt Stapper: Nachdem Äie den Name» Ullenboom genannt, fragte Sic der junge Mann: ob Sie ihn fixiren? Zeuge: Jawohl, aber ich bemerke ausdrücklich, daß ick-' gesagt habe: „Bnschhosf wird jedenfalls frcigcsprochcn werde», den» mall kann ihm nichts Nachweisen." Oberstaatsanwalt Hamm: Sie sagte»'nicht, „Buschhvff ist unschuldig," sondern: „man kann ihm nichts Nachweisen." Zenge: Jawohl, ich sagte: soweit ich die Sache kenne, wird man' dem Buschhoff nichts beweisen können nud ihn sreijprcchen müssen. Es er scheint alsdann als Zeuge Klempner Ullenboom. Präs.: Sind Sie mit diesem Herrn aus dcm Bahnhof in Goch heute srüh zusammcngctroffen? Zeuge: Jawohl. Präs.: Sie sollen zu dem Herrn gesagt haben: wes halb fixiren Sic »lich, wcshalb sehen Sie mich so an ? Sie sollen außer dem so aufgeregt gewesen sei», daß die Leute sagten: Sie scheinen ver rückt zn sein. Ullenboom: Ich war allerdings heute Morgen etwas aufgeregt, denn ich habe schon seil mehrere» Nächte» nicht mehr ge schlafen, da meine Mutter gefährlich krank ist. Ich war nur ärgerlich, daß der Herr mich sortwährcud ausah. Präs.: Das finde ich eigen- thümlich. Mich kann meinetwegen Jemand stundenlang ansehen, dann habe ich noch nichts dagegen. Rechtsanwalt Stapper: Hat der Herr mit Ihnen über den Prozeß gesprochen? Zenge: Jawohl, er sragtc mich, was ich anszwagcn hätte. Ich antwortete: Ich weiß blos, daß ich das Schlachthans vernagelt habe. Verth.: Und nachdem Sic das gesagt hatten, jixirle er Sie? Zeuge: Jawohl, mehrere Male von oben nach unten. Präs.: Sie haben doch außer über die Vernagelung der Schlacht- hausthür noch Bekundungen gemacht? Zeuge: Ich wollte das nicht sagen, weil ich schon ohnehin geschäftlich sehr geschädigt bin. Rechts anwalt Gammcrsbach: Kennen Sic diesen Sack? Ullenboom: Nein. Berth.: Ist Ihnen bekannt, daß Buschhvff im Winter mit einem mit Stroh gefüllten Sack seine Kellerthär zu verdecken pflegte? Zeuge: Ja wohl. — Ter folgende Zeuge ist der Gärtnergehilfe Karl Ahls (18 Jahre alt): Am Sonntag vor acht Tagen habe er mit dem Fräulein Hüskens und dem Fnhrhcrru Mallmann am Portewcg gestanden. Da habe Fräulein Hüskens gesagt: Es ist doch merkwürdig, daß Frau Winthuis nach Cleve nicht vorgeladeu ist, die hat doch gesehen, wie am Pctcr-Panlstage Nachmittags ein Jude im Küppersschcn Garten ge wesen ist nud gewinkt hat. Ich bestätigte das, da dies Gerücht all gemein in der Stadl verbreitet wurde. Präsident: Wußten Sie, daß Frau Winthuis eine solche Acußernug gethau hat? Zeuge: Nein, ich vcrmnthelc cs bloS, da es allgemein erzählt wurde. Malimattu forderte mich auf, zur Frau Winthuis mitzukvmmcu. Bei dieser augclangt, fragte sie Mallmann: ob sic nach Cleve zu dem Buschhoffscheu Prozesse vorgeladen sei. Als Fran Winthuis dies verneinte, fragte sie Mall mann, ob sic am Peter-PaulStage nicht gesehen, wie in dem Küppcrs- schen Garten ein Jude gewinkt habe. Frau Winthuis antwortete: Wen» ich vorgelade» werde, dann kann ich mit gutem Gewissen aussagen, was in den Akte» in Cleve steht. Oberstaatsanwalt Han»»: Fran Winthuis sagte nicht, daß sic cincn Juden in dem Küppersschcn Garten habe winken sehen? Zeuge: Nein. Oberstaatsanwalt Hamm: Die Bekundung dieses Zeugen beweist wieder einmal, daß Mallmann eine ganz besondere Befähigung hat, falsch zu verstehen. Mallmann tritt, sichtlich sehr ent rüstet übcr diese Aenßerung des Oberstaatsanwalts, vor den Zeugen Ahls und hält diesem vor,'daß er sich erinnern müsse, Fran Winthuis habe gesagt: Sie habe am Pctcr-PaulStage im Küpperschcn Garten einen Inden winken sehen. Ahls gicbt schließlich zn, eine ähnliche Aenßerung von Frau Winthuis gehört zu haben. Frau Wiuthuis, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie habe am Peter-Paulstagc Nachmittags zwischen 2—4 Uhr eine» jmige» Mensche» in dem Küpper- schen Garten auf- und abgehen sehen. Der Mensch sei 15, 16 oder >8 Jahre alt gewesen. Präs.: Haben Sie den jungen Menschen erkannt? Zeugin: Rein, ich glaube, es war ein Fremder. Präs.: Was fiel Ihnen an dem Menschen auf? Zeugin: Weil der Mensch fortwährend auf- und abging und ich einen Fremden noch niemals im Küpperschen Garten gesehen habe. Präs.: Haben Sie den jungen Mann winken sehen? Zeugin: Nein. Präs.: Mallmann behauptet: Sic hätten gesehen, wie der Mann mit der Hand gewinkt hat? Zengin: Nein, das habe ich nicht gesehen. Präs.. Herr Isaak, treten Sie einmal vor. Nun, Frau Winthuis, sehen Sie sich diesen Man einmal au, war das der, den Sie am Peter-Paulstagc Nachmittags in dcm Küppersschcn Gartcn gesehen habe»? Die Zeugin sieht sich den Zengen Isaak (ein großer Man» mit Äollbart, im Alter von etwa 35 Jahren) von alle» Seite» a» und be merkt: Nein, dieser Mann ist es nicht gewesen. Präs.: Sic kennen den kleinen Siegmund Bnschhosf? Zeugin: Jawahl. Präs.: Dieser ist Ihnen auch schon einmal vorgcstellt worden? Zeugin: Jawohl, aber der Siegmund ist es auch nicht gewesen. Präs.: War cs etwa der alte Bnschhosf selbst? Zeugin: Nein, der war cs gewiß nicht. Präs.: War cs ein Judc oder ein Christ? Zeugin: Ich will nichts bestimmt be haupten, aber ich bin der Meinung: es war eher ein Jude als ein Christ. (Heiterkeit im Auditorium.) Präg: Ich fordere das Publikum auf, sich vollständig ruhig zu verhalten, andernfalls bin ich gcnöthigt, den Znhörerraum räumen zn lassen. Es trifft alsdann ein Brief ein, in dcm zwei Leute in Lauten namhaft gemacht werden, die die Bekundnngen dcS Fräulein Rölen, wonach Buschhoff zu seinem Sohne gesagt haben soll: „Ach was, wenn sie unS nichts beweisen können, dann können sie uns nichts anhabcn", bestätigen wollen. Der Gerichtshof beschließt ans Antrag des Staats anwalts diese zwei Personen als Zeugen zn laden. — Alsdann tritt eine längere Pause ein. Rach Wiedereröffnung der Verhandlung meldet sich ein Geschwore ner znm Wort: Es herrscht unter den Geschworenen die Ansicht, als habe die Zeugin Winthuis die Frage des Herrn Präsidenten, ob sie etiva den Angeklagten Bnschhoss im Küpperschen Garten gesehen, mit „Ja" beantwortet habe. Präs-' Das ist ein Jrrthum. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe soeben ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft zu Dortmund erhalte». Danach hat ein dortiger Buchdruckereibcsitzcr Namens Reinhard bekundet: „Bor 30 Jahren habe ihm in Wesel ein Jude Blut abzapfcn wollen." Ich habe hierzu keine Anträge zu stellen. ES wird alsdann nochmals Fran Winthuis vernommen. Tiefe bekundet auf Befragen: Sie sei am Sonntag, dcm 26. Juni, Nachmittags zu Besuch bei der Wittwe Ahls (Mutter des Zeugen Carl Ahls) gewesen. Da sei Mallmann und Carl Ahls in die AylSschc Wohnung gekommen. Mallmann habe sic gefragt: ob sie eine Vorladung nach Cleve erhalten habe. Sie habe mit Nein geantwortet. Daraus habe Mallmann ge sagt: Sie haben doch gesehen, Fran Winthuis, daß am Pctcr-Panlstage Nachmittags ein Jndc in dcm Küppcrsscbcn Garten gewinkt hat. Sic habe daraus geantwortet: Winken habe ich nicht gesehen, ich weiß auch nicht, ob es ein Jude war. Präs.: Nun Mallmann wie war daS? Mallmann: Frau Winthuis hat mir gesagt: der Mauu war ein Jude, den sie habe winken sehen. — Die sölgcnde Zeugin ist die Wittwe Ahls: Diese bestätigt die Bekundung der Fran Winthuis. Letztere habe gesagt: der Manu habe eher ausgcseheu wie ein Jude, alS wie ein Christ. Präs.: Hat Frau Winthuis gesagt, sie habe de» Man» winken sehen? Zeugin: Nein. Oberstaatsanwalt Hamm: Mallmann! Sie haben gehört, was zwei Zeuginnen bekundet haben: wie kommen Sie dazu, zu behaupte», Fran Winthuis habe gesagt, sie habc einen Inden »n Küpperschen Garten winken sehen? Mallmann: Ich habc die Wahrheit gesagt. Oberstaatsanwalt Hamm: Sie hören doch, daß Ihre Aussage falsch ist. Tie Zeuginnen sagen doch das GegcMheil, Sie scheinen eine besondere Befähigung zu haben, alle Zeugenaussagen zn fälschen. Mall mann (sehr erregt): Sie haben doch von dcm Carl Ahls gehört, daß ich Recht hatte, ich bitte, doch den Zengen Ahls noch einmal zu ver nehmen, denn cs scheint mir, als wolle mau mich blos hier verwirre». Präs.: Ich bemerke Ihne», Mallmau», daß Sie sich solcher Bemerkungen zn enthalten haben, Sie könnten andernsalls bestraft werden. Ober staatsanwalt Hamm: Ich bemerke Ihnen, Mallmann, daß die Zeugin Ahls ausdrücklich bekundet hat: Fran Winthuis habe gesagt: es kann eher ein Jude als ein Christ gewesen sein. Mallmann: Fran Winthuis sagte: Ter Mann habe wie ein Jude anSgcsehen. Ein Judc Hal cs doch auch gethan. Rechtsanwalt Stapper: Sind Sic heute srüh mit Carl Ahls von Goch nach Cleve gefahren? Mallmann: Jawohl. Vcr- theidiger: Ich koustatire, daß Mallmann gestern Abend bis znm Schluß der Verhandlung hier gewesen ist, wie ist Mallmann gestern Abend »och nach Goch gekommen? Zenge: Ich bin gestern Abend »och mit dem Omnibus nach Lauten gefahren und heule früh über Goch nach Cleve gefahren. Vertheidiger: Haben Sic hente früh mit Carl Ayls über den Prozeß gesprochen? Zenge: Jawohl, ich habc ihn abcr anfgcsordert, nnr die Wahrheit zu sagen. Es erscheint als Zengin Fräulein Helene Bräncr. Präs.: Haben Sic am Pcter-Paulstagc Hcrrn Sicgmund Isaak im Küpperschen Garten gesehen? Zeugin: Nein. Präs.: Haben Sie eine solche Mittheilung einmal der Marie Küppers gemacht? Zeuge: Rein, ich habe einige Tage nach Peter-Panl Herrn Isaak am Wall stehen sehen. Ich ging vorüber, Herr Isaak begrüßte mich nnd erzählte mir: Er habc sich einige Tage vorher im Küppers'schcn Garten de» Tabak angesehen, er habe selten Tabak so schön blühen sehen. Präs.: Isaak, ist das richtig? Isaak: Ich erinnere mich nicht, eine solche Aenßcr- »ng gethan zu habe». Präs.: Haben Sie einige Tage »ach Peter nnd Paul aus dcm Wall gestanden? Isaak: Das ist möglich, ich wciß es abcr nicht mehr. Präs.: Sie sagten gestern, Sie seien seit fast 2 Jahren nicht in dem Küpperschcn Gartcn gewcsen? Isaak: Ich bin jcdcnfallS schon seit sehr langer Zeit nicht in dcm Küpperschen Garte» gewesen. Präs.: Sie sind doch ein Nachbar von der Bräuer und jedenfalls mit der Familie befreundet, es märe doch also möglich, daß Sic cin solches Gcspräch mit der Bräncr gcführt habcn? Isaak: Wir waren bis zu dcm Tage dcs Hcgmaunschc» Mordes befreundet, seit dieser Zeit hat abcr in Lanten bic Frenudschast zwischen Judc» und Christen ansgchört. Ich bc- zwcislc abcr auch schon dcShalb, das Gcspräch gcführt zn habc», da ich mich für Tabak nicht intcressirc. Präsident: Zeugin Bräncr, hat Isaak dcnn gcsagt: cr sci »n Küpperschen Garten gewesen ? Zenge: Jawohl, cr sagte, cr habe sich den Tabak angesehen. Präsi dent: Isaak, können Sic von Ihrer Wohnung aus in den Küp persscheu Garten sehen? Isaak: Jawohl. Dann können Sic sich ja dcn Tabak angcsehcu habcn, ohnc im Gartcn gcwcscn zu sein? Jfaak: Jawohl. Präf.: Fränlcin Bräncr! Was habcn Sic nun dcr Marie »üppcrs erzählt? Zeugin: Ich habc sic gcsragt, was wohl Isaak in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe nur gesagt, daß cr sich dcn Tabak angcschcn habc. Rechtsanwalt Gammcrsbach: Habcn Sie heute srüh mit der Maric Küppers gesprochen? Zeugin: Jawohl. Verthei diger: Haben Sie über dcn Prozeß gesprochen? Zeugin: Nein. Präs.: Dann frage ich die Zeugin, wcshalb Sic hentc srüh geweint hat? Zeugin: Ich habe nicht geweint. Verth.: Als ich heute srüh durch den Corridor ging, habe ich die Zeugin, als sie mit der Maric Küppers sprach, weinen sehe», die Zeugin hat sich die Augen gewischt und hatte ein ganz rothcS Gesicht. Zeugin: Das ist eine Lüge, ich habe nicht ge weint. Berth.: Ich denke, daß dcr Hcrr Präsiden» mich vor solcher Beleidigung schützest wird. Präs.: Zeugin, ich muß Ihnen bemerken, daß Sic sich dem Herrn Vertheidiger gegenüber nicht derartiger Redens arten bedienen düöfcn. Ein gebildeter Mensch sagt: „das ist ein Jrrthum". Rechtsastmalt Gammcrsbach: Ich habe noch zu bemerken, daß, wie mir berichtet wird, ans dem Corridor fortwährend Zengen- becinflnssungen stattfinden; ich ersuche daher den Hcrrn Präsidenten, Bvrleyrnngen zu treffen, daß dies verhütet wird. Tie folgende Zengin ist Fränlcin Maric Klippers. Diese bekundet: Helene Bräncr habc sie gefragt, was Sigmund Isaak denn in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe ihr erzühnst daß er sich de» Tabak im Gartcn angesehen habc. Präs.: Haben Lie eine derartige Mittheilung dcm Mallmann gemacht? Zengin: Jawohl. Präs.: Haben Sie dem Mallmann gesagt: Sie Hütten dcn Isaak! am Pcter-PanlS-Tage Nachmittags in Ihrem Gartcn gesehcn? Zengin: Nein. Präs.: Mallmann, was sagcn Sic zu dcr Bekundung dieser Hcngin? Mallmann: Ich habe die Zeugin so verstanden, wie ich cs Heknndet habc. Präs.: Fräulein Küppers: Haben Sic hcnlc früh aus dcml Corridor mit dcr Bräuer übcr dcu Prozcß ge sprochen? Zeugin: Neill. Präs.: Hat die Bräuer geweint? Zeugin: Rein. Rechtsanwalt Gainmcrsbach: Ich war der Meinung, daß die Bräuer geweint habe, jedenfalls war sic ausfallend roth im Gesicht nnd wischte sich die Angen aws. Präs.: Hcrr Rcchtsanwalt, Sic