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Wensteiner Tageblatt nä. Geschafts-Slitzeiger für W Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zn Hohenstein Sollnabend den !2. März 1^2 42- Jahrgang m. 60 D ie bei s iß. !e. ft. 'M »t s d. che den bet ¬ en :er de- tiz rer n, ii areiie, daß wegen der Ziele des Antrages irgend eine Differenz bestehe. Abg. Klemm befürchtet, durch die Annahme dieser Antrages könnten die ThäUgkeit der Strafbchörden lahmgelegi und die Organe der Sicherheitsbehöcden zu ängstlich werden. Man solle die Erwäguna der Einzelfälle lediglich dem Justiz ministerium überlassen. Der Antrag Stolle wurde hieraus mit 33 gegen 25 Stimmen abgelehnt und der Deputationsantrag einstimmig angenommen. Im Ucbrigen beschloß die Kammer, sämmtliche Kapitel des JustizctatS nach der Vorlage anzu- nehmen, die vorgenannten Petitionen der Regierung zur Kennl- nißnahme zu überweisen und ebenso die sür die Neubauten und Erweiterungen von Gerichlsgebäuden tn Frohburg, Königstein, Neustadt b. Stolpen, Zwickau und Leipzig eingestellten Postulate zu genehmigen. Nächste Sitzung heute Vormittag 10 Uhr. Die GesetzqebungSdeputation der Zweiten Kammer bean tragt, dem Entwurf einer revidirten Gesindeordnung mit einigen Abänderungen und Zusätzen die Zustimmung zu crtheilen. Die Deputation schlägt vor, als Z 2a, die Bestimmung einzusügen: Gesindeverträge, welche länger als 4 Monate vor dem beab sichtigten Dienstantritt abgeschlossen werden, sind für keinen Theil verbindlich. Ferner wird beantragt, folgenden Z einzu- stcllen: Eine Person, die entweder nicht im Genüsse der bürger lichen Ehrenrechte sich b-findet oder unter polizeilicher Aussicht steht, oder der in ß 361,6 des R-Str.-G-B. gedachten poli zeilichen Aufsicht unterstellt ist, darf Minderjährige nicht als Dienstboten annehmen oder halten. Ebensowenig darf dies sciten einer Person geschehen, zu deren Hautstande eine andere Person gehört, bezüglich deren einer der im Vorstehenden ge dachten Fälle vorlicgt. Die sofortige Entlassung eines, den vorstchenven Verboten zuwider angenommenen Dienstboten hat stat'zufinden und kann, wenn nölhig, polizeilich erzwungen werden. Dem Dienstboten stehen aber aus dem Gesindedicnst- vertrage, welcher einem der Verbote zuwider abgeschlossen oder fortqes'tzt worden ist, in jedem Falle alle diejenigen Schaden- ansprüche an die Dienstherrschaft zu, welche gegenwärtiges Gesetz einem Dienstboten, der ohne gesetzlichen Grund von seiner Dienstherrschaft entlassen worden, gegen dieselbe emräumt. Jrde Zuwiderhandlung gegen die oben ausgesprochenen Ver bote wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haftstrafe bis zu 8 Taren bestraft. Uebcr den Gesetzentwurf zur Sicherung des Wahlgeheim nisses ist nunmehr der Commissionsbericht erschienen. Die Commissirn hat den Gesetzentwurf mit 9 gegen 2 Stimmen in einer etwas vereinfachten Fassung angenommen. Zu den Bestimmungen des Entwurfs gehört, daß kein Wahlbezirk weniger als 125 Einwohner zählen darf. Gewicht und Größe der Stimmzettel sind gleichmäßig sür alle Wahlkreise vom Bundcsralh festzustcllcn. Der Stimmzettel ist in einem amt lich abgcstempelten, mit keinem Kennzeichen versehenen Umschlag abzugebcn. Die Umschläge sollen aus undurchsichtigem Papier gefertigt und von gleicher G.öße, Form und Farbe fein. Die näheren Bestimmungen über die Beschaffenheit der Umschläge sind gleichmäßig sür alle Wahlkreise vom BundeSrath festzu- stcllen. Am Wahltisch ist die erforderliche Zahl der amtlich abgestcmpeltcn Umschläge bereit zu halten An einem Neben tisch sind derartige Vorrichtungen anzubringen, daß der Wähler, ohne daß er von irgend einer anderen Person gesehen weiden kann, hier seinen Stimmzettel in den Umschlag zu legen ver mag. Im Wahllocal dürfen weder Stimmzettel aufgelegt noch vertheilt werden. Der Wähler nimmt vom Tisch des Wahl- oorstandes einen abgcstempelten Umschlag an sich, er bezieht sich sodann an den Rebentisch, an welchem er, gegen Beobacht ung geschützt, sein-n Stimmzettel in den Umschlag steckt; den so verdeckten Stimmzettel legt er, sobald der Protokollführer seinen Namen in der Wählerliste aufgefunden hat, in die Wahlurne. Wähler, welche durch körperliche Gebrechen ver hindert sind, ihre Stimmzctrel eigenhändig in den Umschlag und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen. Die Mahlzeit dauert statt bis 6 Uhr Abends bis 7 Uhr Abends. Nach einem an die Direktorien beider Ständckammern ergangenen königlichen Dccret ist der Schluß des gegen wärtigen Landtages auf den 31. d. M. festgesetzt worden. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Taa und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Sächsisches Hohenstein. 11. März. Landtag. Die Zweite Kammer vollzog zunächst die Wahlen der Mitglieder in den Staatsgerichtsbok; als solche wurden wiedergcwählt Senatspräsident a. D. Otto, Justizrath Dr. Schaffrath, Oberlandgerichtsrath a. D. Klemm, als Stell vertreter Rechtsanwalt Temper und Hofrath Damm, lichterer an Stelle des verstorbenen Geh. Justizrath Dr. Stübel. Hierauf trat das Haus in die Bcralhunq des Justizktats. Abg. Stolle- Gesau knüpfte an die seinerzeilige Verhaftung des ReichsraqS- abgeordnetcn Schmidt in Burgstädt an und stellte an die Re gierung die Frage, ob sie Vorsorge getroffen, daß derartige Verletzungen der Jmunität nicht mehr Vorkommen können, ferner ob auch in Sachsin (wie in Preußen) au'sicht'übrende Amtsrichter eingesetzt seien, da diese Einrichtungen zu Unzu- träglichkeiten gefühlt hätten. Weiter wünschte Redner, daß eine gesetzliche Regelung der Entschädigung unschuldig Ver- urtheilter eintreten und letztere auch auf solche ausgedehnt weiden könnte, welche unschuldig in Untersuchungshaft gesiff n haben. Durch die im Etat vorgesehene Einführung von 34 neuen Richierstellen hoffe er, daß eine größere Beschleunigung des Prozeßverfahrens herbeigcsührt werde. Schließlich erklärte Retner, daß seine Partei gegen alle Gehaltseihöhungen, die über 3600 Mk. hinausgchen stimmen werde. Staatsminister Dr. Schurig: Im Falle Schmidt handele es sich um eine richterliche Entscheidung, in welche die Regierung nicht cin- greifcn könne. Die Einführung der aufsichtführenden Richter sei durch Gesetz vom 20. März 1880 geregelt und habe sich in Sachsen vortrefflich bewährt. Die Ausdehnung der Ent schädigung auf unschuldig in Untersuchungshaft gewesene Per- sonen habe seine Schwierigkeiten, im Uebrigen sei es Sache der Kammer, ob sie einen diesbezüglichen Antrag annehmcn wolle. Die im Etat eingestellten 34 Richterstellen hätten be reits existirt, nur waren sie seither durch Refcrcndarstcllen be setzt gewesen. Abg. Klemm machte juristische Bedenken geltend gegen die gesetzliche Regelung der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, bevor nicht eine allgemeine Revision der Slraf- piozeßordnung erfolgt ist; dagegen dürfte gegen die Erweiter ung der Ermächtigung der Regierung, auch an unschuldige UnlcrsuchungSgcfangcne Entschädigung zu gewähren, nichts ein- zuwenden sein. Abg. Opitz wendete sich gleichfalls gegen die Bemerkungen des Abg. Atolle und betonte im Ucbrigen die Nothwendigkeit der Einführung gesetzlicher Bestimmungen, welche das Institut des sog. Rentengutcs regeln sollten. Redner richtete die Frage an die Regierung, wann der in Angriff genommenen Hypolhekenstatistik entgrgengesehen werden könne. Staatsminister Di. Schurig stellte die Veiöffentlichung dieser Statistik noch im Laufe des Jahres in Aussicht und wies noch darauf hin, daß die Jmunuätrangelegenheit Gegen stand eines Gesetzes sein werde, das demnächst dem Reichstage vvigelcgt werden wird. Abg. Philipp wendet sich gegen die Nothwendigkeit eines Rentengütcrgesitzes; in Sachsen seien die ländlichen Grundbesitzverhältnisse so geregelt, daß es solcher Einrichtungen nicht bedürfe. Nach weiteren Erklärungen des Abg. Dr. Mehnert in Bezug auf die Jmunitälsfraze, und des Abg. Opitz, der die Rentengüter im Interesse eines seßhaften Arbeiterstunde S als wünschenSwcrth bezeichnete, beantragte der Aba.Siolle, die dem Ministerium zur Entschädigung unschuldig Verurtheilter zur Verfügung zu stellende Summe auf 20,000 Mark zu erhöhen und die Entschädigung auch auf Personen auszudehnen, die unschuldig Untersuchungshaft erlitten haben. Abg. Dr. Mehnert sprach sich gegen die Einrichtung allzugroßer Amtsgerichte aus. In der nun folgenden Spezialdebatte gab Abg. Opitz zunächst einigen Wünschen in Beliess der Festsetzung der juristischen Prü'ungcn Ausdruck, worauf die Abgg. Müllcr- Cold tz, Uhlig, Ciüwell, Preibisch und Härtwig sür die Peti tionen um Wiedererrichtung von Amtsgerichten in Lausigk, S>rehla, Jöhstadt uud Reichenau, Abg. Haensel für dcn Neu bau dcs Gcrichtsgebäuds in Königstein, Abg. Philipp sür die Berücksichtigung Moritzburg- und Schönfelds bei Errichtung neuer Amtsgerichte eintraten. Abg. Georgi erklärte, sür den Antrag Stolle's zu stimmen, damit nicht die Annahme Platz Concursverfahren. Das Concursversohren über dos Vcrmög'N des Schnittwaarenhändlcrs Carl August Pfretzschner IN Hohenstein wird, nachdem der in dem VerqleichStermin vom 18. Januar 1892 angenommene Zwanqsverqleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 18. Januar 1892 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Hohenstein-Ernstthal, den 7. März 1892. Königliches Amtsgericht. vr. Waurick, Ass. Beglaubigt: Jrmschler, G.-S. Wie verlautet, ist die neue Zeltausrüstung, welche jetzt bei den Truppen cing, führt werden soll und zum Theil schon an dieselben ausgegeben worden ist, dieselbe, welche schon vor einigen Jahren bei den Versuchen mit dem neuen Gepäck durch zwei Versuchs-DetachementS erprobt worden ist. Die Officiere und Mannschaften haben s. Z. meist dcs Nachts unter diesen Zelten geschlafen und haben sich die letzteren bei Kälte, Schnee und Näss: gut bewährt. Ocffentliche Versteigerungen in den Königlichen Amtsgerichten. Montag, den 14 März. Leipzig: Carl Wilhelm August Ludwig'- Grundstück (auf wel chem der Bau eines^Wohnhousc- begonnen) in Leipzig-Plag witz, 8000 Mk. Chemnitz: Heinrich Moritz Rockstroh's Grund stück (Wohnhaus mir angebautem gewölbtem Pferdestall, Eisengicßereigcbäude mit Maschinenhaus und Dampsschornstein, sowie Bauplatz) daselbst, 99,430 Mk. (nebst den Zubchörungen). Pirna: Car! Friedrich Tittel gehör., mit dem Rechte zum Tanz musikhalten, Bier- uud;Branntweinschank rc. belegte Grundstück in Stadt-Wehlen, 33,705 Mk. Meerane: Johanne Christiane verw. Rothe's Hausgrundstück in Seiseritz, 2500 Mk. Anna berg: Friedrich August Meyer's Grundstück (drei scchrzehntelhufe Land) rc. in Grumbach, 6500 Mk. Dienstag, den 15. März. Dresden: Moritz Heinrich Adolf Hensel's Grundstück (Lorder- wohngcbäudc, Nebenwohngebäude, Schuppen, Hof und Garten) daselbst, (Schillcrstraße 19, Ecke der Jägerstraße), 165000 Mk. Radeburg: Franz Richard Pinckert's Grundstücke in Niederrödern bcz. Ricderebcrsbach: 1) Kleingartennahrung, Feld, Wiese und Hutung, 12,144 Mk.; 2) Feld und Wiese, 597 Mk. 50 Pfg. Mittwoch, den 16. März. Leipzig: Emil Haufe's HauSgrundstück daselbst, 98,000 Mk. Oschatz: Fried rich Ernst Günther'- Grundstück in Hosi 1950 Mk. Scheiben berg: Ernst Albin Keller'- Grundstück (Schneidemühle mit Klötzerraum, Birkennicderwald, Garten und Wiese) in Elterlein, zusammen 2500 Mk. Dresden: Ludwig Moritz Otto's Grund stück (Wohn-, Hinter-, Schuppen- und ein ange'avqenes Ge bäude, Hofraum, Garten und Feld) in Mickten, 19 300 Mk. Reichenbach: Gustav Adolf Lang's Grundstück (Wohnhaus und Hosraum) daselbst, 26,500 Mk. Zahlungsein st ellungen. Gottlieb Nolde, Kauf mann, Angerburg. R. Neuendorf, Kaufmann und Fabrikant, Pankow. Paul Sinnig, Kaufmann, Essen. Herm. Rosen- pläntcr, Kaufmann, Göttingen. Peters u. Harding, Wein handlung, Hamburg. August Riechert, Kaufmann, Kaukchmen. Hermann Krebs, Kaufmann, M.-Sudenberg. Israel Heil- bruncr, Kammann, Sulzburg. Max Zumpe, Kaufmann, Wörlitz. Firma Christian Walz u. Cie, Inhaber Chiistian Walz, Pforzheim. Herm. MargoninSky. Kaufmann, Weißen fels. Louis Possicl, Kaufmann, Wilhelmshaoen. August Heinrich Kirrbach, Handschuh-abrikant, Burgstädt. Johann Karl August Tschieter, SchankwirthschastSpachte» und Material- waareohändler, Drehsa bei Pommritz. Emt Otto Zschiedrich, Gärtner, Arnsdorf. — Aufgehoben: Julius Pergamente,, Kaufmann, alleiniger Inhaber der Firma: „Deutsche-Waaren- hauS I. Pcrgamenter scn." in Leipzig und deS unter gleicher Firma in Dessau bestehenden Filtolzeschäftes. Carl David Wilhelm Ehrlich, Bäckermeister, Leipzig. Ernst Richard Fächer, Restaurateur, Tharandt. Chemnitzer Schlacht- und Viehhos, vom 10. März. Auftrieb: 10 Rinder, 290 Landschweine, 87 ungar. Schweine, 257 Kälber, 30 Hammel. Das Geschäft war in Rindern, Schweinen, Hammeln Mittelmäßig und in Kälbern gut. Preise: Rinder 2. Qual. 55—60 M. für 100 Psd. Schlachtgewicht. Landschweinc 56—60 M. für 100 Pfd. leb. Gewicht bei 40 Pfd. Tara pio Stück. Ungar. Schweine 50—52 Mk. für 100 Pfund Schlachtgewicht. Kälber 56—58 Mark für 100 Pfd. Schlachtgewicht. Hammel 28—30 M. für 100 Pfd. leb. Gewicht. Nächste Woche wird der Klcinvichmarkt am Mitt woch den 16 ds. M. abgchalten. jH Gersdorf, 11. März. Massenhaft werden bei uns Schundromane verbreitet, deren Titel ungenannt bleiben mögen; es hieße sonst, sür dcrcmige Machweike Reklame machen. Der billige Preis lockt, selbst wenn die Zahl der Lieferungen nicht angegeben ist. Sind denn aber in Wirklichkeit zehn Pfennige Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hilltengrund u. s. w. In dem Concursverfahrcn über das Vermögen dcs Handschuhsabrikanten Wilhelm Ferdinand Lange in Oberlungwitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung dcs Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück sichtigenden Forderungen und zur Beschlußsasfung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Verwögensstücke der Schlußtermin au? den 7. April 1892, vormittags ^10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Hohenstein-Ernstthal, den 9. März 1892. Jrmschler, GerichtSschrciber des Königlichen Amtsgerichts. Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, de-gl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen.