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Hohensteiner Tageblatt lmd^koste? durck^die^Aust,^^^ nchmrn die Expedition bis Vonn. I« Uhr SLLHLALS für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. 70 Freitag, den 25. März 1^r2 42 AahrMng. Gasanschluszleitungen betr. 8 2 der Bedingungen, unter welchen die Gasanstalt die Lieferung von Gas an Privatpersonen übernimmt, ist zufolge Beschlusses des Stadrgemeindcrathes durch nachstehende Bestimmung ersetzt worden: „Die Kosten der Abzweigung vom Hauptrohre bis an die Grundstücksqrenze trägt die Gasanstalt, sofern der Grundstücksbesitzer sich für sich und seine Rechts nachfolger verpflichtet, mindestens 'ür 100 M. Gas innerhalb der nächsten 6 Jahre vom Anschlusse ab zu verbrennen, oder wenn der Verbrauch geringer sein sollte, den dritten Theil des Fehlbetrages zu bezahlen. Geht der Gasabnchmer diese Verpflichtung nicht ein, so hat er die Kosten der Abzweigung selbst zu tragen." Hohenstein, den 24. März 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. An der Wohnung Ker Handelsfrau Ida vcrchel. Fankhänel in Oberlungwitz solle» 28. März, Nachmittag 2 Uhr ein Sopha, ein Schreibtisch, ein zieierkasten und zwei Handwagen gegen Baar- zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (Q. 247/92.) Z serst er,,. Hodenitem. 24. März. Landtag. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde vor Eintritt in die Tagesordnung ein Schreiben des Gemeindevorstandes zu Hilbersdorf verlesen, in welchem erklärt wird, daß die Behauptung des socialdemokradschen Abg. Otto, der dortige Verein „Erholung" bestehe noch, rn grellem Wider spruch mit den Thalsachen steh«'. — Das Haus trat hieraus in die Schlußberathung über den Berg-, Hinten- und Münz- Etat (Berichterstatter «bq. Kellner) ein. Bei Kapitel „Por- zellanmanufaktur" brachten die Abgg. Kurtz und Philipp mehrere Wünsche zur Aussprache. Letzterer meinte, man könne den Verkauf wesentlich mehr wrdern, wenn die König!. Porzellan- manusactur für gewisse Luxusartikel in Tafelservices etwas mehr Neuheiten anfcrtigen ließe. Von hervorragenden Kaufleuten sei ihm versichert worden, daß die wirklichen Großhändler, welche cs in der H rnd haben, den Massenbetneb zu begünstigen, mit Meißen nur unter Bedingungin arbeiten können, welche nicht verlockend erscheinen. Bei den Kapiteln „Fiskalische Hüttenwerke und Erzbergwerke bei Freiberg" ergriff zunächst der Abg. Philipp dos Wort: Bei Erwerb und Verstaatlichung der Erzbergwerke habe sich wohl Niemand der Hoffnung hin- gegeben, daß sich ein allenthalben erfreuliches Bild bald ent wickeln werde. Aber man habe nicht geglaubt, daß die Be lastung so groß sein werde, wie sich jetzt herausgestcllt habe. Die Deputation weise darauf hin, daß gerade beim Bergbau größere Zeiträume verstreichen müßten, bevor ein endgiltigei Spruch über das Schicksal eines Unternehmens abgegeben wer den könne, das erst seit 6 Jahren im Besitze des Staates sich befindet und dessen inzwischen ausgeführte Verbesserungen erst jetzt Früchte zeitigen könnten. Er bejahe die Fiagc des Fort bestehens, so lange cs irgend mit der Finanzlage des Staates verträglich sei. Aber man werde sich entschließen müssen, mit dem jetzigen System zu brechen. Die Deputation habe bei ihrem Unheil und ihren Vertröstungen Eins vollständig über sehen, daß sür eine gewisse Gruppe von Gruben genügende Erfahrungen vorlägen, um sich ein Unheil zu bilden. Der