behaupteten positiv, daß die Zeugin I geweint hat. Es wäre besser, wenn Sic die Behauptung nicht in dcri bestimmten Form gethan hätten, dann wäre nus das Vorkommniß won vorhin erspart geblieben. Rechtsanwalt Gammersbach: Ich mnß Inm Verzeihung bitten, ich Ivar dcr lMimmtcn Mcinnng, daß daS Mädcljen gcwciut habc. Präs.: Ich bin überzeugt, daß Sie der bestimmten Meinung waren, ich möchte die Herren abcr ein für alle Mal bitten, sich nicht als Zeugen anzubictcn. Es wird alsdann nochmals Tr. mckd. Steiner (Lanteu) vernommen. Präs.: Hcrr Dr. Steiner, Sic sollen in einer hicsigcii Restauration gcsagt habcn, daß Sic, nachdem Sic das Gutachtcn der Herren Sachverständigen ge hört, sich diesem anschlicßcn und der Mcinnng sind, daß der Fundort der Thatort sei? Dr. mcd. Steiner: Ich mnß bemerken, daß ich bei der Leichcnbcsichtiguna nicht berechtigt mar, die Leiche zu eutklciden. Ich hatte auch keine Zeit, den Erdboden genau zu untersuchen, mir kam es vor, als wäre wenig Blut iu dcr Scheune gewesen. Nachdem ich aber von den medizinischen Sachverständigem gehört, daß so viel Blut i» der Scheune war, wie cin so jugendlichcr Körper nur verlieren konnte, da habc ich mein Gutachten geändert >md schließe mich dcm Gutachten der medizinischen Sachverständigen an. Ich bemerke alfo, ich halte de» Fundort sür dcn Thatort. Geschwörcncr Graf v. Loö fragt, ob das am Fundort vorgcfundcne Blut Menschimblut gewcsen sci? Oberstaats anwalt: Ich beantrage, das Obduktiousprotokoll zu verlesen, in diesem haben Krcisphysikus Dr. Bauer und Wundarzt Dr. Nünninghoff fest- gestellt, daß das iu der Scheune Vorgefundene Blut sowohl das an der Leiche, als auch das am Erdboden nnd im Stroh Vorgefundene nicht Thierblut, sondern Menschcnblut war Den Metzgermcistcrn Wilhelm Peters, Bernhard Weil nnd Karl- Müller (Cleve) wird hierauf dcr erwähnte Bnschhoffsche Sack zur Unter suchung übergeben. Diese sollen seststellen: ob sich an dem Sack Blut-- fpuren vorfinden. Die Metzgermcister begeben sich in ein separates Zimmer und kehren nach kurzer Zeit zurück. Sic begutachten alsdann übereinstimmend: sie habcn kein Blnt an dcm Sack entdecken können. Blut werde sehr bald dick und hart, derartige Spuren seien aber nicht zu: entdecken gewesen. Präs.: Wie erklären Sic sich, m. H., die rothbranncn - Flecke an dem Sack? Tie Metzgermcister bekunden, daß die rothbranncn - Flecke höchstwahrscheinlich Rauchflecke seien. Der Präsident fordert de» Angeklagten Buschhvff ans, dcn Metzgermcister» z» sage», i» welcher Weise cr den Sack bei der Räucherung verwende. Bnschhoss theilt mit, daß cr dcn Sack übcr das Faß dcckc, in dcm das Fleisch zum Räuchern gelegt werde, um zn verhüten, daß der Rauch entweiche. Die Metzger- meister bekunden, daß das von Bnschhosf erwähnte Räucherversahren vielfach von kleinen Metzgcrmeistern augewendet werde. Chemiker Dr. Bücking (Krefeld) bekundet alsdann: Um genau den Sack nach Blnt spuren zn untersuchen, sei es erforderlich, daß er den Sack in sein Labo ratorium mituehme. Er müsse abcr vorher bemerken, daß, wenn Mcn- schcnblut nicht ganz srisch sei, cs vom Thicrblut nicht unterschieden werden könne. Pros. Dr. Köster (Bonn): Er könne sich diesem Gut achten nnr anschließen. Geheimer Rcgiernngs- und Medizinal - Rath Dr. Kirchgäßer (Koblenz) schließt sich diesem Gutachtcn an. Rechts anwalt Stapper: Da bei dcr gegenwärtigen Verhandlung das muth- maßliche Motiv dcs Mordes eine große Rolle spielt, so ersuche ich, das Obduktiousprotokoll Nr. >2 zu verlese». Ich stelle anheim, daß dcr Hcrr Präsident die im Saale anwesenden Damen veranlaßt, sich ans einige Augenblicke zn entscrnen. Einige Damen verlassen den Saal. Pros. Dr. Köster: Rach dem Obduktionsbefund liegen Anhaltspunkte für einen Lustmord nicht vor, die Möglichkeit, daß trotzdem cin solches Ver- brcchc» vorlicgt, ist abcr nicht ansgeschlosscu. Gch. Rcgiernngs- nnd Medizinal-Rath Tr. Kirchgäßer schließt sich dieser Bekundung an. Tr. mcd. Steiner bekundet, daß die Kleider des ermordeten Kindes in vollständig geordnetem Zustande waren, so daß cr die Frage: ob ei» Lustmord vorlicgeu könnte, verneinen müsfe. Oberstaatsanwalt Hamm: Tie Anklage nimmt nicht an, daß cin Lustmord vorliegen könnte, da der Besuud dcr Lciche, sowie die medizinischen Gutachten diese Möglich keit auSschlicßen Es wird alsdann das Obduktions-Protokoll Nr. 12 nnd aus Antrag eines Geschworenen auch noch das Protokoll übcr die Art der Verwundung verlesen. Präs.: Herr Professor Köster! Ist cs möglich, daß die Ermordung ersolgt ist, ohne daß das Kind geschriceir hat? Professor Dr. Köster: Das ist wohl möglich. Es kommt hierbei vollständig auf die Art des UcbcrsalleS an. Wenn der Mörder das Kind von hinten.gegriffen, ihm den Mund zngehaltcn nud sofort de» Hals abgeschniticm hat, dauu ist eS selbstverständlich nicht möglich, daß es einen Lai» von sich gegeben hat. Geheimer Rcgiernngs- nnd Medi- zinal-Rath Tr. Kirchgäßer schließt sich diesem Gutachten an. Präs.: Es ist mir von den verschiedensten Seiten geschrieben worden, daß der Mord vielleicht dadurch geschehen ist, daß die Kinder „Hinrichtung" ge spielt haben. Mir ist von einem solchen Spiel nichts bekannt, ich er suche den Herrn Bürgermeister Schieß, uns zn sagen: ob das Hin- richtnngsspiel etwa von Lantencr Kindern gespielt wird? Bürgermeister Schleß: Ich habc uicmals von eiucm Hinrichtnngsspicl etwas gehört. Tic medizinischen Sachverständigen bekunden, daß sie es sür ausge schlossen halten, daß das Kind durch das Hinrichtungsspiel dcr Kinder zn Tode gekommen sei. Es erscheint hierauf als Zengin Dicnstmagd Mauritz: Diese bekundet ans Befragen des Präsidenten: Einige Wochen nach dcm Mordc ging Bnschhosf mit seinem Sohn Siegmund die Clevcr- straßc entlang. Ich ging etwa 2 bis 3 Schritt dahinter. Als Buschhoff und Sohn gerade vor dem Hallmannschcn Laden vorübcrgingcn, da sagte der Sohn zn seinem Vater: „Wenn es mir nicht anskommt". Präs.: wußte Bnschhosf, daß Sie hinter ihm gingen? Zeuge: Als Siegmund Buschhoff dies gcsagt hatte, da sah dcr alte Bnschhosf ängst lich hinter sich, ob Jemand in der Nähe sci. Als er mich sah, erschrack er und zog seinen Sohn ängstlich an sich. Präs.: Hat Jemand außer Ihnen das Gespräch noch gehört? Zengin: Ja, dcr Kutschcr von Hall mann mnß cs gehört haben. Präs.: Woraus entnähme» Sie das? Zengin: Der Kutschcr stand gerade vor der Thür nnd lachte. Präs.: Ans diesem Lachen entnehmen Sie, daß der Kutscher die Aeußcrung ge hört Hal? Zeugin: Ja. Präs.: Was sagen Sie dazu? Buschhoff: Ich weiß nichts davon. Präs.: Zeugin, Sie haben diese Ihre Wahrnehmung erst gestern dem Hcrrn AmtSrichtcr mitgetheilt. Wcshalb haben Sie nicht früher Anzeige gemacht, Sie mußten sich doch sagen, daß das eine höchst wichtige Wahrnehmung ist? Zeugin: Ich habe cS gleich meiner Mutter erzählt, diese sagte aber: wir wollen keine Lanfereicu haben. Präsident: Was veranlaßte Sie nun, dies jetzt anznzcigcn? Zengin: Ich habe meine Wahrnehmung meiner Dienstherrin, dcr Frau Hagen, erzählt, diese hat mich ausgcfordcrt, zu dcm Hcrrn AmtSrichtcr zu gehen und eS anzuzeigen. Der sölgcnde Zenge ist dcr Kutschcr Hartmann: Präsident: Sie sollen einmal gehört haben, daß Siegmund Buschhvff zu seinem Vater iu dcr Clcvcrstraße gcsagt Hal: „Wenn cs nnr nicht anskommt." Zeuge: davon weiß ich nichts. Präsident: Die Mauritz sagt: Sie habcn an dcr Thür gestanden nnd müßten es insolgedcssen gehört haben, ganz besonders entnimmt das das Mädchen ans dem Umstande, daß Sic gelacht haben? Zenge: Es ist ja möglich, daß ich gelacht habe, das hatte aber jedenfalls nicht ans Buschhvff Bezug. Ich habe nichts von einer solchen Aeußernng gehört. Ist die Mauritz heute bei Ihnen gewesen? Zeugin: Ja, die Manritz kam hente zn mir und sagte mir: ich müßte doch die Aenßerung auch gehört haben, ich sagte aber sofort, daß ich nichts gehört habe. Der Gerichtshof beschließt: die Mutter dcs Dicnstmädchcns Manritz als Zcngin zn ladcn. Alsdann wird gegen 6'Z Ubr Abends die Sitzung ans Montag, den 1l. d. Mts., Vormittags Uhr, vertagt. Sächsisches. Hohenstein, 11. Juli. In der Affaire dcs französischen Generalkonsuls Jacquot in Leipzig ist die in Gegenwart von französischen Consulaiper- soncn vorgenommenc Untersuchung zu dem Thmbcstand gelangt, daß Jacquot einzig und allein den Vorfall durch sein brutal provocirendes Wesen hervorgerufcn hat. In der Dauernden Gewerbe-Ausstellung in Leipzig findet am 24, 25., 31. Juli und 1. August die praktische Vorführung von landwirlhschaftlichcn Maschinen statt, insbesondere werden Schrotmühlen und Häckselmaschinen gezeigt, sowie auch die sür die Landwirlhschaft immer wichtiger werdenden Petrolcum- motoren in Thätigkcit gesetzt sein werden. Laut amtlichem Ausweis des amerikanischen ConsulatcS in Chemnitz hat sich der Export aus dcm Confulatsbezirk Chemnitz nach den Vereinigten Staaten in dem am 30. Juni d. I. beendeten Geschäftsjahre um 1,492,703 Dollars gegen bas Vorjahr vermindert; doch zeigt das letzte Vierteljahr eine Zunahme von 69,943 Dollars gegen das entsprechende Quartal des Vorjahres. Leffentliche Versteigerungen in den König l. Amtsgerichten. Donnerstag, 14 Juli. Leipzig: Schneidermeister Franz Maximilian Schmidt's Grundstück in Stahmeln, 7000 M. Chemnitz: Carl Ernst Brrgmann's Grundstück (Wohnhaus, Holzstallgcväude, Hofraum mit Brunnen, Gras- und Gemüsegarten) in Borna, 10,600 M. Altenberg: Emilie Ernestine verw. Seifert jetzt vcrehel. Herklotz geborene Meixner's Haus- und Gartengrundstück daselbst, l500 Mark. Chemnitz: Jakob Pimpl's Grundstück (Baustelle) daselbst, 3800 Mark. Burgstädt: Friedrich Gottlob Böhme's Grundstücke in
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