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Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein Sonntag, den 3. April 1882 42. Jahrgang Aktuar Kurth (Q. 283,92) Aktuar Kurth. (Q 278/92.) mit der sowie 10-13 Jr. ausbereitet in Abth. 29, 30 Todlengrabcn, Gebund Aktuar Kurth. (Q. 1051/91.) belege und werden und Aeste, Reisig, 990 125 10 9 2 2610 52 unter beschränkt bleibe. Zeugen der Thatsache, daß der Kaiser sich in dieser Weise erklärt, sind sämmtliche Theilnehmer an der betreffenden Besprechung, denen außerdem bekannt ist, daß eS sich bei diesem Ausdruck der kaiserlichen Wlllensmeinung nicht etwa um eine beiläufige Aeußerung handelte, sondern daß der Monarch in dieser Weise daS Ergebniß einer stundenlangen eingehenden Eiörterung deS Gegenstandes zusammensaßte, in welcher der Culmsminister die ausgiebigste Gelegenheit gehabt hatte, seine Auffassung darzulegen und zu begründen. Aber auch später hat der Kaiser, wie in den parlamentarischen Kreisen der konservativen Partei vollkommen bekannt war, wiederholt am 3 Februar beim Grafen Caprivi und am 13. Februar bei dem Minister Bötticher verschiedenen konservativen Abgeordneten und Mitgliedern der Volksschulgesetzcommission gegenüber sich in ganz bestimmter Form in derselben Weise ausgesprochen. Der Kaiser Pgte bet diesen Gelegenheiten noch hinzu, daß er schon bei Genehmigung der Vorlage ernste Bedenken gehabt und Wch ausgesprochen habe und sie lediglich vor dem Volum des StaatSmimsteriums zurückgestelll hätte, daß aber daS Ge setz, welches einseitig von dem Cenlrum und den Conseroativen gegen den Widerstand der übrigen Parteien durchgezwungen würde, keine Aussicht habe, von ihm sanctionirt zu werden, da ein gesetzgeberisches Vorgehen auf so schmaler und im Hader hergestellter Grundlage nicht im Einklang mit dem Streben nach einer friedlichen Verständigung aller staatserhaltendea El-- mente stehe, die er für die Hauptsache halte. Es ist ganz undenk bar, daß alle diese Aeußerungen deS Monarchen der „Kreuzzlg." unbekannt geblieben sein sollten. Es mag buläufig auch darauf hingewiesen werden, daß, wie nunmehr als zweifellos erkannt werden wird, der Rede des Kaisers auf dem brandenburgischen Prooinziallandtage im ersten Augenblick eine dem Kaiser ganz fernlicgende, ja, seiner wahren Meinung entgegengesetzte Bezieh ung und Bedeutung beigelegt ist. Vor Allem aber ist nach dem Obigen klar, daß der Kaiser in der Sitzung des Kron ratHS, die zur E'nreicbnng des Abschiedsgesuches des Grafen Zedlitz führte, soweit Authentisches über die Vorgänge in die Oeffimlichkeit gedrungen ist, nichts ausgesprochen hat, was dem Cultusminister nicht schon geraume Zeit bekannt gewesen wäre. Und eben so wird es schwierig sein, in der Haltung dieses Ministers bei der Vertretung der Vorlage im Plenum wie in der Commission Punkte aufzumeisen, in denen die ernst- hasle Absicht zu Tage getreten wäre, der Behandlung des Gesetzentwurfs die dem Willen de- König« entsprechende Wendung zu geben. Man wird insbesondere zu diesem Urtheil gefühlt, wenn man die Haltung der für die Sache de» Gräfin Zedlitz in Thätigkeit gesetzten Presse und insbesondere der „Kreuzzeitung" ergänzend hinzummmt. Bei den nahen Be ziehungen, in denen Graf Zedlitz die ganze Znl hindurch zu Eagesgeschichle. Deutsches Arich. Die „Köln. Ztg." schreibt: Wir haben wiederholt fest gestellt, daß der Kaffer zu dem Volkrschulgesetzentwurf von dem ersten Augenblick an, wo die parteipolitischen Wirkungen dieser Vorlage zu Tage traten, in bestimmter und unzweideutiger Weile Stellung genommen Hal und daß die Richtung seiner Wünsche, über die man bei gutem Willen ausreichende Ge legenheit halte, sich zu unterrichten, auch seitdem eine durchaus einheitliche und gleichmäßige geblieben ist. Angesichts der hartnäckigen Bemühungen, einen anderen Eindruck einseitig zum Vorthcil für den Grafen ZMtz hervorzurufen, sei es gestattet, hier noch einige ergänzende Mittheilungen hinzuzufügen. Schon bei der ersten Besprechung, die am 23. Januar, als noch vor der Generaldebatte über das Volksschulgesetz, unter Hinzu ziehung mehrerer Parlamentsmitglieder bei dem Grafen Zedlitz staltfand, sprach der Kaiser seine Ansicht dahin aus, da« dar Volksschulgesetz nicht gegen die Mittelparteien zustande gebracht werden dürfe, daß die ganze politische Lage ein solches Ergeb niß mit der von ihm ausgehenden Wirkung der Zerklüftung nicht als wünschenswcrth erscheinen lasse, daß die Behandlung der Vorlage mithin so eingerichtet werden müsse, daß die Zu- stimmung nicht auf da- Centrum und die Conservativen richtS eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 15. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. Lippold. anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält- nisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberci des unterzeichneten Amtsge Jm amtsgerichtlichen AuctionSlocale kommen den 9 April Vorm. 10 Uhr eins Wringmaschine und eine Parthie Schuhwaaren gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Im annsgerlchlllchen Aucuonslocate kommt den 4. April Nachm. 3 Uhr eine Nähmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. eingetragene Grundstück, der Gasthof zum grauen Wolf genannt, ein Wohnhaus, mit welchem die volle Gasthoisgercchtigkclt verbunden ist, nebst Tauzsaal und WirihschaftSgebäude, sowie Garten, Folium 762 des Grundbuchs kür Oberlungwitz, bestehend aus den Parzellen 229a und 2306 des Flurbuchs, nach demselben 133 ^Rathen groß- mit 209^ Steuereinheiten auf 62 600 M. geschützt, soll un hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert Stück ficht. Stangen von 5—9 em Unterstärke, laufbereuet in Abth. 16Ebene, 19 Hohem steiner, 55 Blauborn, Rmtr. Nadelholz-Nutzrollen, 4 m lang, -Brennscheite, Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Anna Marie verehel. Petzold, geb. Müller, cs ist der 13. April 1882, vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, der 23. April 1892, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans Rmtr. fichtene Schneidelstreu den üblichen Bedingungen versteigert werden. UlW WnkMk WmMÜM Hohensteiner Tageblatt Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w Holzauction ans WmMlMM Zmn In der Restauration von Karl Gräfe in Falken sollen Mittwoch, den 6. April 1892, von vormittags 9 Uhr an Im amtSgerichtlichen AuctionSlocale sollen den 11. April Nachm. 3 Uhr ein Sopha und ein Glasschrank gcq-n Baazahlunq versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktnar Knrth. ^ (Q. 26392.) Bekanntmachung. Die Steinplatten des alten HausflurpflasterS der früheren Abtei'schen Schule sollen Montag, den 4. April, Nachmittag« 4 an genanntem Grundstück meistbietend versteigert werden. Die Bezahlung der Brandkassen-Beiträge betr. Der am 1. April fällige 1. Termin der Jmmobiliarbrandverstchernngs- Beiträge ist nach Höhe von 1 Pfennig für jede Einheit spätestens bis zum 14. April d. I. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzMhren. Hohenstein, am 25. März 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Entrichtung der Gemeindeanlagen. Am 1. «plil c. ist der 1.' Termin der Gemeindeanlagen fällig gewesen. Hohenstein, den 2. April 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Maul- und Klauenseuche betr. Mit Rücksicbt aut die gegenwärtige Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche wird auf Grund von H 17 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 hiermit angeordnet, daß bis auf Weiteres alle w Hohenstein zum Verkauf gelangenden Schlachtviehbestände von Rindern, Schafen und Schweinen vor dem Verkaufe einer bezirks'.hierärztlichen Untersuchung zu unterziehen sind. Ferner sind die zur Unterbringung von Schlachtvieh bestimmten Räume jedesmal vor dem Eintreffen eines neuen Transports gründlich zu reinigen und mit einer Auflösung von Chlorkalk in 10 Theilen Wasser zu deSinfiziren. ES wird weiter daran erinnert, daß mit Geldstrafe bis 150 Mk. oder mit Haft bestraft wird, wer eS unterläßt, vom Ausbruche einer Seuche oder vom Seuchenverdachte An zeige zu machen, oder den vorläufigen Anordnungen des Bezirksthicrarztes oder den polizeilich getroffenen Maßregeln zuwiderhandelt. Hohenstein, den 1. April 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Daselbst sollen auch 4 alte Schulbänke der früheren Kirchfchule Oberlungwitz versteigert werden. Oberlungwitz, den 31. März 1892. Der Schulvorstand. I. V.: Oppermann, G.-V. Bekanntmachung. Montag, de» 4. April, Einnahme des 1. Brandkassentermins in Gemeindeexpedition. Hermsdorf, den 2. April 1892. Götze. Im Gasthofe zum Lamm in Oberlungwitz foll den 7. April Nachm. 2 Uhr — dort eingestellt — ein Geldschrank gegen Baarzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgericht- Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (Q. 257/92.) Im Gasthaus zur Krone in Gersdorf kommen den 8. April Nachm. 4 Uhr — dort eingestellt — 2 Säcke Zncker und 1 Kübel Margarine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal.