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HolMeiner Tageblatt jeden Wochentag abends für den folgenden -MM -G nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uh, Tag und kostet durch die Austräger pro WMM RUVDWUWU A ff U U U U U W > sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. Quartal Mk.1.40; durch die PostMk. 1.50 ff UND AU ff alle Annoncen-Expeditionen zu Original- frei ins Haus. f V VM d Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Rr. 115 Donnerstag den 19. Mai 1892. 42. Jahrgang. Die Entrichtung der Einkommensteuer betreffend. An die Zahlung des 1. Termins der Einkommensteuer wird hiermit nochmals unter dem Bemerken erinnert, daß wegen aller nunmehr nicht bis zum 31. d. Mts. berichtigten Beträge sofort das ZwangSvollstreckungsvcrfahren cingelcitet werden muß. Hohenstein, am 17. Mai 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Sächsisches Hohenstein, 18. Mai. Zu den am 1. April d. I. in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche für das „Hand werk" von besonderer Wichtigkeit sind, gehört vornehmlich die Bestimmung über den „Kontraktbruch", bezw. „über das rechts widrige Verlassen der Arbeit." Hat in Betrieben, in denen io der Regel weniger als 20 Arbeiter beschäftigt werden, ein Geselle oder Gchülse rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann von jetzt ab der Arbeitgeber als Entschädigung für den Tag deS Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertrags mäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag deS ortsüblichen Tagelohnes (wie derselbe gemäß § 8 des Kraokenversichernngsgesetzes vom 15. Juni 1883 festgesetzt ist) fordern. Diese Forderung ist an den Nachweis eines Schadens nicht gebunden. Durch ihre Geltend machung wird der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und auf weiteren Schadenersatz ausgeschlossen. Der Zweck dieser neuen und wichtigen Vorschrift ist, weitläufigen Schadenersatz- Processen mit umständlicher Beweisführung möglichst vvrzu- beugen, welche für die Arbeitgeber meist auch deshalb werth- loS sind, weil die entlaufenen Gesellen oder Gehülfen in der Regel zahlungsunfähig sind. Will jedoch der Arbeitgeber mit der obigen gesetzlichen Entschädigung im Betrage des orts üblichen Tagelohnes für jeden Tag des Vertragsbruches bis zu höchstens einer Woche sich nicht begnügen, so kann er auf Vertragserfüllung und Schadenersatz klagen, muß aber dann auch Nachweisen, daß ihm ein Schaden entstanden ist. Um gekehrt haben auch die Gesellen oder Gehülsen dasselbe Recht gegen die Arbeitgeber, wenn sie von diesen vor rechtmäßiger Beendigung des Arbeitsverhältmsses entlassen werden, das heißt, sic können ohne Nachweis des Schadens als Entschädig ung für jeden Tag vorzeitiger Entlassung, jedoch höchstens für 1 Woche, den ortsüblichen Tagelohn fordern. Wenn sie Letzteres thun, so ist jeder weitere Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und auf Schadenersatz ausgeschlossen und bleibt ihnen demnach die Wahl, welchen Anspruch sie erheben wollen. Weiter können die Arbeitgeber zur Sicherung des Ersatzes eines ihnen aus der widerrechtlichen Auflösung des Arbeits- Verhältnisses erwachsenden Schadens oder einer für diesen Fall verabredeten Strafe Lohn einbehalten. Diese Lohneinbchalt- ungen dürfen bei den einzelnen Lohnzahlungen ein Viertel des fälligen Lohnes, im Gesammtbctrage den Betrag eines durch schnittlichen Wochenlohnes nicht übersteigen. Zum Schluß sei noch bezüglich des Kündigungsrechtes bemerkt, daß, wenn nichts Anderes verabredet ist, das Arbcitsvcrhältniß zwischen den Ge sellen oder Gchülfcn und ihren Arbeitgebern durch eine jedem Theile freistehende, 14 Lage vorher erklärte Aufkündigung ge löst werden kann. Werden andere als vierzehntägige Kündig ungsfristen vereinbart, so müssen dieselben für beide Theile gleich sein. Den bisherigen Vorschriften, wonach sowohl der Arbeitgeber, als der Geselle oder Gehülfe aus gewissen gesetz lich fcstgestelltcn Gründen das Arbeitsverhältniß vor Ablauf der vereinbarten Zeit und ohne Kündigung sofort lösen kann, ist folgende neue Vorschrift hinzugefügt: Wenn das Arbeits verhältniß auf mindestens vier Wochen oder wenn eine längere als vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart ist, können beide Theile „aus wichtigen Gründen" vor Ablauf der vertrags mäßigen Zeit und ohne Innehaltung einer Kündigungsfrist die Aushebung des Arbeit-Verhältnisses verlangen. Seit 25 Jahren hat sich die Zahl der zündenden Blitz schläge in Sachsen verdoppelt, die der kalten verelffacht, während im übrigen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz die Blitzgcfahr nur um das Dreifache gewachsen ist. Man sucht diese Erscheinung durch Abholze» der Wälder und die Vermehrung metallischer Leitungen zu erklären. Seit Deutsch land mit einem immer dichteren Netze von Eisenbahnschienen und Telegraphendrähten überzogen wird, seit metallische Leit ungen für Gas- und Wasserversorgung die Straßen und Ge bäude durchziehen, seit die Verwendung eiserner Constructionen immer häufiger geworden ist, hat auch die Häufigkeit der Blitzschläge steigende Verhältnisse genommen. In Sachsen ist das Bahnnetz am dichtesten, die Industrieanlagen sind am zahlreichsten, daher auch die unheimliche Zunahme der Blitz- gefahr. Bei zahlreichem Besuch fand am 16. dsr., Nachmittags in der Herberge zur Heimath in Glauchau unter Vorsitz des Herrn Superintendent Weidauer die Frühjahrskoaferenz der Geistlichen der Ephorie Glauchau statt. Eine gediegene biblische Ansprache hielt eingangs Herr Pastor Albrecht—Hohenstein über Luc. 10, B. 17-20 in Verbindung mit Matth. 11, V. 28-30, Ar die ihm warmer Dank zu thcil ward. An zweiter Stelle be sprach der Vorsitzende Persönliches (Tod k. Dietels, Emeritlr- ung ?. Ponickaus, Genesung k. Kunzes, Weggang k.Kretzschmars, Eintritt k. Muntschicks und Diakonus von Kienbuschs) und Geschäftliches (Jahresrechnungen des Glauchauer und des Waldenburger Prediger-Wittwen-Fiskus, Vorbereitung des 350- jährigen Jubiläums der Einführung der Reformation im Schönburgischen, Hauptkonferenz am 17. August, und Ein- kommensveränderungen betr.) — Ferner referirte Herr k. Gehring—Callenberg über Missionspredigtreisen, wie sie auch für Sachsen angeregt worden sind, deren Nothwendigkeit aber für die hiesige Ephorie nach einmüthiger Erklärung nicht er kannt werden kann. — Endlich brachte der Vorsitzende zu einer erster Besprechung selbst die Generalverordoung zur Neurege lung der Kirchenvisitationen, indem er das Neue darin in dankenswerther Klarheit heraushob und beleuchtete, betr. u) die vöthigen Vorbereitungen (Visitationsfragen), b) die bereicherte Ausführung (Besprechung mit Religionslehrern und Kirchen dienern, Besichtigung von Gottesäckern und Amtsgebäuden), e) die Sicherung der Resultate (Beschlußfassung und Bericht der Kircheiivorstände über die bei der Visitation angeregten Punkte). Nach unwesentlicher Debatte über einzelnes ward die im ganzen Verlauf bei aller Kürze sehr anregende und förderliche Versammlung, wie begonnen, mit Gesang und Gebet beschlossen. Der Westsachsische Sängerbund Canon feiert am nächsten Sonntag, den 22. Mai, im Colosseum zu Remse das Fest seines 25jährigen Bestehens. In dem Coocert, das Nachmit tags 1/2 4 Uhr beginnt, werden etwa 600 Sänger und die Glauchauer Stadtcapclle Mitwirken. Die Sänger des Bundes bringen, unter Leitung des Herrn Licdcrmeisters Bernau- Werdau, mehrere Werke mit Instrumentalmusik-Begleitung („Die Waffen des Geister", für Männerchor und Quartett, von dem vor einigen Monaten Heimgegangenen Geraer fürstl. Capellmeister Wilhelm Tschirch; den allen, aber immer jugend frisch bleibenden, begeisternden MendelSsohv'schen „Festgesang an die Künstler"; das „Hallelujah" aus Händel'- Messias, für Männerchor bearbeitet von Reinhold Finsterbusch), und außerdem je zwei Männerchöre von H. Jüngst („Bunte Blumen", „Jägers Morgenbesuch") und H. Pfeil („Fröhliche Fahrt" und „Ein Sohn des Volke« will ich sein und bleiben!") zum Vortrag. Das künstlerisch bewährte Glauchauer Stadt musikchor wird, unter Directiou des Herrn Capellmeister Eil- Hardt, die Begleitung der größeren Männerchorwerke auS- führen und durch den Vortrag gewählter Jnstrumentalstückc den festlichen Charakter der Aufführung erhöhen. Dem Con- cert folgt ein Commers. Das Gelingen der Jubiläumsfeier hängt nicht, wie viele Gesaugfeste, von der Witterung ab, denn das Colosseum in Remse bietet ausreichend Raum für eine große Anzahl von Zuhörern, die unabhängig von der Ungunst des Wetters, der Aufführung beiwohnen können. Vom Sonnabend bis mit Montag wurde in Chemnitz der 11. Sächsische Glasertag abgehalten. Der Haupttag war der Sonntag. Die Verhandlungen fanden im großen Saale des Gasthauses „Zur Linde" statt und wurden am Montag beendet. Einen beträchtlichen Theil davon nahmen der Ge schäftsbericht, Berichte über den 10. deutschen Glasertag in Erfurt, über den Handwerker- und JunungStag zu Berlin rc. in Anspruch. Die zur Debatte stehenden Anträge waren von vorwiegend internem Fachintereffe. Am Montag war Besich tigung von Haubold's Fabrik und Abends AbschiedSfeier in der Linde. Zum Ort für den nächsten VerbandStag wurde Zwickau erkoren. Der Vertreter dieser Stadt nahm die Wahl dankend entgegen. — Die mit dem Verbandstage verbundene Fachausstellung war von kurzer Hand vorbereitet und auch nur auf einen kleinen Kreis beschränkt, doch bot sie Vortreffliches. Die lustigen Bauersleute. Nicht weniger als neun Pfarr herren der Pflege Rochlitz und Penig, und zwar die von Ober srankenhain und Hopfgarren, Syra, Niedergräsenhaio, Tauten- haiu, Kohren, Lauchge, Ossa, Nauenhain und Rüdigsdorf richte ten im Juni 1692 ein beweglicher Schreiben an den Kurfürsten, worin sie sich bitter über die eingerissene Trinklust und Ueppig- keit in ihren Gemeinden während der Sonntage und Festtage beklagten und die Bitte stellten, daß, weil diese Unsitte dem Vernehmen nach aller Orten herrsche, Abhilfe dagegen beschafft werden möge. In der Schilderung deS ländlichen Festtags vergnügens wurden besonders die Bierwirthe angegriffen, in dem sie am Sabbath „Zechlinge und Saufgäste sctzetcn, welche den Tag mit Völlerei, Spielen, faulem Geschwätz und Gespei, Bier- und Sauf-Fiedlercien, frechen Tanzvermischungcn, Blöken, Jauchzen und anderem wüsten Gcthue verbrächten. An den hohen Festen und ost auch an Sonntagen schroteten die Bauern Gemeinbier ein, und dann söffe Man» und Weib, Kuscht und Magd, Groß und Klein, bis Viele liegen bliebe». Auf Ver mahnungen hörten sie nicht, sondern würden immer frecher und wilder und sagten wohl gar, wenn das Zechen und Tanzfiedcln eine Sünde wäre, würde er der Durchlauchtige Kurfürst schon im Ganzen Laude verboten haben." Die Regierung forderte Gutachten bei allen Ephorien des Landes, und es stellte sich heraus, daß es in den meisten Gemeinden nicht viel bester wäre. Hierauf erschienen Verbote und Strafordnungen, die aber nicht lange halfen. Schon 1698 mußte ein verschärftes Strafmandat erlassen werden, und 1711, sowie 1721 und 1739 abermals. Alles vergeblich — es wurde fortgetruuken! Oefsentliche Versteigerungen in den Königlichen Amtsgerichten. Montag, den 23. Mai. Leipzig: Ernst Richard Rockstroh'- Hausgrundstück daselbst, 69,500 Mk. Ehrenfriedersdorf: Strumpfwirker Hugo Paul Melzcr'S Haus- und Gartengrundstück in Thum, 5025 Mk. Chemnitz: Carl Emil Wünsch's Haur- und Gartengrundstück mit SchankwirthfchastSräumen und Kegelbahn daselbst, 30,200 Mark. Meißen: Rentner Franz Louis Lämpe's Grundstücke in Coswig: 1) Wohnhaus und Garten, 10,500 Mk.; 2) Fcld- grundstück, 2585 M.; 3) Wohnhaus mit Hof uuo Garten, sowie Weinberg und Feld, 17,292 Mk; 4) Felvgrundstück, 1080 Mk. Chemnitz: Friedrich Hermann Voigr's Grundstück (Wohnhaus nebst Gemüse- und GraSgarten) m Mittelbach, 2800 Mk. Dienstag, den 24. Mai. Freiberg: Emilie Hen riette verw. Schulze'- geb. Kunze Hausgrundstück, 11,400 Mk. Leipzig: Hutmachermeistcr Hermann Gustav Lcisching'S Fabrik grundstück sammt den dazu gehörigen Maschinen rc daselbst, zusammen, 70,305 Mk. Schirgiswalde: Carl August Schulze'S Grundstück io Wurbis, 3300 Mk. Dresden: Oienhändlcr Carl Friedrich Barthel's Grundstück (Wohnbaus und Hofraum) da selbst (Stadt Neudorf Oststraße Rr. 49, Ecke des Concordien- platzeS), 80,900 Mk. Glauchau: Webermeister Robert Günther'- Grundstück (Färberei und Wohngebäude) daselbst, 43,875 Mk. Limbach: Tischlermeister Otto Bruno Damm'- Hausgrundstück in Wittgcnsdorf, 10,500 Mk. Stollberg: Carl Wilhelm Mcyü'S Grundstück (Feld, Teich und Ziegelei) in Nieder würschnitz, 35,446 Mk. Brand: Karl Gottlieb Schmidr'S Mühlengrundstück in Oberlangcnau, 13,310 Mk. Mittwoch, den 25. Mai. Leipzig: Friedrich Hermann Klas' Hausgrund stück daselbst, 67,000 Mk. Wurzen: Bäckermeister Ernst Os wald Schuhmann'- Grundstücke in Röcknitz bez. Treben: 1) Hausgrundstück mit eingerichteter Bäckerei, neuerbaut, sammr Nebengebäuden und Garten, 14,455 Mk.; 2) Wicscngrundstück, 1570 Mk. Burgstädt: Johann August Gimpel'- Grundstück (HauS, Feld und Wiese) in Hartmannsdorf, 6250 Mk. Borna: Carl Richard Möbius' Grundstück (Wohngebäude, Seiten- wohnzcbäude mit Schlachthaus, Häutetrockcnschuppen und