Regierung sei an's Herz zu legen, sorgfältig zu prüfen, wenn man wieder zu großen Umgestaltungen maschineller oder anderer Art greifen wolle. Die Kammer könne noch weitere Opfer bringen, aber Opfer nur in beschränktem Maße. Nach dieser Richtung hin bitte er die Regierung ihr Augenmerk zu richten. Besonders sei dahin Wandel zu schaffen, daß die praktischen Bergleute mehr Gehöc finden als die Herren vom grünen Tische. Vic-chräsideor Georgi: Er möchte warnen vor dem Schluffe, daß die Kammer durch die Gutachten der Sachver ständigen inegesührl worden sei. Die ungünstigen Resultate seien durch Umstände herbeigcsührt, die bei den Gutachten keine Berücksichtigung finden konnten. Man dürfe nicht den Eindruck haben, als ob in der letzten Z°it die Ergebnisse ungünstiger geworden seien. Abg. von Oehlschlägel betonte die Thatsache, daß Giuben und Hütten zusammengehören und daß eins das andere trage. Er hätte sehr gewünscht, daß Beides in einen Etat zusammengcsaßt worden wäre. Redner wies auf den Werth hin, eine Industrie aufrecht zu erhalten, welche rein auf vaterländischem Boden beruhe. So lange Bergbau und Hütten- detricb sich nahezu balanciren, dürfe man nicht ein Arbeitsgebiet aufgeben, welch»s in der Krone Sachsens eine Perle bilde. Abg. Uhlmann-Srollberg bat die R qierung, zu erwägen, ob es sich nicht empfehlen würde, den Bergbau und den Hütten betrieb unter einer Leitung thunlichst auf Rechnung der Hütten betreiben zu lassen. Slaatsminister von Thümmel: Es sei ihm nichts davon dekanni, daß, wie der Abg. Philipp behaupte, in Bezug auf maschinelle Emnchlungcn verschiedene Mißgriff.' vorgekommcn seien. Zwischen den Praktikern und den Herren vom grünen Tische bestände fortwährend eine Wechselbeziehung. Die Himmelfahrter Lentralwäscheanlage habe sich durchaus gut bewährt. Der Verwaltung des Bergbaues sei volle An erkennung zu zollen. Wenn gleichwohl die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, so liege bas m Verhält nissen, welchen die menschliche Thätigkeit machtlos gegenübcr- stehe. Abg. May: Daß der Freiberger Bergbau ein glückliches Unternrhmen kür den Staat flucht ist, darüber sei man im Hause einig. Aber man könne dieses Unternehmen nicht sallen lassen. Dies sei man schon der zahlreichen Arbeiterklasse schuldig, welche dabei beschäftigt werde. — Aber man müsse sparsamer wirthschaften. Ec bitte die Regierung, beim Fort betrieb unseres Bergbaues die Leitung vertrauensvoll heimi schen Beamten in die Hand zu geben und nicht wieder fremde Leute zu berufen. Abg. Philipp hielt die Behauptung auf recht, daß die Wäscheanlage sehr schlecht sunktionire. Der Vorschlag, den Eiat von Bergbau und Hüttenbelrieb in Eins zu verschmelzen sei ganz falsch. Er wolle nicht den Freiberger Bergbau schädigen, sondern denselben schmackhaft machen und dauernd erhalten. Abg. von Oehlschlägel betonte nochmals, daß Niemand geglaubt habe, der Staat werde mit dem An kauf der Gruben ein lukratives Geschäft machen. Der Ankauf sei eine volkswirthschastliche Nothwendigkeit gewesen. Bei Kapitel „Allgemeine Ausgaben für den Bergbau" beklagte Vicep äsiüent Streit, daß hinsichtlich einer Bergschule für den Steinkohlenbergbau bisher so wenig geschehen sei. DaS Haus erthcilte zu sämmtlichen Positionen des vorliegenden Etats seine Zustimmung. — Er folgte hierauf die Schlußberathung über die Petitionen, welche zu dem die Unterhaltung, Korrektion und Neubau von Straßen rc. betreffenden Kapitel des Etats eingelauicn sind. In der Generaldebatte bemerkte Vicepäsivent Streit, daß unter sämmtlichen Petitionen sich nur eine einzige aus dem Vogtlande befinde. Ec wünsche, daß diese Bescheiden heit des Vogtlandes auch anderwärts Nachahmung finde. An der Spezialdebatte betheiligten sich außer dem Referenten Dr. Mehnert die Abqg. Frenzel, Müller-Colditz, Horst, Kurtz, Steiger, Siydel, Uhlmann-Görlitz, Buchwald, Philipp, Hänsel, May, Fahrmann. Von den 17 zur Verhandlung stehenden Petuivnen wurde nur die auf Herstellung einer Ueberbrückung der Mulde zwischen Podelwitz und Maaschwitz gerichtete der Regierung zur Erwägung überwiesen. — Zur Kenntnißnahme wurden der Regierung folgende Petitionen übergeben: der Gemeinde Birkwitz, soweit dieselbe auf Herstellung eines Über baues bei Bi kwitz am rechten Elbufer sich richtet; d-S Rathes und der Stadtverordneten zu Gumma wegen Neubaues der Muldenbrücke daselbst; der Gemeinden Marbach und Zella, Korrektion des StraßentrakteS Sektion I der Nossen-Wald Heimer Straße betr.; des C. G. Fischer in Meißen u. Gen., Erbauung einer neuen Elbbrücke betr.; der Gmeinden Laar u. Gen., sowie der Gemeinden WcllerSwalde, Merkwitz, Sörne witz und Leisnitz, den Bau einer Staatsstraße betr.; des Stadtgemeindcraths zu Radeburg, den KorrektionSbau der Straße Radeburq-Mcdingen-Cunncrsdorf betr.; die Bewohner von Röderau, Zeithain rc., Chausseebau vom Bahnhof Riesa durch das Jnnundationsgebiec der Elbe re. betr ; des Stadt raths zu Schandau, die Herstellung einer Siraßenverbindung zwischen Schandau und der Landcsgrenze am Elbufer entlang betr., sowie des Gemeinderaths zu Seifhennersdorf u. Gen. um Herstellung einer Zollstraße zwischen Seishennersdorf und Warnsdorf betr. Die übrigen Petitionen, 8 an der Zahl, ließ die Kammer nach den Vorschlägen der Deputation aus sich beruhen. — Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über den Gesetzentwurf die Dienst verhältnisse der OrtSg-richtspersonen betr. (Berichte-strtter Abg. Brettschneider). Die erste Kammer hat die die Ordnung der eigentlichen Dienstverhältnisse der Ortsgerichtspersonen bezwecken den Paragraphen in Wegsall gebracht und das Gesetz zu einer blosen Kostenordnung eingeschränkt und umgestaltet. Die Ke- sktzgebungsdeputation der zweiten Kammer stimmte dem Wegfall des ersten Theils deS Gesetzentwurfs nicht zu, sondern bean tragte die unveränderte Annahme. Auch bezüglich der Ge bühren glaubte die Deputation im Interesse des Amtes der OrlSgcrichtspersoncn den Beschlüssen der ersten Kammer nicht in allen Punkten beilreten zu können, sondern im Allgemeinen an der Vottage festhaltcn zu müssen. Abg. BöhnS gab seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß die erste Kammer die ersten 8 Paragraphen habe wegfallen lassen, und sprach die Hoffnung aus, daß im Vereinigungsverfahren die Vorschläge der diesseitigen Kammer zur Annahme gelangen. Abg. Dr. Schill meinte dagegen, daß die erste Kammer mit Recht den Wegfall deS ersten Theiles des vorliegenden Gesetzentwurfs beschlossen habe. Ein besonderes Bedürfniß, die 88 1—8 an zunehmen, liege nicht vor; er werde gegen diese stimmen, Auch Abg. Uhlig wunderte sich, daß die mehrcrwähnten Paragraphen in der ersten Kammer keine Anerkennung gefunden haben. Es sei zeitgemäß und zweckmäßig, auch die Dienstverhältnisse der Ortsgerichtspersonen zu regeln. Der gesummte Gesetzentwurf wurde nach den Vorschlägen der Deputation angenommen. — Nächste Sitzung: heute 10 Uhr. Bergschiedsgerichte. In der Zeit vom 27. bis 30. l. M. findet wieder, und zwar diesmal infolge des auf Grund des Reichsgesitzcs, betreffend die Gewerbegerichte, erlassenen sächs. Gesetzes, Wahl der Bergschiedsgcrichtsbeisitzer statt. In der Annahme, daß die Berzarbeiterberölkerung jedenfalls Interesse an der Sache hat und daß eS zur Aufklärung über die Ab weichungen dienen wird, welche gegen früher eingetreten sind, lassen wir heute nachfolgend das neue Gesetz vom 5. l. M. folgen: Gesetz, die Bergschiedsgerichte betreffend, vom 5 März 1892. Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. bestimmen aus Anlaß des 8 80 Kes Reichs gesetzes, betreffend die Gewerbegerichte, vom 29. Jul: 1890 (ReichSgesctzblatt Seite 141) mit Zustimmung Unserer getreuen Stände Folgendes: 8 1. Die Beisitzer der auf Grund der Vor schriften in 88 68 flg. Kes Gesetzes, die Ergänzung und Ab änderung einiger Bestimmungen des V. Abschnittes Kapitel II des allgemeinen Berggesetzes vom 16 Juni 1868 betreffend, vom 2. April 1884 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 97) errichteten Bergschiedsgerichte müssen zur Hälfte aus den Arbeit- qebern, zur Hälfte aus den Arbeitern entnommen werden. Die ersteren werden mittelst Wahl der Arbeitgeber, die letzteren mittelst Wahl der Arbeiter bestellt. Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Die Wahl von Stellvertretern der Beisitzer findet nicht statt. Die näheren Bestimmungen über die Zahl und die Wahl der Beisitzer und da« Verfahren bei der Wahl werden durch das Berqamt getroffen. 8 2. Den Arbeitgebern stehen im Sinne des 8 I die Mitglieder der Revierausschüsse und die mit der Leitung eines Bergwerke- oder eines be stimmten Zweiges desselben betraute» Stellvertreter der Arbeit geber, beziehentlich RevierauSschußrmtgliedrr gleich, sofern sie nicht nach ß 3 als Arbeiter gelten, ß 3. Als Arbeiter im sinne dieses Gesetzes gelten alle der Zuständigkeit deS Berg- schiedsgerichteS nach Maß,abe deS LandeSgesetzes vom 2. April 1884 unterworsenen Bergarbeiter. Jngleichen gelten als Ar beiter im Sinne deS gegenwärtigen Gesetzes BeiriebSbcamtc, Werkmeister und mit höheren technischen Dienstleistungen bc- traute Angestellte, deren JahreSarbeilrvrdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mark nicht übersteigt. § 4- Die Bergschieds- gerichte haben eintretenden Falles als GmgunqSämter gemäß 88 61 bis 69 des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 zu wirken. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, durch welches die durch die vorstehenden Vorschriften ersetzten Bestimmungen des Ge setze« vom 2. April 1884, insonderheit die 88 69 Absatz 6 und 70 Absatz 1, aufgehoben werden, eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Dresden, am 5. März 1892. D. 8. Albert. von MctzsH. Zahlungseinstellungen. Bernhard Stange, Kaufmann, Berlin. Rudolph Mottek, Kaufmann, Berlin. Richard Kappler, Goldarbeitcr, Burg. Firma May u-Zivi und Co., Freiburg. A. Walter, Kaufmann, in Firma Adolf Walter vorm. Gebrüder Jmmermann, Halle a. S. Firma W. Kohrts und Tiedemann, Klenze. W. Dounz, Militärcffekten- händler, Mülhausen. F-rma Graeve u. Wöhrmann, Kohlen- Handlung, Schifflitk. JostpH Gercken, Kaufmann, Steele. Firma Drentwerr u. Götz, Handelsgesellschaft zum Betrieb einer Blattgoldfabrik, Stuttgart.